Grafikkarte Anzahlung Kaufvertrag

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Grafikkarte Anzahlung Kaufvertrag

Hallo

ich habe am 11.3.21 bei Quelle zwei Grafikkarten auf Rechnung gekauft (RTX 3060). Es hieß die Grafikkarten sind nach 2 Wochen lieferbar. Ich bekam nach dem Kauf am gleichen oder 1 Tag später die Email, dass ich 290€ als Anzahlung bezahlen soll.

Ich habe dies getan. Und der Liefertermin wurde immer wieder verschoben. In einem meiner Mails an die Quelle schrieb ich, dass ich mich gedulden kann und den Kaufvertrag nicht storniere aber ich bitte um einen verbindlichen Liefertermin und eine zügige Bearbeitung.

Quelle schrieb mir ich soll mich gedulden nach 5 Tagen würden Sie die Ware schicken. 5 Tage später hat Quelle den Kaufvertrag storniert und mir einen 5€ Gutschein gegeben.

Kann ich Quelle auf Einhaltung des Kaufvertrags verklagen? Hätte dies Aussicht auf Erfolg?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Frokon):
Tage später hat Quelle den Kaufvertrag storniert

Mit welcher Begründung genau?



Zitat (von Frokon):
und mir einen 5€ Gutschein gegeben.

Und den Kaufpreis nicht erstattet?



Zitat (von Frokon):
Kann ich Quelle auf Einhaltung des Kaufvertrags verklagen?

Die Hürde dafür ist überaus niedrig. Alles was es dafür braucht ist, das die Klage nicht unsinnig ist, eine Klageschrift mit entsprechender Forderung und die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Harry, Danke dass du antwortest.

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welcher Begründung genau?


"Aufgrund der großen Nachfrage kann der Artikel plötzlich nicht mehr geliefert werden" Mehr habe ich nicht als Antwort bekommen

Zitat (von Harry van Sell):
Und den Kaufpreis nicht erstattet?


Die sind auf meinen Guthabenkonto gespeichert. Ich kann Sie mir auszahlen lassen. Meine Frage bezieht sich darauf ist der Kaufvertrag nach der Anzahlung nun gültig? Ich hätte lieber die beiden Grafikkarten den Mehrpreis zahle ich gerne.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Hürde dafür ist überaus niedrig. Alles was es dafür braucht ist, das die Klage nicht unsinnig ist, eine Klageschrift mit entsprechender Forderung und die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten.


Hat dies Aussicht auf Erfolg? Klagen kann ja jeder. Nur würde ich nur dann klagen wenn dies Aussicht auf Erfolg hat. Ansonsten würde ich lieber auf eine Auszahlung meines Geldes bitten. Im Fall eines "Sieges" nehme ich auch an, dass die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden (Habe eine Rechtschutzversicherung).

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#4
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Dass solche Grafikkarten derzeit bekanntermassen teils überhaupt nicht zu bekommen sind (wird alles von Cryptominern aufgekauft), könnte hier grundsätzlich auch nachträgliche Unmöglichkeit vorliegen


Das ist mir bewusst dass man so argumentieren kann. Allerdings kommen immer wieder Grafikkarten an. Lediglich das Modell ist anders also eine RTX 3060 von palit, gigabyte, MSI usw.. Desweiteren liegt eine beschnittene rtx 3070 in der leistung auch nahe an einer RTX 3060. Das bedeutet ich will nicht unbedingt die gleiche Grafikkarte. Eine äquivalente wäre auch in Ordnung.

Darüber hinaus könnte quelle ganz einfach bei einem anderen Unternehmen eine rtx 3060 kaufen (wahrscheinlich dann zu einem höheren Preis) und so Ihre Pflicht im Kaufvertrag dennoch erfüllen. RTX 3060 ist in Deutschland bei Händlern aktuell lieferbar.

Wäre der Anspruch so durchsetzbar?

-- Editiert von Frokon am 30.04.2021 17:28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Frokon):
"Aufgrund der großen Nachfrage kann der Artikel plötzlich nicht mehr geliefert werden"

Das ist absolut keine tragfähige Begründung.



Zitat (von Flo Ryan):
Dass solche Grafikkarten derzeit bekanntermassen teils überhaupt nicht zu bekommen sind (wird alles von Cryptominern aufgekauft), könnte hier grundsätzlich auch nachträgliche Unmöglichkeit vorliegen und §275 BGB kommt zum tragen.

Richtig, die Hürde der Nachweisbarkeit dafür ist aber sehr hoch.
Es reicht eben nicht aus, das es bei den eigenen Lieferanten nicht lieferbar ist oder zum verkauften Preis nicht lieferbar ist, es muss den gesamten Markt betreffen, der für den Verkäufer als Liefermarkt zumutbar ist



Zitat (von Frokon):
Darüber hinaus könnte quelle ganz einfach bei einem anderen Unternehmen eine rtx 3060 kaufen (wahrscheinlich dann zu einem höheren Preis) und so Ihre Pflicht im Kaufvertrag dennoch erfüllen. RTX 3060 ist in Deutschland bei Händlern aktuell lieferbar.

Selbstverständlich.

Dafür das der Markt sie Karte verfügbar hat, sollte man jetzt schon mal Nachweise sichern.



Zitat (von Frokon):
Das bedeutet ich will nicht unbedingt die gleiche Grafikkarte. Eine äquivalente wäre auch in Ordnung.

Hat man das dem Verkäufer mitgeteilt? Von alleine darf er das nämlich nicht. Wenn Produkt X bestellt ist, muss er erst Produkt X liefern und nichts anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich.

Dafür das der Markt sie Karte verfügbar hat, sollte man jetzt schon mal Nachweise sichern.


Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe eine Email abgeschickt samt Beweisen und habe auch ein Eingangsbestätigung der Email erhalten. Mal schauen wie quelle reagiert. Ich glaube aber kaum, dass Sie darauf eingehen.

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#7
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, die Hürde der Nachweisbarkeit dafür ist aber sehr hoch.
Es reicht eben nicht aus, das es bei den eigenen Lieferanten nicht lieferbar ist oder zum verkauften Preis nicht lieferbar ist, es muss den gesamten Markt betreffen, der für den Verkäufer als Liefermarkt zumutbar ist


Also auf meine erneute Email in welcher ich mitgeteilt habe, dass eine äquivalente Grafikkarte auch in Ordnung ist, in der ich eine Frist gesetzt habe zu Erfüllung des Kaufvertrags und in der ich die Beweise, dass die Grafikkarten auch auf den deutschen Markt bei anderen Anbietern lieferbar sind bekam ich als Antwort lediglich:

"Ihre Bestellungen sind vom Hersteller leider nicht mehr lieferbar" sowie
"Eine Bestellung bei anderen Anbietern müsste Sie tatsächlich selbst bei diesen Anbietern aufgeben"

Man hat mir auch angeboten mein Geld zurückzuzahlen allerdings soll ich dafür noch mal meine IBAN nennen.

Da es sich bei quelle um einen gewerblichen Händler handelt muss ich ja bei einer Klage keine Angst haben auf meinen Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Ich nehme an einer Klage steht somit nach der Frist nichts im Weg?



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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Frokon):
"Eine Bestellung bei anderen Anbietern müsste Sie tatsächlich selbst bei diesen Anbietern aufgeben"

In den Falle würde ich überlegen wie ich vorgehe, ich würde dann durchaus überlegen dort einen Deckungkauf vorzunehmen.



Zitat (von Frokon):
Da es sich bei quelle um einen gewerblichen Händler handelt muss ich ja bei einer Klage keine Angst haben auf meinen Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Wie kommt man den darauf?



Zitat (von Frokon):
Ich nehme an einer Klage steht somit nach der Frist nichts im Weg?

Sehe ich auch so,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der Verkäufer schuldet das Modell, das du bestellt hast, nicht das Modell eines anderen Herstellers. Wenn er das nicht mehr liefern kann, weil er es selbst nicht wie bestellt bekommen hat und das Modell für ihn auch sonst nicht zu einem nicht völlig absurden Preis zu bekommen ist, dann ist es für ihn ganz einfach unmöglich und du hast Pech gehabt.


Wie kommen Sie darauf? Eine Grafikkarte ist ein Massenartikel den auch die Konkurrenz verkauft. Der Händler kann sich nicht darauf beziehen, dass es für ihn umöglich ist solch einen Artikel zu liefern.

Des Weiteren gibt es Grafikkarten von der gleichen Marke bei Anderen Hersteller. Ich bin sogar so nett und sage ein äquivalente Grafikkarte von einem anderen Hersteller ist auch in Ordnung. Dass der Händler so wahrscheinlich 300€ mehr bezahlen muss als sonst ist das Pech des Händlers nicht meines.

Ich habe die Grafikkarte auf Rechnung gekauft. Wenn der Händler von mir keine Anzahlung gewollt hätte, hätte ich die Diskussion hier erst gar nicht geführt. Aber der Händler wollte von mir Geld und muss sich jetzt an den Kaufvertrag halten.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man den darauf?


Ich weiß, dass solche Sachen oft auf ebay passieren. Jemand ersteigert etwas (privat) und der Verkäufer meint er hat die Ware verloren, oder der Verkäufer ist nicht auffindbar oder andere etwaige Probleme.

Ich dachte bei einem gewerblichen Händler besteht das Problem nicht. Quelle bekommt Fertig PCs und in den kommenden Wochen/Monaten sicherlich auch Grafikkarten. Des Weiteren ist die Gefahr, dass Quelle insolvent ist auch gering. Ich weiß also nicht wie quelle argumentieren kann, dass sie nicht verpflichtet sind mir die Ware zu schicken. Daher schätze ich das Risiko geringer ein? Liege ich falsch oder habe ich etwas übersehen?

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