Gewittertierchen hinter Monitor

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
rsDAX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewittertierchen hinter Monitor

Angenommen nach fast zwei Jahren nach Kaufzeitpunkt, online bestellt damals, entdeckt der Kunde ein vermutetes Gewittertierchen in seinem Monitor und das dumme Vieh ist dort verendet und hinterläßt einen dauerhaften kleinen schwarzen Fleck.
Vorsorglich wurde der Kunde auf den Hersteller direkt verwiesen, der aber auf die Anfrage gemäß Formular "Fehlerbeschreibung: Pixelfehler...scharze kleine Stelle...etwa 1mm lang und geschätzt nen 4tel mm breit... " folgende abweisende Antwort bekam: "Sehr geehrter Kunde, leider musste Ihr Reparaturauftrag abgelehnt werden. Kommentar des Technikers: gemäß der Feherbeschreibung gehen wir von einem "Gewittertierchen" aus, das dem Weg hinter das LCD geschafft hat. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mangel der unter die Herstellergarantie fällt. "

1. Herstellergarantie oder nicht ist dem Käufer ja wurscht, denn der will ja über den Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer abwickeln. Wenn dieser widerum beim Hersteller irgendwas von wegen Garantie klären kann, evtl ist ja eine erweiterte eingeräumt, was weiß schon der Käufer...irrelevant?
2. Nach Dummgooglerei ist der Verkäufer allerdings verunsichert, ob sich der Händler tatsächlich auf "höhrere Gewalt" rausreden kann?? Eigentlich ist doch bei einem Fall, der besteht seit es Monitore gibt, klar, daß ein Monitor so gebaut sein muß, daß er genau nicht von so ner Monitormücke heimgesucht werden kann, denn wie soll der Anwender das schon vermeiden?? Reinraumklima kann wohl nicht Vorraussetzung für eine angemessene Sorgfalt sein...
3. Also die Vermutung des Kunden: Am besten einfach dem Händler hinsetzen und nicht auf seine Bitte, direkt mit dem Hersteller in Kontakt zu treten eingehen??? Der Händler hat definitiv das Problem zu Gunsten des Kunden zu lösen, denn dieser kann nicht dafür Sorge tragen, daß bei sachgemäßer Verwendung des Monitors so etwas nicht passiert...????

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Lese hier unter Mangel nach. Das hört sich an wie der Fall mit der nicht kaninchenfesten 230V-Leitung eines Fernsehers.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rsDAX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Quatsch, wo soll die Vergleichbarkeit sein?? Ein Kaninchen kann man im Käfig halten oder auch nicht, was dagegen so ein Untiert treibt, hat man nicht in der Hand, fällt unter Brownsche Molekularbewegung.
Wenn das Vieh da reinkommt, kann auch Staub und schlechtes Gedankengut hinein, also mangelt es wohl an Dichtlippe bzw Auslegung auf Alltagstauglichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Und so wird aus Keimtheorie Gewittertierchentheorie ?
Das mit der Beweislast hast du verstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rsDAX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Beweislastumkehr, ja schon klar. Nur dürfte doch keiner auf die Idee kommen, die Entstehung eines für ein Gewittertierchen gangbaren Spalts irgendwo der Anwendung des Standgeräts Monitor anzudichten...das wäre ja der Umkehrschluss zu nicht schon beim Kauf im Keim, ja und hier zur Theorie, vorhanden :-)

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
rsDAX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Bäh...das gefällt dem Kunden wohl gar nicht :-(
Zumindest gibt's jetzt, sonst wäre er bestimmt später gekommen, den Gewittertierchen - Beitrag auf 123recht ... damit hört sich vermutlich viel doofes Gesülze auf...

Gibt's zufällig ne Gewittertierchenleichen fressende Milbe, die nicht ganz so doof ist und auch wieder nach draussen findet ???

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Welche Staubschutzklasse hat Dein Monitor?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rsDAX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich denke keine zugesicherte, finde jedenfalls nichts...haben nicht Räume eine Staubschutzklasse??...aber evtl steht was in den doch vorhandenen Garantien über 3 Jahre...was ist die Systemgarantie?? ...hm...


ich habe die Damen und Herren mal angeschrieben. Danke an Harry für die indirekte Anregung: "Hallo.
In den Produktbeschreibungen ist die Rede von 3-Jahres-Systemgarantie und 3-Jahres-Bildschirmgarantie. Ich bitte Sie, mir die Garantiebedingungen in Textform und voller Länge zu übermitteln an meine Mailadresse!! Danke"

-- Editiert von rsDAX am 28.07.2015 20:59

1x Hilfreiche Antwort

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