Hallo, mal angenommen Person A hat ein Mobilfunk Vertrag bei Firma B mit dem Asus ROG Phone abgeschlossen, als Vorbesteller sicherte man Person A auch den Gamevice controller zu, dieser war auch dabei alles gut.
Auf der Homepage und auch in der Bestellbestätigung von Person A wurde das Handy nun aber auf einem Bild gezeigt und daneben kurz die Specs mit einem grünen Häkchen also erster Haken bei 6zoll fhd+ Display darunter dass es eine 12mp Kamera hat usw. Aber bei dem letzten "Haken" steht da "Twinview Dock" dies ist ebenfalls ein Controller mit zweitem Display (Wert 250€)
Hat Person A nun ein Recht auf diesen Controller? Firma B hat diesen ja beworben und Person A hat sich deswegen für dieses Angebot entschieden.
Mit dem Kundendienst hat Person A dann telefoniert dieser wollte, dass Person A die Bestellbestätigung in PDF Format als Email schicke, hat Person A auch getan als Antwort kam, dass es sich um eine falsche Darstellung handelt aber aus "Kulanz" biete man 25€ an.
Damit wollte Person A sich nicht zufrieden geben also hat Person A geantwortet dass er nicht damit einverstanden sei aber ein Guthaben mit ähnlichen Wert angemessen wäre.
Daraufhin kam zurück: man weist darauf hin, dass das Asus TwinView Dock zu keinem Zeitpunkt im Lieferumfang auf der Internetseite enthalten war.
Und aus erneuter Kulanz biete man nun 50€ Guthaben an oder eine sofortige Vertragsstornierung
Ein Screenshot von der Homepage hat Person A nicht gemacht. Person A weiß nun nicht ob es der Weg einen Rechtsanwalt einzuschalten Wert ist.
Jemand ne Idee ob Person A weiter darauf beharren sollte und ggfs rechtliche Schritte einleiten soll oder das Angebot mit den 50€ annehmen?
-- Editiert von Meterpaffai am 21.12.2018 17:04
Habe ich ein Recht darauf?
21. Dezember 2018
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Frage vom 21. Dezember 2018 | 12:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Recht darauf?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2018 | 12:18
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Ein Werbebildchen alleine ist etwas schwach. Eine Auflistung im Text der Bestätigung wäre besser.
Zudem könnte das hier " es sich um eine falsche Darstellung handelt " als Irrtumsanfechtung deklariert werden. Also scheint das Dock optional zu sein? Wenn zudem Auftragsstornierung angeboten wurde, dann ist das mit den 50€ ausgereizt. Ist das Dock überhaupt in D verfügbar?
-- Editiert von Mr.Cool am 29.12.2018 12:33
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