Hallo,
ich stehe vor folgende Fragestellung:
Der Hersteller eines Artikels, z. B. eine Armbanduhr, gewährt 24 Monate Gewährleistung. Dieses Uhrenmodell erschien nachweislich erst am 25. März 2009 auf dem Markt.
Nun hat der Besitzer die Uhr zu Weihnachten 2009 geschenkt erhalten. Im Juni 2010 zweigte die Uhr einen technischen Defekt.
Obwohl die Uhr keine 24 Monate alt sein kann, behauptet jetzt der Hersteller, daß er die Rechnung benötigt, um festzustellen, ob die Uhr noch innerhalb der 24 Monate Gewährleistung liegt. Kulanz wird natürlich auch abgelehnt.
Wie sieht es hier rechtlich aus? Reicht nicht die logische Tatsache, daß die Uhr maximal 14 Monate als sein kann, aus?
Gruß
Thomas
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Gewährleitung und Rechnung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:
daß er die Rechnung benötigt, um festzustellen, ob die Uhr noch innerhalb der 24 Monate Gewährleistung liegt.
Das kann man natürlich auf jedes andere (gerichtsverwertbare) Beweismittel stützen, also auch auf eine Zeugenaussage oder eben, wie in deinem Fall, eine von einem Fachmann verifizierbare Aussage zu den Umständen.
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Na ja ich würde mir auch die Aussage einen Fachmanns (Juwelier) einholen und schriftlich fixieren lassen, dass die Uhr in dem Zeitraum hergestellt wurde.
So weit ich weiß ist es bei der Gewährleistung so,
dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer dir beweisen muss, dass der Mangel nicht bei Kaufabschluss vorgelegen hat (kann er nur in Extremfällen z.B. bei Spezialware)
nach den ersten 6 Monaten bist du in der Beweispflicht. Es ist natürlich schwierig, nachzuweisen, dass die Uhr erst jetzt kaputt ging. Das ganze nennt man Beweislastumkehr.
Normalerweise gewähren Unternehmen dem Verbraucher hier eine Kulanzleistung, dein Hersteller scheint jedoch nicht sehr kundenfreundlich zu sein...
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