Händler macht falschen Preis

30. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
HabNeFrage123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler macht falschen Preis

Hallo,

folgende Frage betrifft mich aktuell. Ich hoffe es kann mir jemand helfen!

Ich habe per Email bei einer Firma einen Preis angefragt.

Ich habe von der Firma ein Angebot per Mail bekommen.

Ich habe das Angebot noch durch einen weiteren Artikel ergänzen lassen.

Ich habe ein neues überarbeitetes Angebot per mail bekommen.

Ich habe gefragt ob das Angebot brutto oder Netto ist.

Ich habe als Antwort gemailt bekommen das es Brutto ist.

Ich habe geschrieben dass ich das Angebot annehme und darauf hin habe ich eine Rechnung per mail bekommen.

Ich habe die Rechnungssumme überwiesen und heute ruft mich der Händler an das sein Angebot leider falsch war.

Er möchte nun statt 1200 € 1900€ von mir? Er hat sich verrechnet war seine Begründung.

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Vielen Dank für Antwort


-- Editiert von habnefrage123 am 30.07.2008 19:07:24

-- Editiert von habnefrage123 am 30.07.2008 19:16:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
job2701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ohne dir jetzt einen konkreten Gesetzestext nenne zu können, würde ich sagen: "Pech gehabt" ... für den Händler!

Er hat die ein kokretes Angebot unterbreitet, und muss dazu stehen sofern die gelieferte Ware der angebotenen entspricht. Wenn die Bezahlung auch abgeschlossen ist, sollte die Sache für dich doche erledigt sein, oder!?

Du solltest aber auf jedenfall den Email-Verkehr behalten, um einen Nachweis über das Angebot zu haben!

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#2
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich sehe das aber so, daß sich der Händler irren darf und deshalb auch nicht zu diesem Preis liefern muß.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

ein Kalkulationsirrtum ist meines Wissens ein rechtlich unbedeutender Motivirrtum, der nicht zur Anfechtung berechtigt.

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