Gültige Definition Vorführgerät

27. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Donnie_darko
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)
Gültige Definition Vorführgerät

Guten Tag,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe per Kleinanzeigen mir ein Telefon schicken lassen. Die einzige Beschreibung war "Vorführgerät, technisch einwandfrei".

Leider ist es jetzt so, dass das Display fast blind vor Kratzer ist, die Rückseite ist total verkratzt mit richtig tiefen Kratzern, es befindet sich Staub unter dem Display, das Gerät ist im Inneren (wo der Akku sitzt) sehr verstaubt und wirkt stark benutzt. Selbst die Isolierung des Akkus ist beschädigt.

Meiner Auffassung zufolge fällt dies nicht mehr unter ein Vorführgerät oder?
Für mich ist das ein Gerät welches Gebrauchsspuren aufweist, die beim Ausprobieren im Geschäft entstehen. Das Gerät sieht jedoch eher aus als wäre es 2 Jahre auf einer Baustelle benutzt worden.

Fotos gibt es hier: https://www.dropbox.com/sh/i6zvmu48njkty7g/AACAVshDLt8qk9lTY3tpUYc2a?dl=0

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

stell dir mal volgendes vor, ein Telefon steht in einem grossen Kaufhaus, welches sehr stark frequentiert ist. Täglich nehem 300-400 Leute Das Gerät in die Hand, probieren dies und jehnes aus (evtl Hosentasche stecken oder dergleichen. Dasgerät steht dort im Kaufhaus rund zwei Jahre. Dann haben unzählige Leute das Gerät in der Hand gehabt!
Es gibt keine gesetzliche Zustandsdefinition. Bei einem Vorführgerät muss man halt auchmit dem schlimmsten rechnen...

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#2
 Von 
Donnie_darko
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja dann kann ich mir doch auch einen M3 kaufen, den 100tkm über die BAB prügeln und dann als Vorführwagen verkaufen. Irgendwo müssen doch auch Grenzen gesetzt werden.

Vorallem dürfte doch lt. Fernabsatzgesetz dann dennoch eine Rückgabe greifen oder?

Außerdem liegt meines Erachtens auch eine Sachmängelhaftung vor, da der Verkäufer das Gerät als "technisch einwandfrei" verkauft, dies jedoch nicht gegeben ist. Das Display ist mMn ein technisches Bauteil und ist nicht einwandfrei, da Staub eingedrungen ist und das Display kaum abzulesen ist aufgrund der Kratzer und des Staubs.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Ja dann kann ich mir doch auch einen M3 kaufen, den 100tkm über die BAB prügeln und dann als Vorführwagen verkaufen. Irgendwo müssen doch auch Grenzen gesetzt werden
Wenn du Jemand findest, der diesen Wagen dann so kaufen würde, kein Problem.

quote:
Vorallem dürfte doch lt. Fernabsatzgesetz dann dennoch eine Rückgabe greifen oder?
Du hast also bei einem Händler gekauft!?!? Wenn ja, klar dann hast du ein Rückgaberecht, aber wie du ja sicher wissen wirst, nur bei einem Händler!!!

quote:
da Staub eingedrungen ist und das Display kaum abzulesen ist aufgrund der Kratzer und des Staubs.
Mach doch mal ein Bild bei aktivem Diaplay, ich kan nmir kaum vorstellen, dass das nicht mehr ablesbar sein soll...

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#4
 Von 
Donnie_darko
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:

Du hast also bei einem Händler gekauft!?!? Wenn ja, klar dann hast du ein Rückgaberecht, aber wie du ja sicher wissen wirst, nur bei einem Händler!!!


Ja das wäre meine nächste Frage gewesen. Wie kann ein privater Verkäufer ein Vorführgerät verkaufen? Wem hat er es denn vorgeführt, wenn er dies nicht gewerblich tut. Oder besteht seine Verwandschaft aus 300 Leuten, die täglich das Gerät in die Hand nehmen?

quote:
Mach doch mal ein Bild bei aktivem Diaplay, ich kan nmir kaum vorstellen, dass das nicht mehr ablesbar sein soll...

Fakt ist, dass das Display schlechter abzulesen ist, womit die Funktion des Displays nicht mehr einwandfrei gegeben ist. https://www.dropbox.com/s/b5vmt34hns9k0bl/2014-09-27%2014.34.36.jpg?dl=0

Des Weiteren ist ein Staubeinschluss unter dem Display kein Defekt der aufgrund des Gebrauchs auftritt (wie Kratzer oder Abnutzung) sondern ein Defekt am Display bzw. dessen Gummidichtung, so dass Staub eindringen kann.
Ich finde auch, dass eine Isolierung am Akku nicht aufgrund eines Tests kaputt geht bzw. eine defekte Akkuisolierung in den Bereich Technik fällt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gültige Definition Vorführgerät <hr size=1 noshade>

Gibt es nicht.



quote:<hr size=1 noshade>Selbst die Isolierung des Akkus ist beschädigt. <hr size=1 noshade>

Je nach Art der Beschädigung könnte das die Vereinbarte Beschaffenheit "technisch einwandfrei" nicht mehr erfüllen.
Gibt es ein Foto von der Beschädigung?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Wie kann ein privater Verkäufer ein Vorführgerät verkaufen?


Er kann ein Vorführgerät kaufen, dieses dann (direkt) wieder verkaufen und dabei wahrheitsgemäß angeben, daß es zuvor als Vorführgerät im Laden stand (und er es also auch nicht neu erworben hat).

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