Hallo zusammen,
A hat diverse Angebote verglichen und bei dem wohl möglich besten Angebot folgende Formulierung per E-Mail an B geschrieben: "vielen Dank, ich werde den Artikel bei Ihnen bestellen. Sie bekommen von mir entsprechend eine Bestellung."
Nun hat A ein günstigeres Angebot erhalten und dort bestellt und einen Vertrag unterzeichnet. Bei B hat er per E-Mail daraufhin abgesagt. B fordert nun Schadensersatz, da er die E-Mail bereits als Bestellung ansieht, jedoch gibt es keinen Vertrag zwischen A und B.
Ist A verpflichtet den Schadenseratz zu bezahlen? Vielen Dank im Voraus.
Gilt diese Formulierung als Bestellung?
7. November 2017
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Frage vom 7. November 2017 | 15:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt diese Formulierung als Bestellung?
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#1
Antwort vom 7. November 2017 | 15:45
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2994x hilfreich)
Zitatvielen Dank, ich werde den Artikel bei Ihnen bestellen. Sie bekommen von mir entsprechend eine Bestellung." :
Die Formulierung ist nicht eindeutig. Die deutsche Sprache bietet so viele Worte, dass man es auch eindeutiger hätte ausformulieren können.
Obiges kann eine Absichtserklärung, aber auch schon eine schlecht formulierte Bestellung sein. Deshalb wird man im Zweifel wohl auslegen müssen, was der vermeindliche Wille war.
Ich tendiere, wenn ich auch den Zusammenhang Anfrage dann Angebot, dann das obige Schreiben sehe mit leitem Übergewicht zur Bestellung, kann man aber auch durchaus anders sehen.
Ich hätte geschrieben: Vielen Dank für ihr Angebot, ich überlege noch und werd mich ggf. nochmals melden.
Der Text ist eindeutiger.
Und dabei auch im Hinterkopf behalten, dass auch die Ankündigung einen Vertrag abschließen zu wollen kann unter bestimmten Umständen schon Schadenersatzansprüche auslösen, und zwar immer dann, wenn sich der andere auf den Vertragsabschluss verlassen kann und es nur noch an Formalien mangelt.
Die Beantwortung der Frage, ob man der Schadenersatzforderung nachkommen soll, hängt also von einigen zu berücksichtigenden Faktoren ab und ist nicht eindeutig zu beantworten.
Berry
#2
Antwort vom 7. November 2017 | 16:30
Von
Status: Weiser (16175 Beiträge, 5772x hilfreich)
Per E-Mail? Bestellung im Fernabsatz? Anfertigung nach Kundenwunsch?
Zu wenig Infos um sich eine Meinung bilden zu können. Das von SB geschriebene ist eine Möglichkeit der Interpretation. Mit mehr Infos kann man da evtl. mehr anfangen.
Und jetzt?
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