Hallo,
bin momentan etwas aufgebracht.
Folgende Situation:
Am 10.10. habe ich bei einem gr'oßen Elektrogeschäft einen Plasma Fernseher gekauft. Kaufpreis 800 Euro.
Nach 2 Monaten habe ich den Servive angerufen weil ein defekt vorliegt.
Die kamen raus und sagten sie melden sich zur Reparatr.
Hat aber niemand gemacht. Habe heute selber mal telefoniert und der Hersteller desFernsehers sat mir sie hätten eine Gutschrift an den Händler geschickt. Da der Fernseher nicht zu reparieren sei.
Schon vor knapp 2 Monaten.
Habe mit dem Filialleiter gsprochen, der wollte zunächst nichts daon wissen und meinte er überüprüft das und meldet sich bei mir.
Er sagt wenn das stimmt muss ich mir dort einen neuen Fernseher kaufen. Ich hätte keinen Anspruch auf das Geld. Wie sieht das aus?
Muss ich mir da etwas neues kaufen?
Ich weiß zumindest dass er mir keine Nutzung des Fernsehers vom Kaufpreis abziehen darf
Bitte sagt mir wie ich argumentieren soll damit dass nicht zum Anwalt gehen muss.
mfg damien
-- Editiert am 10.03.2009 14:11
Gutschrift aber Händler verweigert Auszahlung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
> Muss ich mir da etwas neues kaufen?
Wenn es sich um einen Fall handelt, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt: nein.
Wenn der VK nicht nachbessern kann, hat eine Rückabwicklung zu erfolgen.
> Ich weiß zumindest dass er mir keine Nutzung des Fernsehers vom Kaufpreis abziehen darf
Doch. Das EuGH-Urteil, das du wahrscheinlich meinst, verneint nur eine Nutzungsersatzpflicht für den Fall, daß der VK durch Lieferung eines neuen Gerätes nachbessert.
Danke für die Antwort.
Also er Händler repariert ja nicht selber sondern der Hersteller bauftragt Firmen.
Ich m öchtekeinesfalls den selben Fenseher nochmal kaufen bzw dort in dem Laden. Der Fernseher war bei Angabe des Schadens keine 2 Monate alt, er kann mir da doch nix abziehen.
danke damien
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> Also er Händler repariert ja nicht selber sondern der Hersteller bauftragt Firmen
Das ist irrelevant.
> Ich m öchtekeinesfalls den selben Fenseher nochmal kaufen bzw dort in dem Laden.
Das mußt du ja auch nicht, s.o.
> Der Fernseher war bei Angabe des Schadens keine 2 Monate alt, er kann mir da doch nix abziehen.
Doch, die Nutzung von 2 Monaten ohne Mängel. Setzt man 3 Jahre Nutzungsdauer an, wären das 1/18, also ca. 5,5%.
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