Hallo,
ich habe für 25 EUR einen Geschenkgutschein erworben, der am 11.2.2017 gekauft wurde und auf demsteht:
"Gültig 4 Monaten ab Kaufdatum". Diesen habe ich verschenkt, doch leider hat die Beschenkte ihn nicht rechtzeitig eingelöst und nun wird er online nicht mehr angenommen.
Auf Nachfrage meinte der Shop, dass er eben abgelaufen sei und sie ihn auch nicht nachträglich nehmen würden.
Kann man da noch was machen?
Gutschein nur 4 Monate gültig - knapp abgelaufen
4. August 2017
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Frage vom 4. August 2017 | 23:35
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 6x hilfreich)
Gutschein nur 4 Monate gültig - knapp abgelaufen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 5. August 2017 | 00:31
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2994x hilfreich)
Du hast einen Geschenkgutschein gekauft (A) oder einen Gutschein von einem Geschäft ohne Gegenleistung erhalten (B).
Bei A mindestens bis zum Ablauf der Regelverjährung (überwiegende Rechtsmeinung), unbegrenzt (kleinerer aber nicht unbedeutender Meinungsteil).
Bei B gilt das, was der Schenker verfügt.
Im Fall von A würde ich, da durch die endgültige Verweigerung der Annahme Annahmeverzug eingetreten ist, einen Anwalt einschalten. Die Kosten trägt der Laden. Aber die Ablehnung muss beweisbar sein.
Berry
#2
Antwort vom 5. August 2017 | 09:13
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 6x hilfreich)
Danke! Es handelt sich um Fall A. Gibt es hier evtl. schon mal ein Urteil, dass ich dem Shop zeigen kann bevor ich einen Anwalt einschalte?
Und jetzt?
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