Gewerblicher Verkäufer verweigert Gewährleistungsansprüche

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
liteviller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Verkäufer verweigert Gewährleistungsansprüche

Hallo,

da ich im Forum leider auf die Schnelle keinen Beitrag ähnlicher Art finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage mal an die Forumsgemeinde. Ich bräuchte nur eine Empfehlung, wie ich bestenfalls in meinem Fall weiter vorgehen sollte.

Ich habe am 30.4.2019 ein Handy (iphone 7) bei einem Händler über eBay erworben. Nach Lieferung habe ich das Handy kurz getestet und dann bis November weggelegt, da es sich um ein Geschenk handelte. Jetzt zeigt das Handy den häufig auftretenden Fehler, dass der Home-Button zeitweise nicht reagiert. Auf Nachfrage bei Apple wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Gerät keine Garantie mehr besteht, da das Handy bereits vor längerer Zeit aktiviert worden ist und die Garantie inzwischen abgelaufen ist. In der Verkaufsanzeige war weder von einem "Gebrauchtartikel", noch einer "Neuware" die Rede. Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin und ihm gleichzeitig drei Vorschläge unterbreitet: 1. Instandsetzung des Handys, 2. Austausch des Gerätes, 3. Übernahme der Reparaturkosten durch den Händler nach Vorlage eines Kostenvoranschlages von Apple. Gleichzeitig habe ich ihm eine 1-wöchige Reaktions-Frist gesetzt, die am 12.02.20 abläuft. Was würden Sie mir raten zu unternehmen? Seit der letzten Mail habe ich von dem Verkäufer nichts mehr gehört.

Vorab vielen Dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von liteviller):
In der Verkaufsanzeige war weder von einem "Gebrauchtartikel", noch einer "Neuware" die Rede.
Irgendwas muss doch da gestanden haben. Bei eBay zumindest muss entsprechend "geklickt" werden. Oder sprechen Sie von eBay-Kleinanzeigen? Was steht denn in den AGB des Verkäufers?

Desweiteren: Garantieleistungen erhalten Sie vom Hersteller Apple.

Gewährleistung heißt Sachmängelhaftung. Allerdings wären Sie nach mehr als 6 Monaten nach Kauf in der Beweispflicht, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war.

-- Editiert von guyfromhamburg am 07.02.2020 10:29

-- Editiert von guyfromhamburg am 07.02.2020 10:29

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von liteviller):
Was würden Sie mir raten zu unternehmen?

Da dies
Zitat (von liteviller):
, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen.

der derzeitigen Rechtslage entspricht, sollte man die Beweisflicht erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von liteviller):
Nach Lieferung habe ich das Handy kurz getestet und dann bis November weggelegt,



Dann hat es ja offensichtlich funktioniert.


Zitat (von liteviller):
Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht



Das ist nun mal leider so, da die 6 Monate um sind.



BGB § 477 Beweislastumkehr


Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Man sollte sich seitens Apple bestätigen lassen, wann das Handy aktiviert wurde. Sollte man dann ein Neugerät gekauft haben, wäre eine vorherige Aktivierung ggf. ein Mangel, welchen der Händler nachbessern müsste.

Zum Knopf haben meine Vorredner wohl alles gesagt.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von liteviller):
Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen.
Absolut korrekt

Zitat (von liteviller):
Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin
Irrelevant, unser Gesetz sagt, dass du das hinzunehmen hast.

Zitat (von liteviller):
ihm gleichzeitig drei Vorschläge unterbreitet:
Diese Vorschläge sind allesamt irrelevant, solange du nicht beweisen kannst, dass dieser Fehler bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Zitat (von liteviller):
Auf Nachfrage bei Apple wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Gerät keine Garantie mehr besteht, da das Handy bereits vor längerer Zeit aktiviert worden ist
Hier müsste man jetzt wirklich wissen, was damals, also beim kauf, vereinbart war. Neuware oder nicht.

Zitat (von liteviller):
Gewerblicher Verkäufer verweigert Gewährleistungsansprüche
Nein, er hat diese nicht verweigert, denn bisher hast du noch gar nicht nachgewiesen, dass du überhaupt Gewährleistungsansprüche hast.

-- Editiert von -Laie- am 07.02.2020 13:28

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#6
 Von 
liteviller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten. Was würde dann als Beweislast, dass der Fehler von Anfang an existierte, rechtlich anerkannt sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hier müsste man jetzt wirklich wissen, was damals, also beim kauf, vereinbart war. Neuware oder nicht.

Fraglich ob das Gerät durch die aktivierung den Status "Neuware" verliert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Fraglich ob das Gerät durch die aktivierung den Status "Neuware" verliert ...
Das nicht, aber die 2-Jahres-Garantie bei Apple läuft ab Zeitpunkt der erstmaligen Aktivierung.

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#9
 Von 
liteviller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das nicht, aber die 2-Jahres-Garantie bei Apple läuft ab Zeitpunkt der erstmaligen Aktivierung.

Zitat (von NaibaF123):
Man sollte sich seitens Apple bestätigen lassen, wann das Handy aktiviert wurde. Sollte man dann ein Neugerät gekauft haben, wäre eine vorherige Aktivierung ggf. ein Mangel, welchen der Händler nachbessern müsste.

Das ist genau der Punkt. Apple verweigert die kostenfreie Reparatur, da die Aktivierung länger als 2 Jahre zurückliegt. Auf Nachfrage konnte mir Apple leider nicht mitteilen, wann die Aktivierung erfolgte.

Zitat (von NaibaF123):
Zum Knopf haben meine Vorredner wohl alles gesagt.

Was denn genau?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von liteviller):
Was denn genau?
Kannst du beweisen, dass der Knopf, an genau deinem Gerät, bereits beim Kauf defekt war? Oder hat Apple dieses Symptom bereits als Serienfehler, der bei genau deinem Gerät besteht, eingeräumt?

Signatur:

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was würde dann als Beweislast, dass der Fehler von Anfang an existierte, rechtlich anerkannt sein?
Wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger ein Gutachten erstellt und dieses dann genau sagt, der fehler war schon VOR dem kauf vorhanden.

Sagt das Gutachten aber, dass der genaue zeitpunkt nicht fesstgestellt werden kann, ist das Gutachten praktisch wertlos.

Das Gutachten müsstest du erstmal selber bezahlen und würdest diese Kosten auch nur dann zurückbekommen, wenn dir das Gutachten recht gibt.

Das Gutachten dürfte wohl deutlich mehr kosten als ein neues I-Phone der neusten Generation...

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Offen ist immer noch, ob das iPhone als Neuware verkauft wurde. Mit der Aussage von Apple, dass die Aktivierung vor mehr als zwei Jahren erfolgte, hätte man ein Argument gegenüber dem Verkäufer.

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#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Offen ist immer noch, ob das iPhone als Neuware
... oder ob Alternativ irgendwelche anderen Rückschlüsse auf eine Garantie hätten schließen lassen.
Der Begriff Neuware ist hier vielleicht nicht ganz umfassend, da es theoretisch Neu sein kann, obwohl es einmal aktiviert wurde. Wobei die Definition des Wortes neu da eigentlich eindeutig ist.

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