Goldkettchen/Armband nach 2h Tragen defekt, Händler gibt keine Garantie

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Joshua81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Goldkettchen/Armband nach 2h Tragen defekt, Händler gibt keine Garantie

Hallo Zusammen,

Ich habe Mitte Dezember ein Goldkettchen/Armband als Weihnachtsgeschenk online direkt beim Hersteller gekauft. Das Armband wurde einmal an Silvester getragen und nach 2Stunden Tragen hat meine Partnerin festgestellt dass das Kettchen aufgegangen ist. Nicht am Verschluss, sondern Mitten in der Kette. Da wir zu Hause waren hat sie das Armband auch nicht verloren.

Ich habe dem Unternehmen eine Mail als Antwort auf die Bestellbestätigung geschickt, dass ein Problem vorliegt, ich die kette reklamieren möchte und auch 2 Bilder angefügt.

Als Antwort bekam ich eine Woche später dass Gebrauchs-/Bruchschäden nicht von der Garantie abgedeckt sind. Sie können mir leider nicht weiterhelfen.

Meine Antwort war dass ich das so nicht akzeptieren kann und ich auf eine ordentliche Rückmeldung warte. Nach einer weiteren Erinnerungsmail von mir, bekam ich eine Antwort. Das Reparatur Team kam zu dem Entschluss dass ein Bruchschaden vorliegt, dieser fällt nicht unter die Garantieleistung. Das Team kennt die Produkte und es gab bei dieser Kette bisher keine Reklamation.

Die Kette ist sehr fein, auf den mit dem Handy erstellten Bild ist dahingehend nichts zu erkennen. Mit bloßem Auge erkennt man auch kein gebrochenen Kettenglied, wenn dieses vorlag ist es wahrscheinlich rausgefallen.

Kann mich der Händler/Hersteller mit so einem Hinweis einfach abspeisen, vor allem nach so kurzer Zeit (Stichwort Gewährleistung)?
Die Kette hat 111€ gekostet, Welcher Aufwand lohnt sich da?
Ich habe das Schmuckstück über Kreditkarte bezahlt, macht es Sinn sich über eine mögliche Rückbuchung Gedanken zu machen, wenn ich nicht weiter komme?
Oder habe ich keine Chance und muss es als Erfahrung akzeptieren?

Ich habe vor 4 Tagen eine weitere mail geschickt, dass ich Fehler bei dem Schmuckstück nachvollziehen, aber den Umgang von der Firma nicht akzeptieren kann. Und dass ich ich eine ordentliche Antwort erwarte wie das weitere Vorgehen ist, dazu bekam ich keine Antwort.

Ich bin für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar, mich ärgert das ganze doch sehr. Vor allem der Umgang mit der Geschichte.


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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Joshua81):
Als Antwort bekam ich eine Woche später dass Gebrauchs-/Bruchschäden nicht von der Garantie abgedeckt sind.
Wieso Garantie?

Zitat (von Joshua81):
Kann mich der Händler/Hersteller mit so einem Hinweis einfach abspeisen, vor allem nach so kurzer Zeit (Stichwort Gewährleistung)?
Das richtige Stichwort ist: Sachmängelhaftung. Und darauf würde ich mich an Deiner Stelle auch beziehen und eine kostenfreie Reparatur oder Austausch fordern.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Garantie auf ein dünnes Kettchen kann es nicht geben. Die können sehr leicht reißen.

Aus Kulanz könnte es kostenlos repariert werden, wobei wahrscheinlich eine kleine Lötstelle sichtbar bleiben kann.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Joshua81):
Meine Antwort war dass ich das so nicht akzeptieren kann und ich auf eine ordentliche Rückmeldung warte
Das war aber doch schon eine ordentliche Rückmeldung.

Zitat (von Joshua81):
Ich habe das Schmuckstück über Kreditkarte bezahlt, macht es Sinn sich über eine mögliche Rückbuchung Gedanken zu machen, wenn ich nicht weiter komme?
Nein!!!

Zitat (von Loni12):
Aus Kulanz könnte es kostenlos repariert werden,
Ja, aber wenn der Fragesteller das in einem solchen Ton wie hier vorgetragen hat, dann würde ich mir auf Kulanz keine Hoffnung machen.

Die Frage die sich hier stellt ist doch einfach: Handelt es sich hier um einen Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung?
Die Antwort ist eigentlich auch ganz einfach: Der Händler ist in der Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt. Ich frage mich, wie er das anstellen möchte. Ausnahme ist natürlich, wenn ein Sachmangel mit dem gezeigten Mangel unvereinbar ist. Das ist hier meiner Meinung nach aber nicht der Fall.
Ich würde nun also die Kette einsenden und auf Reparatur wegen eines Sachmangels bestehen. Lehnt der Verkäufer ab, dann muss er beweisen, dass die Ursache warum die Kette auseinander gegangen ist, nicht bereits beim Verkauf bestanden hat.
Lehnt er ohne Beweis ab, dann kann man überlegen wie man weiter vorgeht.

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#4
 Von 
Joshua81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

War der Ton wirklich schon zu scharf? Nach der ersten Antwort kam ich mir einfach verarscht vor, es gab auch kein Angebot sich die Kette genauer an zu sehen oder dass ich diese einschicken soll. Einfach abgelehnt, das fand ich nicht richtig. Ich habe auch nicht das Gefühl dass sich jemand wirklich mit der Sache beschäftigt hat.

111€ sind zu manchem Summen die hier genannt werden relativ gering, aber wenn nach 2h der Spaß vorbei ist doch ärgerlich.

Dann werde ich mich zu dem Thema Sachmängelhaftung versuchen schlauer zu machen.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Joshua81):
111€ sind zu manchem Summen die hier genannt werden relativ gering, aber wenn nach 2h der Spaß vorbei ist doch ärgerlich.

Wenn sie eine Briefwaage haben wiegen sie das Kettchen, es dürfte wenig Gewicht haben. Ergo sehr dünn sein und da ist die Gefahr das es reißt sehr groß. Da genügt mit den Finger dran spielen, ein verheddern mit einem Knopf usw.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das Schmuckstück über Kreditkarte bezahlt, macht es Sinn sich über eine mögliche Rückbuchung Gedanken zu machen, wenn ich nicht weiter komme?


Nein - das ist ein ganz falscher Ansatz, um zu seinem Recht zu kommen

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Da genügt mit den Finger dran spielen, ein verheddern mit einem Knopf usw.
Und genau das würde der Verkäufer nachweisen müssen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Garantie auf ein dünnes Kettchen kann es nicht geben.

Wie kommt man auf so einen Unfug?



Zitat (von Loni12):
Da genügt mit den Finger dran spielen, ein verheddern mit einem Knopf usw.

Da könnte man schon darüber nachdenken, ob das Teil überhaupt die von Gesetzgeber geforderte Beschaffenheit hat ...



Zitat (von -Laie-):
Die Frage die sich hier stellt ist doch einfach: Handelt es sich hier um einen Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung?
Die Antwort ist eigentlich auch ganz einfach: Der Händler ist in der Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt.

Richtig.
Deshalb würde ich den Verkäufer gerichtsfest auffordern, seinen Pflichten aus der gesetzlichen Mängelhaftung nachzukommen.



Zitat (von -Laie-):
Ich frage mich, wie er das anstellen möchte.

Das ist durchaus recht leicht.

Hier in dem Falle ist der Zug aber wohl abgefahren, denn der Verkäufer hat dem Verbraucher ja schon mitgeteilt, das es sich um einen Fehler im Material / in der Verarbeitung handelt ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Joshua81):
Das Reparatur Team kam zu dem Entschluss dass ein Bruchschaden vorliegt, dieser fällt nicht unter die Garantieleistung


Zitat (von Harry van Sell):
denn der Verkäufer hat dem Verbraucher ja schon mitgeteilt, das es sich um einen Fehler im Material / in der Verarbeitung handelt ...


Das es sich um einen Material/Verarbeitungsfehler handelt, steht nirgends, von einem Bruchschaden ist die Rede.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Das es sich um einen Material/Verarbeitungsfehler handelt, steht nirgends, von einem Bruchschaden ist die Rede.

Das Gegenteil von einem einen Material- / Verarbeitungsfehler zu beweisen dürfte recht spannend werden ...


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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist durchaus recht leicht.
Zitat (von Harry van Sell):
Das Gegenteil von einem einen Material- / Verarbeitungsfehler zu beweisen dürfte recht spannend werden ...

Ja was denn nun? Einmal Hüh und einmal Hott???

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Einmal Hüh und einmal Hott???

Ja und?


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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

ernsthaft?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
ernsthaft?

Ja, ernsthaft.

Wo konkret sieht Du das Problem?
Oder anders gefragt, hast Du Kenntnisse in Metallurgie und in der industriellen Fertigung von solchen Armbändern??


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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Einmal sagst du es sei leicht diesen Nachweis zu erbringen und danach widersprichst du dir selbst mit der Begründung "Ja und?" .
Aber ganz nach Adenauer: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"

-- Editiert von -Laie- am 21.01.2022 16:21

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Einmal sagst du es sei leicht diesen Nachweis zu erbringen und danach widersprichst du dir selbst.

Nö, ich widerspreche mir nicht selbst, Du hast nur die Zusammenhänge nicht verstanden ...


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#17
 Von 
Joshua81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:

Habe heute eine Mail des Unternehmens erhalten mit einem anderen Ansprechpartner.

"Wir würden Ihnen gerne helfen, aber wir brauchen noch ein Foto, um einen Hinweis auf den Bruch zu bekommen. Wir freuen uns auf ein weiteres Foto. Von dort aus werden wir sehen, wie wir Ihnen weiterhelfen können."

Ich habe weitere Bilder geschickt und geschrieben dass ich hoffe das wir im Sinne der gesetzlichen Mängelhaftung weiter kommen.

Ich bin gespannt.

Danke für die Hinweise.

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