Hallo,
ich bin neu hier, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe einige Gutscheine für ein Kosmetikstudio, die ich gerne für eine bestimmte Behandlung einsetzen möchte. Nachdem ich den Termin buchen wollte, wurde mir gesagt, dass die entsprechende Dienstleistung über einen Drittanbieter durchgeführt wird und dass das Studio die Dienstleistung per Gutschein nicht abrechnen kann. Ich könnte also den Gutschein für diese Behandlung nicht einsetzen. Auf der Website steht dazu nichts, in einem beiliegenden Büchlein, das man bei der Ausstellung des Gutscheins bekommt, steht die Dienstleistung explizit drin. Ich habe ausserdem nach den Gutscheinkonditionen gefragt, mir wurde aber gesagt dass es die nicht gibt. Ist das so rechtens? Es ist ja nicht mein Problem, ob und wie sie den Gutschein abrechnen, wenn sie diese Dienstleistung anbieten, oder? Ich habe schon gefragt ob man mir die Gutscheine dann auszahlen kann, dies wurde aber verneint. Einen Kompromiss wollte man auch nicht finden. Ist es rechtens, dass das Einlösen des Gutscheins für diese Dienstleistung abgelehnt wurde? Und welche Möglichkeiten hab ich nun? Vielen Dank ☺
Gutschein abgelehnt
31. März 2023
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Frage vom 31. März 2023 | 19:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein abgelehnt
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#1
Antwort vom 31. März 2023 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIch habe einige Gutscheine für ein Kosmetikstudio :
An diese kam man wie konkret?
Zitatund dass das Studio die Dienstleistung per Gutschein nicht abrechnen kann. :
Doch, es kann ... es will nur nicht ...
Zitatn einem beiliegenden Büchlein, das man bei der Ausstellung des Gutscheins bekommt, steht die Dienstleistung explizit drin. :
Mit welchem Wortlaut?
ZitatIch habe ausserdem nach den Gutscheinkonditionen gefragt, mir wurde aber gesagt dass es die nicht gibt. :
Das ist natürlich Blödsinn - und wäre im übrigen für das Studio nicht von Vorteil ...
#2
Antwort vom 31. März 2023 | 20:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAn diese kam man wie konkret? :
Die Gutscheine wurden gekauft, der Betrag steht im Gutschein. Eine Rechnung dafür habe ich aber nicht, da die Gutscheine ein Geschenk waren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. März 2023 | 20:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMit welchem Wortlaut? :
Die Aussage war, dass die von mir gewünschte Behandlung unter Heilpraktikerleistungen fällt und nicht im Kosmetikstudio abgerechnet werden darf.
#4
Antwort vom 31. März 2023 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDie Gutscheine wurden gekauft :
Zitatda die Gutscheine ein Geschenk waren. :
Was denn nun?
Hat man sie gekauft oder bekam man sie geschenkt?
ZitatDie Aussage war, dass die von mir gewünschte Behandlung unter Heilpraktikerleistungen fällt und nicht im Kosmetikstudio abgerechnet werden darf. :
Das ist weder ein Wortlaut noch ergibt die Antwort überhaupt einen Sinn ...
#5
Antwort vom 31. März 2023 | 20:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas denn nun? :
Hat man sie gekauft oder bekam man sie geschenkt?
Ich bekam die Gutscheine geschenkt aber derjenige, der sie mir geschenkt hat, hat den Gutschein käuflich erworben. Was genau ist dann mit Wortlaut gemeint? Die Kommunikation lief über E-Mail, war natürlich dementsprechend kurz und knapp vom Inhalt her. Also im Grunde immer wieder wiederholt, dass ich den Gutschein nicht einsetzen kann, weil die Behandlung von jemand externem durchgeführt wird und der Gutschein dafür nicht eingelöst werden kann.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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