Gutschein privat gekauft, Rückgabe an Händler mögl

23. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Gutschein privat gekauft, Rückgabe an Händler mögl

Moin,

eine Privatperson kauft von einem Händler einen Gutschein. Dieser Gutschein nimmt der Händler auch aus Kulanz zurück, wenn dieser nicht mehr gültig ist.

Diese Person veräußert den Gutschein privat weiter. Ist der Händler verpflichtet, den Gutschein auch von der 3. Person zurückzunehmen? Oder darf der Händler darauf bestehen, dass nur der direkte Käufer den Gutschein zurückgeben darf?

Dankeschön

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Die Zielrichtung der Frage erschließt sich mit den vorhandenen Informationen nur begrenzt.

Wenn der Gutschein bzw. die Forderung verjährt ist und der Aussteller ohnehin nur noch "aus Kulanz", d.h. aus gutem Willen zurücknimmt hat die dritte Person keinen Anspruch auf Einlösung. Diesen hätte schließlich auch der "echte Käufer" nicht.

Ist der Gutschein noch gültig, so hängt es vom Willen der Parteien ab. In der Regel wird der Aussteller eines Warengutscheins kein berechtigtes Interesse daran haben nur an einen bestimmten Kunden zu leisten.

Geht es hingegen um eine persönliche Dienstleistung kann er u.U. darauf bestehen nur an den ursprünglichen Käufer zu leisten.

Generelle Aussagen verbieten sich hier. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

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-- Editiert Ebenezer am 23.09.2012 16:39

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