Hallo,
kurz den Sachverhalt.
Mein Fernseher ging nach ca. einem Jahr kaputt. Nachdem wir uns mit der Metro (da haben wir gekauft) in Verbindung gesetzt hatten, wurde der Fall an einen Dienstleister zur Reparatur übergeben.
Dieser erklärte den Fernseher als nicht mehr reparierbar.
Da es ein Garantiefall ist, ist jetzt Samsung zuständig.
Nach meinem Nachfragen, hieß es, es wir könnten uns jetzt mit der Schadensnummer wieder an die Metro wenden. Die würden entscheiden, ob wir den Kaufpreis zurück bekommen würden, oder dort einen neuen kaufen könnten.
Frage:
Können wir auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen, oder kann die Metro darauf bestehen, dass wir dort einen neuen kaufen müssten (quasi via Gutschrift....)
Wir wollen eigentlich nicht wieder bei der Metro kaufen...
Gutschrift für defektes Gerät
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
Es geht also um einen Garantiefall. Metro hat nix damit zu tun, die sind nur "Kontaktperson" zu Samsung.
Alles was Metro macht ist reine Kulanz.
Gegenüber Metro gibt es, den bisherigen Schilderungen nach, keinerlei Ansprüche.
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Hallo,
übrigens sollte man auch bedenken, dass bei Metro die üblichen Verbraucherrechte NICHT zum tragen kommen...
Zitatübrigens sollte man auch bedenken, dass bei Metro die üblichen Verbraucherrechte NICHT zum tragen kommen... :
Bevor die Frage nach dem "warum" auftaucht, das Angebot der Metro richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, vom Lebenmittelverkauf zu Coronazeiten mal abgesehen.
-- Editiert von User am 1. September 2022 14:32
Nope, das ist nicht so! Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.ZitatBevor die Frage nach dem "warum" auftaucht, das Angebot der Metro richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, vom Lebenmittelverkauf zu Coronazeiten mal abgesehen :
https://www.metro.de/unternehmen/agb_account?_ga=2.19526008.1331398444.1662038323-2135722368.1656585985
Zitat daraus:
"Ein myMETRO Kundenkonto können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer anlegen"
-- Editiert von User am 1. September 2022 15:24
ZitatDas ist ein weit verbreiteter Irrglaube. :
Da unterliegst du einem Irrglauben.
myMetro ist ein Marketplace für verschiedene Anbieter, in dem die Metro auch selbst Produkte verkauft, das hat aber nichts mit dem Großmärkten zu tun.
Das Angebot der Großmärkte richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher.
-- Editiert von User am 1. September 2022 16:17
Nein. Ich selbst bin Metro Kunde. Ich bin Privatperson. Ein Konto konnte ich als Mitglied eines Vereins anlegen. Dieser Verein ist weder gewerblich noch verkauft dieser etwas. Das Konto läuft auf mich als Privatperson.ZitatDas Angebot der Großmärkte richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher. :
https://www.metro.de/kunde/metro-karte-beantragen/verein
Im Metro Onlineshop (Marktplatz) kann sich generell jeder anmelden, dazu benötigt man auch keine Kundenkarte.
https://www.metro.de/marktplatz/
-- Editiert von User am 1. September 2022 16:36
ZitatNein. :
Immer noch doch....
Zitat...als Mitglied eines Vereins anlegen :
Richtig, da Vereine (selbst nicht eingetragene) bei der Metro als Gewerbe gezählt werden.
ZitatDas Konto läuft auf mich als Privatperson. :
Nein, das Konto läuft auf dich als Vereinsmitglied.
Macht die Diskussion hoffentlich überflüssig ->
https://www.metro.de/kunde/metro-karte-beantragen/gewerbenachweis
Durch Wiederholung wird es nicht richtigZitatImmer noch doch.... :
Als was Metro einen Verein zählt ist völlig irrelevant. Die Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgehebelt.Zitatda Vereine (selbst nicht eingetragene) bei der Metro als Gewerbe gezählt werden. :
Es zählt das, was diejenige Person ist die angemeldet ist.
Nope, das Konto läuft auf mich.ZitatNein, das Konto läuft auf dich als Vereinsmitglied. :
Und davon ganz abgesehen...... auch eine gewerbetreibende Person darf dort für sich privat einkaufen.
-- Editiert von User am 1. September 2022 16:45
@-Laie-: glaubs uns: In die Metro kommt nur rein, wer einen Metro-Ausweis hat! Und diesen bekommt man nur, wenn man einen Gewerbe -Schein vorweisen kann, der nicht älter, als ein Jahr ist.
Eine normale Person kommt da nicht rein! (außer Ehepartner, Kinder des Ausweiß-Inhabers)
@Midgard: Sollte euer Samsung Fernseher KEIN Q-Model sein, lohnt sich eine Reparatur definitiv nicht!
Geht zu Metro und klärt das mit denen. Die sind dafür zuständig, nicht Samsung!
ZitatDie sind dafür zuständig :
Nö, warum sollten die da zuständig sein?
Ok,
Ich schreib es mal anders.
Ich habe einen Fernseher bei der Fa. XY gekauft.
Nun ist er in der Garantie kaputt gegangen.
Ist jetzt ein anerkannter Garantiefall und wird erstattet.
Muss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ?
Das ist schlicht falsch.Zitatglaubs uns: In die Metro kommt nur rein, wer einen Metro-Ausweis hat! Und diesen bekommt man nur, wenn man einen Gewerbe -Schein vorweisen kann, der nicht älter, als ein Jahr ist. :
Ja, man kommt nur mit einem Metro Ausweis rein. Diesen bekommen aber eben nicht nur Gewerbetreibende sondern auch Privatpersonen. Ich bin Privatperson und habe einen! Auß0erdem können auch Gewerbetreibende dort privat einkaufen.
Das kommt ganz auf das Garantieversprechen des Herstellers an. Was steht denn diesbezüglich darin?ZitatMuss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ? :
ZitatMuss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ? :
Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn man kann ja auf fast alles bestehen .
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Sollte statt der Garantie Kulanz zur Anwendung kommen, bestimmt derjenige der die Kulanz gewährt, was es gibt.
In NRW konnte man zumindest zeitweise -bis zum Ende des Lockdowns- als Privatkunde in den METRO-Märkten einkaufen.
Heute geht das -offiziell- als Privatkunde eigentlich nur noch über den METRO Online-Marktplatz.
Kann natürlich sein, daß in den Märkten manchmal nicht so genau hingeschaut wird.
Wir hatten seinerzeit auch eine Geschäftskundenkarte für RATIO-Großmärkte. Diese war auch noch auf bestimmte Warengruppen beschränkt.
Wer damit nun "anreiste" oder was gekauft wurde, hat niemanden interessiert -wurde gerne ausgeliehen.
ZitatDas kommt ganz auf das Garantieversprechen des Herstellers an. Was steht denn diesbezüglich darin? :
Nun ja, ich weiß nicht, was mit Garantieversprechen gemeint ist.
Man geht in ein Geschäft, kauft einen Fernseher, bekommt einen Kassenzettel und geht nach Hause...
...eine Garantie, ist in der Regel eine -freiwillige- Leistung des Herstellers und kann an Bedingungen geknüpft sein.
...ob man überhaupt eine Garantie hat, muß man dann gucken. Liegt neben der Bedienungsanleitung des TV z.B. noch eine Garantiekarte bei, kann diese schon ausreichen. Evtl. mußte man die aber nach Kauf an den Hersteller senden (Bedingung). Wenn man das nicht gemacht hat -Pech!
...deswegen, in dem Papierkram, dem man mit dem TV bekommen hat, mal gucken.
@Daskalos
...man braucht keinen Gewerbeschein/-anmeldung nicht älter als ein Jahr...
...man braucht einen Gewerbenachweis.
Dafür reicht schon die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt.
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