Hallo,
ich habe vor drei Monaten einen Timberlandschuh gekauft für über 100Euro.Drei Monate später ist die Naht an der Seite aufgegangen und er wurde vom Schuhgeschäft eingeschickt. Timberland hat dem Schuhgeschäft eine Gutschrift übermittelt!
Jetzt rief die Dame vom Geschäft an und teilte mit, dass ich mit etwas anderes ausuchen dürfte. Ich möchte aber gern mein Geld zürück haben, da ich im Moment keine Schuhe brauche und der Laden auch etwas weiter weg liegtund ich selten dort bin! Kann ich auf Auszahlun des Geldbetrages bestehen? Danke für Eure Hilfe...aggi2000
Gutschein oder Geld zurück?!?!?!?!
30. März 2006
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Frage vom 30. März 2006 | 17:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein oder Geld zurück?!?!?!?!
#1
Antwort vom 30. März 2006 | 20:51
Von
Status: Unparteiischer (9872 Beiträge, 1436x hilfreich)
Nein, Sie können das Geld nicht sofort zurückverlangen. Sie können eine Reparatur oder eine Neulieferung verlangen. Sollte der Verkäufer diese Optionen ablehnen, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, müssen sich jedoch einen bestimmten Geldbetrag für die Nutzung der 3 Monate anrechnen lassen. Den vollen Kaufpreis muss der Verkäufer somit nicht erstatten.
Sollte es sich hingegen um Ihr Verschulden handeln, dass der Schaden aufgetreten ist, es sich somit nicht um einen Sachmangel handelt, dann beruht die Handlung des Verkäufers auf Kulanz. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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