Gravierende Mängel Hauskauf

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daway
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gravierende Mängel Hauskauf

Hallo liebe Forummitglieder,

wir würde uns sehr freuen, wenn ihr uns ein paar Tipps bei unserem Problem geben könnt. Wir sind total verzweifelt und wissen nicht weiter.

Vor etwas über einem Jahr haben wir ein Haus gekauft. Es ist ein Handwerker Haus, an dem offensichtlich noch viel gemacht werden muß, aber das war kein Problem für uns, mein Mann hat einen Bauberuf . Was für uns allerdings sehr wichtig war, dass die ganzen Hausinstallationen erneuert sein sollten. Darauf haben wir großen Wert gelegt. Das war es auch bei dem Haus. Der Verkäufer war der Bauherr , hat alle Leitungen selbst verlegt. Und da wir nicht hinter die Wände gucken können, haben wir vertraut, dass alles ordnungsgemäß verlegt wurde.
Nach nicht langer Zeit hatten wir bereits 2 Wasserschäden an den Wasserleitungen. Beim Rückbau wurde festgestellt, dass alle Leitungen ganz laienhaft verlegt wurden. Zum Teil wurden Plastikrohre mit Hitze gebogen, welche nicht gebogen werden dürften. Alles ohne festen Halt an der Wand, quer durch die Gegend. Es war kein Wunder, dass alles aus allen Ecken getropft hat. Alle anwesende Firmen, die das gesehen haben, haben nur mit dem Kopf geschüttelt. Die ganze Hausinstallation muss neu gelegt werden, um weitere Wasserschäden zu vermeiden.

Die Gebäude Versicherung hat diesen Schaden noch übernommen. Nun hatten wir jetzt die Kündigung im Briefkasten, mit der Begründung, dass der Vertrag bereits mit Vorschäden belastet war, besteht nun aufgrund des ungünstigen Schadenverlaufs Sanierungsbedarf. Die Versicherung hatten wir vom Verkäufer übernommen.

Momentan haben wir einen weiteren Wasserschaden in der Wand. Die Heizungsrohre sind undicht. Die Heizung läuft leer und heizt dann nicht mehr. Diesen Schaden müssen wir jetzt von eigener Tasche bezahlen und schnellstmöglich die ganze Hausinstallationen erneuern, was momentan gar nicht geplant war.

Wir haben mehrmals versucht mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Er ist von seinem Pfusch total überzeugt und mittlerweile reagiert er nicht mehr auf unsere Email.

Was können wir machen? Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Laut unseren Kaufvertrag sind Sachmängel ausgeschlossen.
Bitte um Rat.

Vielen Dank


Wir müssen noch hinzufügen, dass wir beim Rückbau im Bad festgestellt haben, dass die tragenden Balken nur noch Pfefferkuchen sind. Das hat der Verkäufer garantiert auch gesehen. Er hat alles mit Rigips verkleidet.




-- Editiert Daway am 10.01.2015 13:34

-- Editiert von Moderator am 10.01.2015 20:21

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2015 20:21

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was können wir machen? Lohnt sich der Gang zum Anwalt? <hr size=1 noshade>

Wahrscheinlich schon.
Die Summe um die es geht, ist ja wohl über 5000€. D.h. wenn es zum Rechtsstreit kommt, wäre das Landgericht zuständig, wo ohnehin Anwaltszwang herrscht.

quote:<hr size=1 noshade>Laut unseren Kaufvertrag sind Sachmängel ausgeschlossen. <hr size=1 noshade>

Wenn man beweisen kann, dass der Pfusch vom Vorbesitzer stammt, ist damit auch bewiesen, dass er sie Mängel kannte.
Wenn der Verkäufer Mängel verschweigt, die er kennt, dann läuft der Sachmängelausschluss im Regelfall ins leere. Das fällt dann unter "arglistige Täuschung".
Äußerst problematisch könnte jedoch werden, wenn der Verkäufer nachweisen könnte, dass ihr vor dem Kauf über den Pfusch informiert wart.
Der Verkäufer hat ja schon vor dem Kauf zugegeben, dass er alles selbst erneuert hat. Wenn er damit auch zum Ausdruck gebracht hat, dass die Arbeiten in nicht-fachmännischer Weise durchgeführt wurden, wäre das schlecht für euch.




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)

:forum:

Mit Baurecht hat das nichts zu tun.



Ansonsten empfehle auch ich den Gang zum Anwalt.
Hier ist vieles zu beachten um die Ansprüche zu sichern, das sollte ein Laie nicht alleine machen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer war der Bauherr , hat alle Leitungen selbst verlegt.

Wenn der Verkäufer nicht gerade aus der Branche ist, kann man schon von Hause aus von Heimwerkerkönnen ausgehen.

quote:
Es ist ein Handwerker Haus, an dem offensichtlich noch viel gemacht werden muß, aber das war kein Problem für uns, mein Mann hat einen Bauberuf

Nun Handwerkerhaus, ist auch die Bezeichnung von Bauruine.
quote:
Die Heizungsrohre sind undicht. Die Heizung läuft leer und heizt dann nicht mehr. Diesen Schaden müssen wir jetzt von eigener Tasche bezahlen und schnellstmöglich die ganze Hausinstallationen erneuern, was momentan gar nicht geplant war.

Nun das ist ein Zeichen das hier kein Fachmann am werkeln war.
Wenn der Mann aus einem Bauberuf kommt, sollte er doch schon beim Gespräch mit der Verkäufer mitbekommen, das es sich um ein Nicht Fachmann gehandelt hatte.
Handwerkerhäuser sind günstig zu haben, jedoch sollte man eben von vorne herein kalkulieren, das eine Kernsanierung die einzig richtige Lösung sein kann.


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1x Hilfreiche Antwort

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