Grundstück mit abbruchreifen haus

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)
Grundstück mit abbruchreifen haus

Mich würde folgendes interessieren. Folgender Fall. Jemand möchte ein Grundstück verkaufen auf dem ein abbruchreifes Haus steht. Kann der Verkäufer den vollen Grundstückspreis verlangen obwohl das Haus abgerissen werden müsste und der Käufer somit danach auch den Abriss auch finanzieren müsste? Müsste der Verkäufer wegen des abbruchreifen Hauses einen Nachlass gewähren oder kann er grundsätzlich verlangen was er will?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

ich weiß ja nicht ob ich da irgenetwas nicht verstehe, aber wir leben in einer marktwirtschaft, in der du dein eigentum für 1 € oder auch für 1000000€ verkaufen kannst, wenn du einen käufer findest. und wenn dir lustig ist, kannst du auch 156 preisnachläße anbieten. alles eine sache von angebot und nachfrage.

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#2
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Mir ging es grundsätzlich darum, ob es wegen einer Wertminderung diesbezüglich eine Gesetzesstelle gibt.

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

ich bin nun wirklich kein fachmann in grundstücksverkäufen, aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, das dir ein gesetz vorschreibt ob du dein grundstück über oder unter wert verkaufen darfst. dein auto kannst du doch auch über wert verkaufen, wenn du einen dummen findest. und wenn du jemanden findest, der trotz des abbruchhauses den vollen wert des grundstückes hinblättert, dann freu dich doch.

gleich kommt besimmt jemand daher und erzählt mir, das der staat in den verkauf von grundstücken eingreifen kann und ich komme aus dem staunen nicht mehr heraus. aber bis dahin sehe ich eigentlich keine probleme.

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
gleich kommt besimmt jemand daher und erzählt mir, das der staat in den verkauf von grundstücken eingreifen kann


er kann in der tat über sein vorkaufrecht das geschäft an sich ziehen. aber auf den preis aufgrund mehr oder weniger abrissreifer geäude hat er keinen einfluss (mal von wucher, sittenwidrigkeit o.ä. abgesehen)

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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