Habe ich Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Iceman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

Hallo,

ich habe folgendes Problem bzw. folgender Sachverhalt.

Ich habe mir Mitte Mai im Zuge einer Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. Einen Tag später musste ich zu meinem Händler gehen, da ein Defekt vorlag. Dieser tauschte das Gerät gegen ein neues um. Als ich zu Hause ankam bemerkte ich, dass dieses Gerät den gleichen Fehler hatte. Da ich aber am selben Abend auf eine mehrwöchige Geschäftsreise musste, kontaktierte ich den Hersteller. Dieser bat mir einen Tauschservice an. Ich freute mich schon auf ein funktionierendes Gerät. Aber nix war - der Fehler trat wieder auf. Um es kurz zu machen: ich habe das Gerät einmal über den Händler und insgesamt zweimal über den Hersteller tauschen lassen und der Fehler liegt immer noch vor. Ich verstehe nicht warum die nicht ein anständiges Gerät liefern können. Nachdem das zweit Tauschgerät vom Hersteller wieder Defekt war, habe ich wieder bei dem Hersteller angerufen. Dort sagte man mir, dass das ein bekannter Fehler sei und hinter der Blume sagte man mir, es liegt daran das das Gerät erst gerade auf dem Markt gekommen sei. Außerdem sagte mir der Mitarbeiter, dass ich mich an meinen Händler wenden soll und vom Kaufvertrag zurücktreten soll (habe das auch schriftl.).

Nun meine Frage bzw. meine Bedenken. Kann ich trotzdem ich das Gerät über dem Hersteller reparieren/tauschen ließ, bei meinem Händler vom Kaufvertrag zurücktreten? Der Mitarbeiter vom Handyhersteller sagte, dass sei egal. Stimmt das???

Hoffe auf Antwort.

Vielen Dank

Mr.Iceman

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Aus Kulanz wird der Händler da schon mitmachen - zumal der Hersteller den Fehler nicht kurzfristig behaben kann (lt. Aussage).

Da nicht zu erwarten ist, dass eine Nachbesserung den gewünschten Erolg bringt, greift mE nach § 440 BGB :

§ 440 BGB

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Reden Sie mit dem VK - notfalls nochmal zur Nachbesserung einreichen. Scheitert diese erneut, ist das Rücktrittsrecht auf jeden Fall gegeben.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Iceman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ist es nicht eigentlich egal wo ich das Gerät Nachererfüllen lasse? Soweit ich weiß, schickt der Händler das sowieso direkt zum Hersteller. Ob das nun über mich geht oder übder den Händler ist dann doch egal, oder sehe ich da was falsch?

Falls mein Händler bereit ist zu Wandeln bzw. bereit ist das ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, habe ich dann das Recht mir ein anderes Gerät auszusuchen (welches auch subventioniert ist)?

Und noch eine weitere Frage. Ich habe mal gelesen, dass ich auch gegenüber dem Hersteller vom Kaufvertrag zurücktreten kann bzw. das Recht habe mir vom Hersteller ein anderes Gerät geben zu lassen. Stimmt das oder sind meine Infos falsch?

Vielen Dank

Viele Grüße
und ein schönes Wochenende

Mr.Iceman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen