Gutschein abgelehnt

31. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mheld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein abgelehnt

Hallo,

ich bin neu hier, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe einige Gutscheine für ein Kosmetikstudio, die ich gerne für eine bestimmte Behandlung einsetzen möchte. Nachdem ich den Termin buchen wollte, wurde mir gesagt, dass die entsprechende Dienstleistung über einen Drittanbieter durchgeführt wird und dass das Studio die Dienstleistung per Gutschein nicht abrechnen kann. Ich könnte also den Gutschein für diese Behandlung nicht einsetzen. Auf der Website steht dazu nichts, in einem beiliegenden Büchlein, das man bei der Ausstellung des Gutscheins bekommt, steht die Dienstleistung explizit drin. Ich habe ausserdem nach den Gutscheinkonditionen gefragt, mir wurde aber gesagt dass es die nicht gibt. Ist das so rechtens? Es ist ja nicht mein Problem, ob und wie sie den Gutschein abrechnen, wenn sie diese Dienstleistung anbieten, oder? Ich habe schon gefragt ob man mir die Gutscheine dann auszahlen kann, dies wurde aber verneint. Einen Kompromiss wollte man auch nicht finden. Ist es rechtens, dass das Einlösen des Gutscheins für diese Dienstleistung abgelehnt wurde? Und welche Möglichkeiten hab ich nun? Vielen Dank ☺

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mheld):
Ich habe einige Gutscheine für ein Kosmetikstudio

An diese kam man wie konkret?



Zitat (von Mheld):
und dass das Studio die Dienstleistung per Gutschein nicht abrechnen kann.

Doch, es kann ... es will nur nicht ...



Zitat (von Mheld):
n einem beiliegenden Büchlein, das man bei der Ausstellung des Gutscheins bekommt, steht die Dienstleistung explizit drin.

Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von Mheld):
Ich habe ausserdem nach den Gutscheinkonditionen gefragt, mir wurde aber gesagt dass es die nicht gibt.

Das ist natürlich Blödsinn - und wäre im übrigen für das Studio nicht von Vorteil ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mheld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
An diese kam man wie konkret?


Die Gutscheine wurden gekauft, der Betrag steht im Gutschein. Eine Rechnung dafür habe ich aber nicht, da die Gutscheine ein Geschenk waren.

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#3
 Von 
Mheld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut?


Die Aussage war, dass die von mir gewünschte Behandlung unter Heilpraktikerleistungen fällt und nicht im Kosmetikstudio abgerechnet werden darf.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mheld):
Die Gutscheine wurden gekauft

Zitat (von Mheld):
da die Gutscheine ein Geschenk waren.

Was denn nun?
Hat man sie gekauft oder bekam man sie geschenkt?



Zitat (von Mheld):
Die Aussage war, dass die von mir gewünschte Behandlung unter Heilpraktikerleistungen fällt und nicht im Kosmetikstudio abgerechnet werden darf.

Das ist weder ein Wortlaut noch ergibt die Antwort überhaupt einen Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mheld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was denn nun?
Hat man sie gekauft oder bekam man sie geschenkt?


Ich bekam die Gutscheine geschenkt aber derjenige, der sie mir geschenkt hat, hat den Gutschein käuflich erworben. Was genau ist dann mit Wortlaut gemeint? Die Kommunikation lief über E-Mail, war natürlich dementsprechend kurz und knapp vom Inhalt her. Also im Grunde immer wieder wiederholt, dass ich den Gutschein nicht einsetzen kann, weil die Behandlung von jemand externem durchgeführt wird und der Gutschein dafür nicht eingelöst werden kann.

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