Hallo,
da ich im Forum leider auf die Schnelle keinen Beitrag ähnlicher Art finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage mal an die Forumsgemeinde. Ich bräuchte nur eine Empfehlung, wie ich bestenfalls in meinem Fall weiter vorgehen sollte.
Ich habe am 30.4.2019 ein Handy (iphone 7) bei einem Händler über eBay erworben. Nach Lieferung habe ich das Handy kurz getestet und dann bis November weggelegt, da es sich um ein Geschenk handelte. Jetzt zeigt das Handy den häufig auftretenden Fehler, dass der Home-Button zeitweise nicht reagiert. Auf Nachfrage bei Apple wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Gerät keine Garantie
mehr besteht, da das Handy bereits vor längerer Zeit aktiviert worden ist und die Garantie inzwischen abgelaufen ist. In der Verkaufsanzeige war weder von einem "Gebrauchtartikel", noch einer "Neuware" die Rede. Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin und ihm gleichzeitig drei Vorschläge unterbreitet: 1. Instandsetzung des Handys, 2. Austausch des Gerätes, 3. Übernahme der Reparaturkosten durch den Händler nach Vorlage eines Kostenvoranschlages von Apple. Gleichzeitig habe ich ihm eine 1-wöchige Reaktions-Frist gesetzt, die am 12.02.20 abläuft. Was würden Sie mir raten zu unternehmen? Seit der letzten Mail habe ich von dem Verkäufer nichts mehr gehört.
Vorab vielen Dank
Gewerblicher Verkäufer verweigert Gewährleistungsansprüche
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Irgendwas muss doch da gestanden haben. Bei eBay zumindest muss entsprechend "geklickt" werden. Oder sprechen Sie von eBay-Kleinanzeigen? Was steht denn in den AGB des Verkäufers?ZitatIn der Verkaufsanzeige war weder von einem "Gebrauchtartikel", noch einer "Neuware" die Rede. :
Desweiteren: Garantieleistungen erhalten Sie vom Hersteller Apple.
Gewährleistung heißt Sachmängelhaftung. Allerdings wären Sie nach mehr als 6 Monaten nach Kauf in der Beweispflicht, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war.
-- Editiert von guyfromhamburg am 07.02.2020 10:29
-- Editiert von guyfromhamburg am 07.02.2020 10:29
ZitatWas würden Sie mir raten zu unternehmen? :
Da dies
Zitat, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen. :
der derzeitigen Rechtslage entspricht, sollte man die Beweisflicht erfüllen.
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.
ZitatNach Lieferung habe ich das Handy kurz getestet und dann bis November weggelegt, :
Dann hat es ja offensichtlich funktioniert.
ZitatDer Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht :
Das ist nun mal leider so, da die 6 Monate um sind.
BGB § 477 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
gruß charly
Man sollte sich seitens Apple bestätigen lassen, wann das Handy aktiviert wurde. Sollte man dann ein Neugerät gekauft haben, wäre eine vorherige Aktivierung ggf. ein Mangel, welchen der Händler nachbessern müsste.
Zum Knopf haben meine Vorredner wohl alles gesagt.
Absolut korrektZitatDer Verkäufer teilte mir auf Nachfrage (verzögert) mit, dass ich in der Beweispflicht wäre er sich nicht in der Pflicht sieht eine Reparatur oder ähnliches zu übernehmen. :
Irrelevant, unser Gesetz sagt, dass du das hinzunehmen hast.ZitatIch habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin :
Diese Vorschläge sind allesamt irrelevant, solange du nicht beweisen kannst, dass dieser Fehler bereits beim Kauf vorgelegen hat.Zitatihm gleichzeitig drei Vorschläge unterbreitet: :
Hier müsste man jetzt wirklich wissen, was damals, also beim kauf, vereinbart war. Neuware oder nicht.ZitatAuf Nachfrage bei Apple wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Gerät keine Garantie mehr besteht, da das Handy bereits vor längerer Zeit aktiviert worden ist :
Nein, er hat diese nicht verweigert, denn bisher hast du noch gar nicht nachgewiesen, dass du überhaupt Gewährleistungsansprüche hast.ZitatGewerblicher Verkäufer verweigert Gewährleistungsansprüche :
-- Editiert von -Laie- am 07.02.2020 13:28
Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten. Was würde dann als Beweislast, dass der Fehler von Anfang an existierte, rechtlich anerkannt sein?
ZitatHier müsste man jetzt wirklich wissen, was damals, also beim kauf, vereinbart war. Neuware oder nicht. :
Fraglich ob das Gerät durch die aktivierung den Status "Neuware" verliert ...
Das nicht, aber die 2-Jahres-Garantie bei Apple läuft ab Zeitpunkt der erstmaligen Aktivierung.ZitatFraglich ob das Gerät durch die aktivierung den Status "Neuware" verliert ... :
Das nicht, aber die 2-Jahres-Garantie bei Apple läuft ab Zeitpunkt der erstmaligen Aktivierung.
ZitatMan sollte sich seitens Apple bestätigen lassen, wann das Handy aktiviert wurde. Sollte man dann ein Neugerät gekauft haben, wäre eine vorherige Aktivierung ggf. ein Mangel, welchen der Händler nachbessern müsste. :
Das ist genau der Punkt. Apple verweigert die kostenfreie Reparatur, da die Aktivierung länger als 2 Jahre zurückliegt. Auf Nachfrage konnte mir Apple leider nicht mitteilen, wann die Aktivierung erfolgte.
ZitatZum Knopf haben meine Vorredner wohl alles gesagt. :
Was denn genau?
Kannst du beweisen, dass der Knopf, an genau deinem Gerät, bereits beim Kauf defekt war? Oder hat Apple dieses Symptom bereits als Serienfehler, der bei genau deinem Gerät besteht, eingeräumt?ZitatWas denn genau? :
Hallo
Wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger ein Gutachten erstellt und dieses dann genau sagt, der fehler war schon VOR dem kauf vorhanden.Zitat:Was würde dann als Beweislast, dass der Fehler von Anfang an existierte, rechtlich anerkannt sein?
Sagt das Gutachten aber, dass der genaue zeitpunkt nicht fesstgestellt werden kann, ist das Gutachten praktisch wertlos.
Das Gutachten müsstest du erstmal selber bezahlen und würdest diese Kosten auch nur dann zurückbekommen, wenn dir das Gutachten recht gibt.
Das Gutachten dürfte wohl deutlich mehr kosten als ein neues I-Phone der neusten Generation...
Offen ist immer noch, ob das iPhone als Neuware verkauft wurde. Mit der Aussage von Apple, dass die Aktivierung vor mehr als zwei Jahren erfolgte, hätte man ein Argument gegenüber dem Verkäufer.
... oder ob Alternativ irgendwelche anderen Rückschlüsse auf eine Garantie hätten schließen lassen.ZitatOffen ist immer noch, ob das iPhone als Neuware :
Der Begriff Neuware ist hier vielleicht nicht ganz umfassend, da es theoretisch Neu sein kann, obwohl es einmal aktiviert wurde. Wobei die Definition des Wortes neu da eigentlich eindeutig ist.
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