Gutschein im Geschäft

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
SebastianS.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein im Geschäft

Hallo...

Ich habe eine Frage zum Thema Gutschein...


wenn ich einen Gutschein verkaufe und dazu sage er sei 6 Monate
gültig und ein Kunde kommt nach über 8 Monaten und will ihn einlösen
muss ich ihn dann einlösen..???

zweite Frage:

muss auf dem Gutschein stehen wie lange oder bis wann der Gutschein gültig ist.??

Danke schon mal im vorraus...

Grussss an alle..!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

1. Ja
2. Nein

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Sebastian, ganz so eindeutig ist die Sache nicht. Wurde der Gutschein nämlich für eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt, z.B. für einen Häkelkurs oder einen Fallschirmsprung, dann kann die Gültigkeit tatsächlich begrenzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht dann kein Anspruch mehr auf die Dienstleistung, es entsteht dann aber ein Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises.

Der Aussteller ist nicht verpflichtet, die versprochene Dienstleistung zum beim Gutscheinkauf gültigen Preis bis zum Ende der Anspruchsverjährung vorzuhalten. Ein Gutschein für einen Tauchkurs in der Saison 2005 gilt dann auch wirklich nur für die Saison 2005, ist bei Nichtinanspruchnahme danach aber selbstverständlich bis zum Ende der Verjährungsfrist bar abzugelten.

Bei einem Gutschein über beliebige Waren im Gesamtwert von x Euro aus dem Sortiment des Gutscheinaussteller spielt ein auf dem Gutschein angegebenes Ablaufdatum hingegen wirklich keine Rolle. Der Gutschein wird ja immer nur zum Nennwert eingelöst.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Schöne Ausführungen CAM.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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