Hallo,
es handelt sich um folgendes Problem. Bei einem Einkauf in der Stadt Köln erwarb ich ein paar Stiefel von der Kette "Coast". Nachdem ich merkte das diese nicht richtig passen wollte ich diese, 7 Tage später, umtauschen. Das Umtauschen an sich stellte sich nicht als Problem heraus, jedoch bekam ich lediglich einen Gutschein über 129,90 Euro, obwohl ich gerne mein Geld gehabt hätte. In der Zwischenzeit bekam ich die Stiefel auch preiswerter als 129,90 Euro, nämlich für 89 Euro und so nahm ich diese in der Hoffnung mein Geld wieder zu bekommen. Kann ich irgendwie mein Geld zurückbekommen oder können die das einfach machen?
Der Clou an der ganzen Sache ist, dass ich innerhalb von 3 Monaten andere Dinge im Wert von 129,90 Euro gekauft haben muss, da sonst der Gutschein abgelaufen ist. Muss ich jetzt etwas kaufen, damit das Geld nicht weg ist?
Danke für jede hilfreiche Antwort.
Gutschein bekommen bei Rücktritt vom Kaufvertrag?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
Du hast die Schuhe ja nicht umgetauscht, sondern zurückgegeben - Rücktritt vom Kaufvertrag.
Da Du nur schreibst, die Schuhe hätten nicht richtig gepasst, geschah die Rücknahme im Rahmen von Kulanz (wenn die Stifel schon getragen waren, mit sehr viel Kulanz).
Einen rechtlichen Anspruch auf die Rücknahme hattest Du nicht.
In so einem Fall ist es dem Verkäufer überlassen, wie kullant er ist - und wenn er Dir dafür nur einen Gutschein anbietet, ist das vollkommen in Ordnung.
Das Du die Schuhe woanders preiswerter gekauft hast ist auch kein Grund, Dir das Geld zurück zu geben.
Was allerdings nicht geht, ist die Befristung Gutscheins auf 3 Monate. Er gilt unbefristet - dazu gibt es Urteile.
Gruß
MCNeubert
Danke für Deine Antwort.
Nein die Schuhe wurden umgetauscht und nicht getragen. Da war also keine Kulanz von Seiten des Händlers.
Rücktritt vom Kaufvertrag ist wann Möglich und wie Möglich?
Hätten wir dann die Schuhe unter einem anderen Grund zurückgeben müssen um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kann man das ohne weiters überhaupt?
Bei dem Gutschein habe ich mich informiert, danke für den Tipp.
Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Verträge sind einzuhalten! Natürlich war es Kulanz des Verkäufers. Die Ware war mangelfrei, so dass der keine Pflichtverletzungen aus dem Kaufvertrag begangen hat. Es wäre Ihre Sache gewesen vorher die Preise zu vergleichen und mit einem anderen Händler einen Vertrag abzuschließen!
Ein Rücktritt vom Vertrag wäre in Ihrem Fall nur möglich gewesen, wenn Sie sich ein solches Rücktrittsrecht beim Vertragsabschluss hätten zusichern lassen.
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"Harry"
Hallo Michael,
desweiteren resultieren gesetzliche Rücktrittsrechte beim Vertragsabschluss z.B. daraus, wenn schlecht geleistet, also mit Mängeln geleistet wurde (Sachmängel, Rechtsmängel).
Bei Ihnen ist dies nicht der Fall. Es hätte ein Sachmangel vorliegen müssen, oder eine Täuschung oder ähnliches. Wobei bei der Täuschung es dann kein Rücktritt, sondern eine Anfechtung wäre.
Zur Befristung des Gutscheins schliesse ich mich MCNeubert an bezüglich der Unzulässigkeit der Befristung.
Mit freundlichen Grüßen
Aber nicht zu lange mit dem Einlösen warten , geht der Laden morgen Pleite ist das Geld defacto weg , da Teil der Konkursmasse und praktisch nicht mehr zu realisieren .
Unwahrscheinlich - trotz schlechter Konjunktur ? Leider nein aus leidvoller Erfahrung !
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