Gutschein statt Geld zurück

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sven.M
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein statt Geld zurück

Hallo, ich habe vor ca. einem Jahr ein paar Markenschuhe im Internet bestellt. Die Schuhe wurden nicht besonders oft getragen, was man am Abrieb der Sohle erkennen kann. Gestern habe ich bemerkt, das die Sohle unten komplett gerissen ist.
Meine Frage lautet nun, habe ich darauf noch Garantie? Hierbei handelt es sich ganz bestimmt um einen Materialfehler. Falls ja, muss ich einen Gutschein annehmen, oder kann ich auf Rückgabe des Geldes bestehen? Wo finde ich einen solchen Gesetzestext?
Vielen Dank euch allen.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Meine Frage lautet nun, habe ich darauf noch Garantie?*

Habe gerade meine Glaskugel in Reparatur.;) Die Garantiedauer steht in den Garantiebestimmungen des Herstellers. Weder können wir den Hersteller der Schuhe, noch dessen Garantiebestimmungen erahnen.

*Falls ja, muss ich einen Gutschein annehmen, oder kann ich auf Rückgabe des Geldes bestehen?*

Offenbar hast du dich aber gar nicht an den Hersteller, sondern an den Händler gewandt. Da sich die Beweispflicht bei der Gewährleistung nach 6 Monaten zu Ungunsten des Verbraucher dreht, dürfte der Gutschein sogar eine Kulanzleistung sein. Oder kannst du nachweisen, daß der Fehler bereits ursächlich beim Kauf vorlag?

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