Gutschein-Gültigkeit

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
grha6270
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein-Gültigkeit

Hallo,

habe bei Aufräumarbeiten auf dem Dachboden, 2 Kino-Gutscheine gefunden. Diese habe ich im Jahr 2000 zu Weihnachten bekommen.
Es handelt sich jeweils um einen Wert von 25 DM. Auf der Rückseite ist aufgedruckt dass dieser Gutschein bis zum 31.12.2001 gültig ist (wahrscheinlich wegen der Euro-Umstellung). Ist dies wirklich rechtens? Dann hätte ich ihn ja innerhalb nur eines Jahres einlösen müssen! Kann ich ihn jetzt noch einlösen - oder nicht?. Danke für Infos....

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn es sich um einen Geschenkgutschein handelt, bei dem derjenige, der Dir diesen Gutschein geschenkt hat, bereits die 25 DM im Voraus bezahlt hat, dann ist der Gutschein unbegrenzt gültig.

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#2
 Von 
grha6270
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

ja, so ist es... Das Geld wurde im voraus bezahlt.... Vielen Dank! Ich werde jetzt hartnäckig bleiben, da das Kinounternehmen mich auf das Gültigkeitsdatum verwiesen hat und meinte, die Gutscheine (2 Stück à 25DM!!!) wären verfallen!!! Jetzt lass ich es darauf ankommen! Vielen lieben Dank!:)

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

@ hh
Sicher, dass hier nicht die 3-jaehrige Verjaehrungsfrist greift?

Gruss
CAM

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#4
 Von 
Marco_007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Das würde mich auch interessieren!

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist schon so lange her, das noch zu nutzen, würde doch niemand akzeptieren, wäre ne echte Lachnummer im Kino. Was willst du dagegen machen? Gerichtlich vorgehen?

Das ist nun 5 Jahre her. Schon längst verjährt.

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#6
 Von 
Marco_007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum soll das eine Lachnummer sein? Immerhin wurde dort ein Endgeld geleistet und die Leistung steht aus. Auch wenn es schon lange her ist, der Verbraucher sollte nicht immer der dumme sein.

Hab allerdings auch gehört das eine 3 jährige Verjährungsfrist greifen kann.

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