Gewerblicher Kauf Rückgaberecht?

20. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewerblicher Kauf Rückgaberecht?

Hallo zusammen,

hab über Internet von einer Autowerkstatt ein gebrauchtes Ersatzteil (600€) bestellt das ich für mein gewerblich genutztes KFZ brauche.
In Autoforen gab es keine negativen Bewertungen über diesen Verkäufer und wurde somit als Ersatzteillieferant empfohlen da die Ersatzteile den Angaben entsprechen.

Ich ging in Vorkasse und erhielt einen anderen Artikel und Widerrief/reklamierte das beim Verkäufer.
Der Verkäufer bestätigte die Zusendung eines falschen Artikels.
Nun nach 13Tagen warten möchte ich meine Anfangs bestellte Ware nicht mehr (wo anders das Ersatzteil gekauft da das Fahrzeug repariert werden muss)
und möchte vom Kauf zurücktreten.
Wie gehe ich vor?

Der Verkäufer hält mich hin auf den bestellten Artikel zu warten da beim Verkauf die Waren vertauscht wurden.






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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo zusammen,

inzwischen hat sich ergeben, dass meine Anrufe von einem Sachbearbeiter des Verkäufers nicht mehr angenommen werden. Ich rief von einer anderen Nr. an und sogleich hatte ich Verbindung.
Ich sprach meine E-Mail an die ich vor einigen Stunden sendete dass ich die Bestellte Ware nicht mehr will.
E-Mail:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
hiermit widerrufe ich die Bestellung xxxx, Zylinderkopf xxxxx vom 25.02.2013 wegen Mängel (falsche Ware) und kein Ersatz.
Am 07.03.2013 erhielt ich einen Artikel der nicht dem bestellten entspricht, widerrief den Kauf und führte ausführlich die Mängel der erhaltenen Wahre auf, die mir auch am 08.03.2013 bestätigt wurden.
Bis heute habe ich keinen Ersatz erhalten und trete vom Kauf zurück.
Ich möchte Ihren falschen Artikel zurücksenden und
meinen Kaufbetrag zurückerhalten.
Die Versandkosten/Rücksendekosten sind von Ihnen zu erstatten.
mfg xxxxxx

Der Sachbearbeiter erklärte, dass er diese E-Mail weiterleitet und ich Antwort erhalten werde.

Ich vermute, das ich in einer unangenehmen Lage bin, zumal ich mir bisher keine Gedanken über den Unterschied gewerblicher und nicht gewerblicher Käufer machte.
Eigendlich dachte ich, dass ein gewerblicher Käufer Ware bezieht um dann weiter zu verkaufen.
Hab schon viel Betriebsbedarf über Internet bestellt, umgetauscht und auch Geld zurück erhalten.
Einfach bisher keinerlei Probleme gehabt.

Bei diesem Kauf vermute ich Probleme und weis nicht wie ich handeln soll um meine Kaufbetrag zurück zu erhalten.
Was muss ich tun?

Im vorraus danke für hilfreiche Antworten

Blitzdödel



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Berichtigen Sie Ihr Schreiben.

Ich setze Ihnen nunmehr eine Frist von einer Woche das
bestellte Teil wie bestellt zu liefern. Nach Fristablauf
werde ich das Teil bei einem anderen Unternehmen
erwerben, und Sie mit den Mehrkosten belasten.

Das besagt, Sie müssen den Verkäufer zunächst in Verzug
setzen mit Ablehnungsandrohung.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

xxsirodxx schrieb:

quote:
Sie müssen den Verkäufer zunächst in Verzug
setzen mit Ablehnungsandrohung.


Das heisst, wenn ich dann das Teil am nächsten Mittwoch erhalte so muss ich es behalten?

Nach Angaben des Verkäufers wurden zwei Lieferungen verwechselt und ein anderer Kunde habe mein Teil und es muss erst zurückgefordert werden. Aber das ist der Informationsstand ab dem 08.03.2013 bis 15.03.2013.

Nicht glaubhaft ist, dass der andere Kunde sein Ersatzteil nicht zurück haben will, es liegt bei mir, aber vielleicht gefällt ihm mein garantiert funktionsbereites Ersatzteil besser.

An der Sache stimmt was nicht und ich möchte auf jeden Fall das bestellte Ersatzteil nicht mehr und mein Geld zurück.
Ich möchte kein kompliziertes Ersatzteil das Wochen durch Europa reist oder vielleicht bei einem Mechaniker verweilt und modifiziert wird.

Gibt es in diese Richtung eine Möglichkeit mich vom Kauf zu entbinden?



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Noch was,
mit der Auftragsbestätigung hab ich auch zwei PDFs Widerrufsrecht und AGB erhalten.
Natürlich sind gewerbliche kunden hiervon ausgenommen aber auf der Auftragsbestätigung steht meine Firma.

Es ist doch irreführend AGBs zu schicken die vom Verkäufer wissentlich nicht gelten.

Natürlich bin ich unwissend dumm da ich nicht mal den Unterschied gewerblich und nicht gewerblich kenne.




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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun,
soeben hab ich vom Sachbearbeiter eine Mail erhalten, dass ich den falsch erhaltenen Zylinderkopf zurückschicken und dann mein Geld fristgerecht zurückerhalten soll.

Ist diese Aussage eine Zustimmung zur Vertagsauflösung?

Da es für gewerbliche Einkäufer kein AGB und Widerruf existiert gibt es auch keinen Termin für fristgerechte Geldrückgabe. Sehe ich das so richtig?

Vor erhalt der Mail hab ich per Einschreiben den Verkäufer zunächst in Verzug gesetzt mit Ablehnungsandrohung, wie xxsirodxx es empfohlen hat.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gunbold
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Es ist nicht unüblich dass grundsätzlich die Widerrufsbelehrung für Privatkäufer mitgeschickt wird auch wenn, wie in deinem Fall es kein Privatkauf war. Als gewerblicher Käufer hast du kein Rückgaberecht, keine 2 Jahre Gewährleistung und keine Beweislastumkehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blitzdödel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

gunbold schrieb:

quote:
Als gewerblicher Käufer hast du kein Rückgaberecht,
Das hab ich inzwischen auch erfahren.
Wie geht es nun weiter?
Die Lieferfrist ist verstrichen und ich habe mir tatsächlich anderswo ein Ersatzteil bestellt.

Wie erhalte ich mein Geld (600€ Ware und 20€ Lieferung)zurück?
Was mach ich mit dem falschen, für mich wertlosen Teil?
Muss ich nochmals in Vorkasse, vermutlich 20€ Zustellung, treten um dieses Teil zurückzusenden?
Hat der Verkäuferein Recht darauf zu bestehen mir erst mein Geld zurück zu geben wenn er das falsche Teil zurück erhält?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Natürlich bin ich unwissend dumm da ich nicht mal den Unterschied gewerblich und nicht gewerblich kenne.

Interessante Argumentation, verwendest du die auch bei der Steuererklärung? :)

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, das ein Gewerbetreibender sich selbst über seine Rechte und Pflichten informiert bzw. sich bei Zweifeln sachverständiger Hilfe bedient.
Dummheit ist also grundsätzlich das Problem des Gewerbetreibenden und keine juristisch wirksame Argumentation.



quote:
soeben hab ich vom Sachbearbeiter eine Mail erhalten, dass ich den falsch erhaltenen Zylinderkopf zurückschicken und dann mein Geld fristgerecht zurückerhalten soll.
Ist diese Aussage eine Zustimmung zur Vertagsauflösung?

Zumindest liest sich Deine Zusammenfassung so.



quote:
Da es für gewerbliche Einkäufer kein AGB und Widerruf existiert gibt es auch keinen Termin für fristgerechte Geldrückgabe. Sehe ich das so richtig?

Bezüglich der Rückabwicklung schaust Du einfach in die vertraglichen Vereinbarungen, was dort diesbezüglich steht.

Kleine Hilfe fürs lesen:
Vertragliche Vereinbarungen die sich ausschließlich auf Verbraucher beziehen, gelten nicht für Gewerbetreibende

Vertraglichen Vereinbarungen die sich ausschließlich auf Gewerbetreibende beziehen, gelten nicht für Verbraucher.

Vertraglichen Vereinbarungen die sich weder auf Gewerbetreibende und Verbraucher beziehen oder auf Gewerbetreibende und Verbraucher zugleich beziehen, gelten für auf Gewerbetreibende und Verbraucher gleichermaßen.

Beide können schadlos in vertraglichen Vereinbarungen nebeneinander stehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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