Gutschein, Retoure, Mindestbestellwert

21. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
nepo.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein, Retoure, Mindestbestellwert

Hallo,

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

K kauft online bei V 4 Teile für insgesamt 100 Euro. Auf den Warenwert von 100 Euro wendet K einen Gutschein von 10 Euro an. Der Gutschein ist an einem Mindestbestellwert von 100 Euro gekoppelt.

Nun macht K eine Teilretoure und sendet 3 Artikel im Wert von 75 Euro zurück. Was muss K jetzt zahlen, wenn in den AGBs nichts zum Thema Gutschein+Retoure erwähnt ist?

Sind das 15 Euro oder 25Euro? Oder wird der Gutschein anteilig verrechnet ?

Vielen Dank für eure Antworten.

nepo

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wenn der Gutschein nur an einem Mindestbestellwert von 100 Euro gekoppelt ist und für 100 EUR bestellt wurde, dann ist die Teilrücksendung unerheblich.

Der Gutschein muss in voller Höhe angerechnet werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dann ist die Teilrücksendung unerheblich.

Der Gutschein muss in voller Höhe angerechnet werden.
<hr size=1 noshade>


Das kann ja nicht richtig sein. Dann könnte man die GS-Bedingungen ganz einfach generell über den Widerruf aushebeln, u.U. sogar Gewinn machen, mehr ausbezahlt bekommen, als man selbst bezahlt hat.

Nach Wid. sind die Regeln des Rücktritts entsprechend anzuwenden, § 346 BGB .

Demnach müssen die "empfangenen Leistungen" zurückgewährt werden. Das sind aber nicht 100 EUR, sondern 90 EUR + 10 EUR GS.

Wenn der Mindestbestellwert durch die Rückzahlung unterschritten wird, wird der GS automatisch wertlos, mehr als 90 EUR können nicht zurückgefordert werden, hier würde also TE nur 65 EUR zurückbekommen. Und einen GS über 10 EUR, wenn man es genau nimmt.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

@lawless
Prinzipiellwäre mir der Vorgang so wie du ihn beschribenhast auch am liebsten, jedoch stellt sich mir eine Frage, die ich einfach mal so in den Raum stellen möchte.

Es heisst ja Mindestbestellwert, die Bestellung lag ja über dem Mindestbestellwert. Die Bestellung ist für mich mit eingehen der Bestellung beim VK eigentlich eine abgeschlossene Handlung. Eine Rückgabe ist jetzt ja wiederum eine weitere Handlung und keine Bestellung mehr, bzw auch keine nachträgliche abänderung der Bestellung. Bestellt wurde für 100Euro, zurückgegeben wurde für 75Euro.
Istjetzt evtl etwas spitzfindig, aber sollte so einGutschein nicht evtl besser lauten ab Mindestkaufwert? Gekauft hat der TE hier ja nun für 25Euro, bestellt aber für 100Euro.

Wie schon gesagt, prinzipiell finde ich auch, dass ein Gutschein nicht zählen sollte bei einer solchen Praktik, jedoch sind halt Bestellung und Kauf für mich etwas verschiedenes...



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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie schon gesagt, prinzipiell finde ich auch, dass ein Gutschein nicht zählen sollte bei einer solchen Praktik, jedoch sind halt Bestellung und Kauf für mich etwas verschiedenes... <hr size=1 noshade>


Im Prinzip ist das ja auch so, aber wie gesagt, die Vorschriften zum Rücktritt sind beim Widerruf nach Fernabsatz eben entsprechend anzuwenden, § 346 BGB , wir haben also ein Rückabwicklungsschuldverhältnus.

346 spricht von "Leistung", nicht von Zahlung.

Sonst könnte man für 100 EUR kaufen, mit 90 EUR + 10 EUR GS bezahlen, dann widerrrufen. Dann würde man 100 EUR zurückbekommen?

Davon könnte man dann leben, wenn das möglich wäre.

Man kann im Rückgewährschuldverhältnis also maximal 90 EUR und ggf. den Gutschein (= Leistung) zurück bekommen.

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#5
 Von 
nepo.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und einen besondern Dank an flawless für seine Erklärung.



nepo

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... dann kann der Aussteller HINTERHER nicht einschränken, daß der (unwiderruflich zu zahlende) Betrag um den Gutschriftbetrag NICHT reduziert wird, wenn der zu zahlende Betrag nach einem Teilwiderruf unterhalb des "Mindestbestellwerts" gerutscht ist.


Dann werde ich jetzt sofort 100 x etwas für 90 EUR + 10 EUR Gutschein kaufen, sofort widerrufen und 1.000 EUR Gewinn auf Kosten des Händlers machen. Der müsste sogar noch froh sein, wenn ich vor Versand widerrufe.

Nein, das ist über die allgemeinen Vorschriften so auszulegen, dass der Wert des Gutscheins nicht in Cash umgewandelt werden kann.

Wenn du das nicht glaubst: Probier es aus, prozessiere es durch.

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