Gutschein statt Geld

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 287x hilfreich)
Gutschein statt Geld

Hi Leute,

folgendes ist passiert:

Eine Winterjacke wurde gekauft. Innerhalb des ersten halben Jahres zurück genommen, weil die Nähte aufgingen. Kurz darauf wurde die gleiche Jacke als Ersatz gegeben. Auch diese Jacke wurde nach einem Monat zurück geschafft, da wieder die gleichen Nähte aufgehen.
Der Verkäufer meinte, die Käuferin bekommt nun den Kaufpreis in Form eines Gutscheins zurück.
Bei einem Telefonat sagte eine Angestellte nun, dass sie die Jacken nicht mehr im Sortiment (keine Saison dafür) haben und selbst wenn, würde Sie die Jacke niemandem zumuten wollen.

Dennoch weigert Sie sich den Kaufpreis in Form von Geld zurück zu zahlen.

Das ist doch eine Nacherfüllung und dann keine Möglichkeit einer weiteren Nacherfüllung.
Daraus folgt doch hier ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit? Die Käuferin hat doch da den Anspruch auf die erbrachte Leistung und das ist doch nun mal das Bargeld.
Oder sehen ich das falsch?

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Ja, siehst du richtig. Der Laden darf nicht einfach nur einen Gutschein anbieten. Naja, anbieten darf er schon, aber du brauchst dich nicht darauf einzulassen. Sie dürfen sich nicht weigern dir das Geld zurückzuerstatten.

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 287x hilfreich)

Aus welchem Grund versucht sich denn dann der Ladeninhaber mit Händen und Füßen dagegen zu wehren.
Sollte er sowas nicht am besten wissen?
Ich hab jetzt schon drei mal angerufen und es erklärt. Die bleiben dabei. Als nächstes würde ich es nochmal per email schreiben.
Was würdet ihr mir raten?

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Per Einschreiben mit Rückschen, mit Fristsetzung auffordern
den Kaufpreis zu erstatten.
Nach Fristablauf Rechtsanwalt beauftragen, oder unter
"Mahnbescheid" googeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 287x hilfreich)

Rechtsanwalt müsste ich doch erstmal bezahlen oder? Oder holt der sich das Geld gleich beim Schuldner?
Mahnbescheid kostet wieder 25€.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aus welchem Grund versucht sich denn dann der Ladeninhaber mit Händen und Füßen dagegen zu wehren. <hr size=1 noshade>

Auf welcher Basis hast Du denn den Anspruch gestellt?
Gesetzliche Gewährleistung oder Garantie?



Naja, wenn der Verkäufer sich wehrt, kann man entweder akzeptieren was er anbietet oder gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Bei gerichtlichem Vorgehen ist die Regel so, das der Kläger erst mal in Vorkasse geht und der Verlierer am Ende zahlt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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