Gutschrift für defektes Gerät

31. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)
Gutschrift für defektes Gerät

Hallo,
kurz den Sachverhalt.

Mein Fernseher ging nach ca. einem Jahr kaputt. Nachdem wir uns mit der Metro (da haben wir gekauft) in Verbindung gesetzt hatten, wurde der Fall an einen Dienstleister zur Reparatur übergeben.
Dieser erklärte den Fernseher als nicht mehr reparierbar.
Da es ein Garantiefall ist, ist jetzt Samsung zuständig.
Nach meinem Nachfragen, hieß es, es wir könnten uns jetzt mit der Schadensnummer wieder an die Metro wenden. Die würden entscheiden, ob wir den Kaufpreis zurück bekommen würden, oder dort einen neuen kaufen könnten.

Frage:
Können wir auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen, oder kann die Metro darauf bestehen, dass wir dort einen neuen kaufen müssten (quasi via Gutschrift....)
Wir wollen eigentlich nicht wieder bei der Metro kaufen...

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5944x hilfreich)

Es geht also um einen Garantiefall. Metro hat nix damit zu tun, die sind nur "Kontaktperson" zu Samsung.
Alles was Metro macht ist reine Kulanz.
Gegenüber Metro gibt es, den bisherigen Schilderungen nach, keinerlei Ansprüche.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8531 Beiträge, 4066x hilfreich)

Hallo,

übrigens sollte man auch bedenken, dass bei Metro die üblichen Verbraucherrechte NICHT zum tragen kommen...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11107 Beiträge, 4282x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
übrigens sollte man auch bedenken, dass bei Metro die üblichen Verbraucherrechte NICHT zum tragen kommen...


Bevor die Frage nach dem "warum" auftaucht, das Angebot der Metro richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, vom Lebenmittelverkauf zu Coronazeiten mal abgesehen.

-- Editiert von User am 1. September 2022 14:32

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5944x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bevor die Frage nach dem "warum" auftaucht, das Angebot der Metro richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, vom Lebenmittelverkauf zu Coronazeiten mal abgesehen
Nope, das ist nicht so! Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
https://www.metro.de/unternehmen/agb_account?_ga=2.19526008.1331398444.1662038323-2135722368.1656585985
Zitat daraus:
"Ein myMETRO Kundenkonto können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer anlegen"

-- Editiert von User am 1. September 2022 15:24

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11107 Beiträge, 4282x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.


Da unterliegst du einem Irrglauben.
myMetro ist ein Marketplace für verschiedene Anbieter, in dem die Metro auch selbst Produkte verkauft, das hat aber nichts mit dem Großmärkten zu tun.
Das Angebot der Großmärkte richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher.



-- Editiert von User am 1. September 2022 16:17

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5944x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das Angebot der Großmärkte richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher.
Nein. Ich selbst bin Metro Kunde. Ich bin Privatperson. Ein Konto konnte ich als Mitglied eines Vereins anlegen. Dieser Verein ist weder gewerblich noch verkauft dieser etwas. Das Konto läuft auf mich als Privatperson.
https://www.metro.de/kunde/metro-karte-beantragen/verein

Im Metro Onlineshop (Marktplatz) kann sich generell jeder anmelden, dazu benötigt man auch keine Kundenkarte.
https://www.metro.de/marktplatz/


-- Editiert von User am 1. September 2022 16:36

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11107 Beiträge, 4282x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nein.


Immer noch doch.... :grins:

Zitat (von -Laie-):
...als Mitglied eines Vereins anlegen


Richtig, da Vereine (selbst nicht eingetragene) bei der Metro als Gewerbe gezählt werden.

Zitat (von -Laie-):
Das Konto läuft auf mich als Privatperson.


Nein, das Konto läuft auf dich als Vereinsmitglied.

Macht die Diskussion hoffentlich überflüssig ->
https://www.metro.de/kunde/metro-karte-beantragen/gewerbenachweis

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5944x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Immer noch doch....
Durch Wiederholung wird es nicht richtig

Zitat (von spatenklopper):
da Vereine (selbst nicht eingetragene) bei der Metro als Gewerbe gezählt werden.
Als was Metro einen Verein zählt ist völlig irrelevant. Die Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgehebelt.
Es zählt das, was diejenige Person ist die angemeldet ist.

Zitat (von spatenklopper):
Nein, das Konto läuft auf dich als Vereinsmitglied.
Nope, das Konto läuft auf mich.

Und davon ganz abgesehen...... auch eine gewerbetreibende Person darf dort für sich privat einkaufen.

-- Editiert von User am 1. September 2022 16:45

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

@-Laie-: glaubs uns: In die Metro kommt nur rein, wer einen Metro-Ausweis hat! Und diesen bekommt man nur, wenn man einen Gewerbe -Schein vorweisen kann, der nicht älter, als ein Jahr ist.
Eine normale Person kommt da nicht rein! (außer Ehepartner, Kinder des Ausweiß-Inhabers)

@Midgard: Sollte euer Samsung Fernseher KEIN Q-Model sein, lohnt sich eine Reparatur definitiv nicht!
Geht zu Metro und klärt das mit denen. Die sind dafür zuständig, nicht Samsung!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Die sind dafür zuständig

Nö, warum sollten die da zuständig sein?


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#12
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok,
Ich schreib es mal anders.

Ich habe einen Fernseher bei der Fa. XY gekauft.
Nun ist er in der Garantie kaputt gegangen.
Ist jetzt ein anerkannter Garantiefall und wird erstattet.
Muss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ?

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5944x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
glaubs uns: In die Metro kommt nur rein, wer einen Metro-Ausweis hat! Und diesen bekommt man nur, wenn man einen Gewerbe -Schein vorweisen kann, der nicht älter, als ein Jahr ist.
Das ist schlicht falsch.
Ja, man kommt nur mit einem Metro Ausweis rein. Diesen bekommen aber eben nicht nur Gewerbetreibende sondern auch Privatpersonen. Ich bin Privatperson und habe einen! Auß0erdem können auch Gewerbetreibende dort privat einkaufen.

Zitat (von midgard):
Muss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ?
Das kommt ganz auf das Garantieversprechen des Herstellers an. Was steht denn diesbezüglich darin?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von midgard):
Muss ich von der Fa. XY einen Gutschein akzeptieren, oder kann ich auf Erstattung des Geldes bestehen ?

Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn man kann ja auf fast alles bestehen .

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Sollte statt der Garantie Kulanz zur Anwendung kommen, bestimmt derjenige der die Kulanz gewährt, was es gibt.


Signatur:

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#15
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

In NRW konnte man zumindest zeitweise -bis zum Ende des Lockdowns- als Privatkunde in den METRO-Märkten einkaufen.

Heute geht das -offiziell- als Privatkunde eigentlich nur noch über den METRO Online-Marktplatz.

Kann natürlich sein, daß in den Märkten manchmal nicht so genau hingeschaut wird.

Wir hatten seinerzeit auch eine Geschäftskundenkarte für RATIO-Großmärkte. Diese war auch noch auf bestimmte Warengruppen beschränkt.

Wer damit nun "anreiste" oder was gekauft wurde, hat niemanden interessiert -wurde gerne ausgeliehen.

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#16
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das kommt ganz auf das Garantieversprechen des Herstellers an. Was steht denn diesbezüglich darin?


Nun ja, ich weiß nicht, was mit Garantieversprechen gemeint ist.
Man geht in ein Geschäft, kauft einen Fernseher, bekommt einen Kassenzettel und geht nach Hause...

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#17
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

...eine Garantie, ist in der Regel eine -freiwillige- Leistung des Herstellers und kann an Bedingungen geknüpft sein.

...ob man überhaupt eine Garantie hat, muß man dann gucken. Liegt neben der Bedienungsanleitung des TV z.B. noch eine Garantiekarte bei, kann diese schon ausreichen. Evtl. mußte man die aber nach Kauf an den Hersteller senden (Bedingung). Wenn man das nicht gemacht hat -Pech!

...deswegen, in dem Papierkram, dem man mit dem TV bekommen hat, mal gucken.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

@Daskalos

...man braucht keinen Gewerbeschein/-anmeldung nicht älter als ein Jahr...

...man braucht einen Gewerbenachweis.

Dafür reicht schon die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt.

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