Händler weigert sich Gutschein einzulösen...

12. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler weigert sich Gutschein einzulösen...

Hallo!

Ich bin neu hier und habe ein ziemlich ärgerliches Problem:

Meine Freundinn hat im Dezember 2001 einen Gutschein von einem Klamottengeschäft mit Piercing- und Tatoostudio geschenkt bekommen. Summe 150,- DM unbefristet gültig

Jetzt haben sich die beiden Geschäftsführer in der zwischenzeit verstritten und unter gemeinsamen Namen 2 Geschäfte laufen, beide in der selben strasse, beide mit selben Namen. Internetauftritt ist der selbe für beide geschäfte. In einem Piercing und Tatoo und in dem anderen Klamotten.

Jetzt wollten wir den Gutschein im Klamottengeschäft einlösen und die Dame meinte wir sollten den Gutschein bei Ihrem Ex-Mann im Piercing- und Tatoo Studio einlösen Das Problem ist nur, dass meine Freundinn keine lust auf Piercing sowie tatoo hat. Der Herr vom Piercing Studio sagte, dass die alten Gutscheine über deren gemeinsame Buchhaltung gingen, und dass Sie den einlösen müsste. Sie weigert sich allerdings und meinte dass ihr ex-mann den Gutschein unterschrieben hätte und sie damit nichts zu tun hätte.

1.) Sind wir im Recht?
2.) Wenn ja, was können wir noch tun?
3.) Wer muss die Anwaltskosten zahlen im falle eines Rechtstreites?

Ich währe euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.

Hier ist mal die internet adresse des ladens:

www.jungbluth-design.de

MfG

Michel Wichers

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sich erledigt. Habe mich von der Verbraucher Zentrale beraten lassen, nochmals angerufen und mit rechtlichen Schritten gedroht - danach gings.

Trotzdem Danke!

MW

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