Goldfund in antiker Kommode

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dancer78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Goldfund in antiker Kommode

Hallo,

ich Handel mit antiken Möbeln und habe auf einem Flohmarkt eine restaurierungsbedürftige Kommode gekauft. Als ich anfing diese zu restaurieren, stellte ich fest, das eine der Schubladen einen doppelten Boden hat. In diesem doppelten Boden fand ich drei kleine Goldbarren mit einem Gewicht von jeweils 100g! Ein Säuretest bestätigte mir die Echtheit der Barren! Das Kuriose daran: Die Barren sind nicht geprägt! Weder das Gewicht noch der Goldgehalt und auch wer den Barren gegossen hat sind vermerkt!
Meine Fragen sind nun:

Hat der Verkäufer ein Anrecht auf diesen Fund?

Da die Prägung fehlt, könnte es sich um Diebesgut oder ähnliches handeln… muss ich eine Behörde darüber informieren?

Kann ich die Barren problemlos verkaufen?


Würde mich über eine konkrete Antwort freuen :-)

mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
muss ich eine Behörde darüber informieren?


Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, (begangene) Straftaten anzuzeigen.

quote:
Kann ich die Barren problemlos verkaufen?


Wenn sie aus einem Diebstahl stammen, kannst du daran nicht wirksam Eigentum erwerben und folglich auch keines wirksam übertragen. Das Risiko trägst dann du als VK - wenn dein K zur Polizei geht und die Sachen sich als gestohlen herausstellen, wird die Polizei die Sachen beschlagnahmen und dein K kann von dir den Kaufpreis zurückfordern.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat der Verkäufer ein Anrecht auf diesen Fund? <hr size=1 noshade>



Im Kaufvertrag mitverkauft ist das Gold nicht. §§ 97 , 311c BGB , nur Zubehör der Kaufsache ist "im Zweifel" mitverkauft.

Das Gold ist weder Zubehör der Kommode, noch wollte es der Eigentümer mitverkaufen, wenn er davon gewusst hätte. Vermutlich sind das Erben, die von ihrem Glück nichts wissen.

Ob der Verkäufer der Eigentümer ist, ist nicht sicher. Er müsste sein Eigentum nachweisen. Woher hatte er die Kommode?

Es könnte ein Schatzfund nach § 984 BGB vor liegen.

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Vielleicht eine salomonische Lösung, mit der man guten Gewissens leben kann.

Ganz passt es aber nicht, Eigentümer der Kommode bist unzweifelhaft du. D.h. von Rechts wegen kannst du, wenn "der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist" das Gold behalten.

Auch als Finder kann man nach § 973 BGB legal Eigentum erwerben, falls der Verkäufer sein Eigentum nicht nachweisen kann.

Eine Anzeigepflicht gibt es i.Ü. auch, § 965 BGB :

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. ...


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