Gutschein statt Erstattung?

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)
Gutschein statt Erstattung?

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich...

Neulich habe ich nach der Beratung einer Friseurin ein Produkt gekauft, welches sich nicht als das herausstellte, was ich eigentlich haben wollte.

Also bin ich mit dem Kassenbon und dem noch nicht angebrochenen Produkt 3 Tage später hin und wollte mein Geld zurück.

Fehlanzeige - mir wurde eine Quittung als Gutschein über den Betrag in die Hand gedrückt, den Kassenbon musste ich abgeben und noch einen Bogen ausfüllen, wieso ich das Produkt nicht will.

Ich könne diesen Beleg einlösen und was anderes dafür erwerben, aber Geld würde ich nicht zurück erhalten.

Ist das rechtens?

Dank im voraus -

Gruß

Sabrina

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 233x hilfreich)

Es gibt jedenfalls kein Gesetz das "Geld zurück" aussagt.
Sollten Sie irgendwo Geld zurück erhalten,dann war das eine reine KULANZ handlung.

MfG
lilicat

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"kampf den borg"

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Kurz und bündig: Ja! Die Friseurin ist rechtlich nicht zur Rücknahme verpflichtet (da nach Ihrer Schilderung weder ein Anfechtungsgrund (Motivirrtum!) noch ein Mangel (--> also keine Gewährleistungsrechte!) vorliegt.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46302 Beiträge, 16425x hilfreich)

Schon die Rücknahme gegen Gutschein ist Kulanz. Auch dazu ist die Frisörin rechtlich nicht verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie hat das Produkt zurück genommen - aber hat mir halt nur einen Gutschein auf Quittungsbasis ausgestellt.

Ich hatte dunkel in Erinnerung, ein Urteil vom BGH in der Richtung gelesen zu haben...

Nun gut - wenn dem so ist, muss ich mich wohl oder übel damit zufrieden geben.

Wobei - ich habe das Produkt nach Beratung durch die Friseurin gekauft.
Als Info: ich habe mir ein Shampoo gekauft und wollte die dazugehörige Spülung kaufen (beides von Wella und nicht gerade günstig).

Die Verkäuferin empfahl mir ein Produkt, was in einem kleinen Pappkarton war. Ich habe den Karton nicht geöffnet und sie hat mir gesagt, dass das Produkt eine Ergänzung zum Shampoo, nämlich die gewollte Haarspülung ist.

Zu hause angekommen, waren in dem Pappkarton einzeln abgepackte Haarkuren, wie sie einmal in der Woche gemacht werden sollen.

Das war definitiv nicht das Produkt, was ich zu Kaufen gedachte. Folglich wurde ich falsch beraten, da ich klipp und klar meinen Kaufwunsch geäussert hatte.

Für mich liegt weder ein Motivirrtum noch "kein Mangel" vor. Der Mangel besteht für mich darin, dass mir nicht das Produkt nach dem ich gefragt habe, sondern etwas gänzlich anderes empfohlen und verkauft wurde. Somit erwarb ich nicht, was ich wollte.

Vielen Dank und liebe Grüsse

Sabrina

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1428x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann Ihre Verärgerung durchaus nachvollziehen. Jedoch stellt sich dann in diesem Kontext die Frage, warum Sie sich nicht über das Produkt vergewissert haben, als Sie dieses in Empfang genommen haben. Denn in dieser Konstellation liegen Sie in der Beweispflicht, da es dem Verkäufer schwerlich zugemutet werden kann zu beweisen, Ihnen das richtige Produkt verkauft zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#6
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

das ist natürlich ein Argument, welches ich schlecht ausser Kraft setzen kann.

Ich habe mich eben, wie man das gelegentlich so macht, auf die Beratung der Verkäuferin verlassen...

Jedenfalls werde ich künftig nochmal in die Kartons reinsehen - solange mich das nicht gleich zum Kauf verpflichtet ;-)

Vielen Dank und beste Grüsse

Sabrina

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