Händler will Hinsendeporto nicht erstatten

27. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
zeta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler will Hinsendeporto nicht erstatten

Hallo,
ich habe da gerade Ärger mit einem Onlineshop, vielleicht kann mir jemand seine Einschätzung dazu geben. Ich wollte vor Monaten eine neue CPU kaufen und habe dafür bei einem Online-Preisvergleich nach dem günstigsten Preis recherchiert. Der Shop den ich darüber gefunden habe warb in seiner Artikelbeschreibung ausdrücklich mit "sofort lieferbar". Als ich die Bestellung dort abgeschlossen hatte, kam dann aber gleich mit der Bestätigungsmail die Einschränkung, die Ware sei "im Zulauf", es könne einige Tage dauern.
Leider wurden aus den Tagen Wochen, auf Nachfragen reagierte man ausweichend. Bis ich dann, nach über sechs Wochen Wartezeit, entnervt den Vertrag per Fax storniert habe. Wenige Minuten später kam von denen eine Mail, sie hätten meine Stornierung erhalten, und ob ich die CPU nicht vielleicht doch haben wolle, "morgen" sei sie verfügbar. Wenige Minuten später die nächste Mail: "Ware verschickt".
Tatsächlich kam die Lieferung dann eine Woche später. Da ich inzwischen woanders gekauft hatte, habe ich dem Verkäufer also die CPU zurück geschickt. Und nun fängt der Streit an: Die wollen mir zwar den Warenwert und das Rücksendeporto erstatten, nicht aber die Hinsendekosten, denn das sei - so der Händler - eine Dienstleistung die ich ja nicht mehr zurück geben könne.
Was ja soweit richtig ist - nur verstehe ich das Fernabsatzgesetz (Warenwert rund 160€) etwas anders, von der erfolgten und per Mail bestätigten Stornierung ganz zu schweigen.
Was soll ich machen? Es geht hier zwar nur um 5€, aber ich bin schlicht sauer. Den Verrechnungsscheck den sie mir inzwischen über die von ihnen zugestandene Summe zugeschickt haben, habe ich deswegen noch nicht eingelöst.
Ich habe zunächst eine Mahnung (allerdings einfach, ohne Einschreiben) geschrieben in der ich auf Erstattung der vollen Kosten bestanden habe. Weiterhin habe ich 5€ Mahngebühren verlangt, die Einschaltung eines Rechtsanwalts angedroht und die Berechnung von Verzugszinsen angekündigt. Reaktionen gab es darauf natürlich keine. Ist das alles so richtig? Und was ist nun der sinnvoll nächste Schritt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Die Ware wurde trotz Stornierung versendet.
Der VK muß alle Kosten zurückerstatten.
Dem VK einfach einen netten Brief schreiben mit Fristsetzung zur Rückerstattung und in diesem Brief auch darauf hinweisen, daß du der Aufsichtsbehörde einen Brief schreibst in welchem du das Verhalten des VK beschreibst. DIeser Brief kostet dich nur ein paar Cent, der VK wird aber eine deftige Abmahnung bekommen!


Viele Grüße, Michael

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