Ich habe im Internet einen Gutschein für einen Rundflug gekauft, welchen ich meinem Bruder vor einem Jahr zu seinem Geburtstag schenkte. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bereits seit Monaten versucht mein Bruder nun, einen Termin zu erhalte. Zunächst wurde ihm gesagt, dass der Preis für die Leistung nicht korrekt sei und man dies prüfen müsse. Viele erfolglose Anrufe folgten. Auch Mails mit Fristsetzung und Drohung von weiteren maßnahmen halfen nichts. Ich habe mich eingeschaltet und wurde auch nur mit einer kurzfristigen lösung vertröstet. Wenigstens habe ichdie Bestätigung, dass die einjährige Frist für die Einlösung verlängert wird.
Kann ich aufgrund von Nichterfüllung - trotz des längeren zeitraumens - noch vom vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern?
Gutschein-Kauf
13. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2009 | 22:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein-Kauf
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. August 2009 | 23:55
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Eher nicht...
http://www.123recht.net/Verfall-von-Gutscheinen-gem%C3%A4ss-BGB-195-rechtens-__f157413.html
quote:
Bereits seit Monaten versucht mein Bruder nun, einen Termin zu erhalte. Zunächst wurde ihm gesagt, dass der Preis für die Leistung nicht korrekt sei und man dies prüfen müsse. Viele erfolglose Anrufe folgten. Auch Mails mit Fristsetzung und Drohung von weiteren maßnahmen halfen nichts. Ich habe mich eingeschaltet und wurde auch nur mit einer kurzfristigen lösung vertröstet. Wenigstens habe ichdie Bestätigung, dass die einjährige Frist für die Einlösung verlängert wird.
Eine tolle Geschäftsidee, die allerdings schon etliche andere hatten, jedenfalls ist das Netz voll mit Geschichten über Gutscheine, die für teures Geld verkauft wurden und niemals eingelöst wurden.
Ballonfahrten-Betrugsfall: Verkaufte Gutscheine waren nur Einnahmequelle
http://www.ballonservice.de/webblog/2006/05/17/ballonfahrten-betrugsfall-verkaufte-gutscheine-waren-nur-einnahmequelle/
Würde gar nicht lange fackeln, Strafanzeige stellen, für die zivilrechtlichen Ansprüche einen Rechtsanwalt einschalten.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten