Gutschein-Kauf

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
pit04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein-Kauf

Ich habe im Internet einen Gutschein für einen Rundflug gekauft, welchen ich meinem Bruder vor einem Jahr zu seinem Geburtstag schenkte. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bereits seit Monaten versucht mein Bruder nun, einen Termin zu erhalte. Zunächst wurde ihm gesagt, dass der Preis für die Leistung nicht korrekt sei und man dies prüfen müsse. Viele erfolglose Anrufe folgten. Auch Mails mit Fristsetzung und Drohung von weiteren maßnahmen halfen nichts. Ich habe mich eingeschaltet und wurde auch nur mit einer kurzfristigen lösung vertröstet. Wenigstens habe ichdie Bestätigung, dass die einjährige Frist für die Einlösung verlängert wird.

Kann ich aufgrund von Nichterfüllung - trotz des längeren zeitraumens - noch vom vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.


Eher nicht...

http://www.123recht.net/Verfall-von-Gutscheinen-gem%C3%A4ss-BGB-195-rechtens-__f157413.html

quote:
Bereits seit Monaten versucht mein Bruder nun, einen Termin zu erhalte. Zunächst wurde ihm gesagt, dass der Preis für die Leistung nicht korrekt sei und man dies prüfen müsse. Viele erfolglose Anrufe folgten. Auch Mails mit Fristsetzung und Drohung von weiteren maßnahmen halfen nichts. Ich habe mich eingeschaltet und wurde auch nur mit einer kurzfristigen lösung vertröstet. Wenigstens habe ichdie Bestätigung, dass die einjährige Frist für die Einlösung verlängert wird.


Eine tolle Geschäftsidee, die allerdings schon etliche andere hatten, jedenfalls ist das Netz voll mit Geschichten über Gutscheine, die für teures Geld verkauft wurden und niemals eingelöst wurden.

Ballonfahrten-Betrugsfall: Verkaufte Gutscheine waren nur Einnahmequelle

http://www.ballonservice.de/webblog/2006/05/17/ballonfahrten-betrugsfall-verkaufte-gutscheine-waren-nur-einnahmequelle/

Würde gar nicht lange fackeln, Strafanzeige stellen, für die zivilrechtlichen Ansprüche einen Rechtsanwalt einschalten.

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