Moin,
eine Privatperson kauft von einem Händler einen Gutschein. Dieser Gutschein nimmt der Händler auch aus Kulanz zurück, wenn dieser nicht mehr gültig ist.
Diese Person veräußert den Gutschein privat weiter. Ist der Händler verpflichtet, den Gutschein auch von der 3. Person zurückzunehmen? Oder darf der Händler darauf bestehen, dass nur der direkte Käufer den Gutschein zurückgeben darf?
Dankeschön
Gutschein privat gekauft, Rückgabe an Händler mögl
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Die Zielrichtung der Frage erschließt sich mit den vorhandenen Informationen nur begrenzt.
Wenn der Gutschein bzw. die Forderung verjährt ist und der Aussteller ohnehin nur noch "aus Kulanz", d.h. aus gutem Willen zurücknimmt hat die dritte Person keinen Anspruch auf Einlösung. Diesen hätte schließlich auch der "echte Käufer" nicht.
Ist der Gutschein noch gültig, so hängt es vom Willen der Parteien ab. In der Regel wird der Aussteller eines Warengutscheins kein berechtigtes Interesse daran haben nur an einen bestimmten Kunden zu leisten.
Geht es hingegen um eine persönliche Dienstleistung kann er u.U. darauf bestehen nur an den ursprünglichen Käufer zu leisten.
Generelle Aussagen verbieten sich hier. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.
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-- Editiert Ebenezer am 23.09.2012 16:39
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