Gewerblicher eBay-Verkäufer droht mit Anwalt

28. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go610408-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher eBay-Verkäufer droht mit Anwalt

Guten Tag,

Artikel zum Thema: https://www.ebay.de/itm/325767747973

ich habe eine Pokemon Mystery-Box von einem gewerblichen eBay Händler ersteigert.
Nachdem sich die negativen Bewertungen häuften (diese wurde vermutlich durch anwaltliche Drohung wieder entfernt), in den Packungen sei nur 1-2 Euro an Warenwert, somit hab ich den Händler um Abbruch gebeten.

Es handelt sich um original versiegelte Ware - aber wir haben weder noch bezahlt, noch die Ware erhalten.
Es ist keine individuelle Ware, sondern das Hauptprodukt dieser Firma.
Der gewerbliche Händler schließt ein Widerrufsrecht aus und besteht auf den Kaufvertrag.

Heute bekam ich ein Einschreiben mit großen roten Siegel, ich solle die Ware sofort begleichen, ansonsten folgen in sieben Tage rechtliche Schritte und ich habe alle Kosten zu tragen und er habe das Schreiben an den Anwalt vorgelegt.

Gem. eBay muss der Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen. Wenn ich das jetzt zahle, packt der in die Mysterybox zu 99% nur Sammelkarten im Wert von 20 Cent rein und lacht sich schlapp.

Habe ich nach Kauf per Gebot beim gewerblichen Händler kein Widerrufsrecht und muss die Ware nehmen?
Oder soll ich diesen nicht so höflichen Händler ein offizielles Widerrufsschreiben per E-Mail / Post zukommen lassen? Ich dachte auch in einem ersten Mahnschreiben darf nicht so massiv mit Anwalt und Kosten gedroht werden?

Wie verhalte ich mich jetzt nun? (Rechtsschutzversicherung besteht)
Ich bin mir eigentlich sicher, er verweigert zu Unrecht das Widerrufsrecht, da ich bei dem Artikel keine Ausnahme nach dem BGB finde (nicht individuell, nicht Hygieneartikel etc.) bzw. ich habe ja noch gar nicht bezahlt und den Artikel erhalten.

-- Editiert von User am 28. August 2023 17:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126974 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von go610408-4):
Gem. eBay muss der Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen.

eBay ist da völlig irrelevant, denn eBay ist nicht der Gesetzgeber



Zitat (von go610408-4):
Habe ich nach Kauf per Gebot beim gewerblichen Händler kein Widerrufsrecht

Sofern nicht einer der Ausschlussgründe greift, wäre das verpflichtend.
Ich wüsste nicht, welcher der Ausschlussgründe hier greifen soll.



Zitat (von go610408-4):
Oder soll ich diesen nicht so höflichen Händler ein offizielles Widerrufsschreiben per E-Mail / Post zukommen lassen?

Das wäre sehr sinnig, denn der Gesetzgeber hat festgelegt, das der Verbraucher das mitteilen muss.
Und man sollte - besonders bei solchen Leuten - eine gerichtsfesten Form des Schreibens wählen.



Zitat (von go610408-4):
Ich dachte auch in einem ersten Mahnschreiben darf nicht so massiv mit Anwalt und Kosten gedroht werden?

Man kann mit allen drohen was legal ist, allerdings läuft man dann durchaus Gefahrm sich so lächerlich zu machen wie der Typ hier. Aber wenn einer schon Pascal Kevin heißt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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