Händler Gewährleistungsfrage

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
msn417770-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler Gewährleistungsfrage

Hallo.

Ich habe bei einem Händler eine Couch gekauft. Innerhalb der ersten 6 Monate kam es zu einem Defekt, der auch beseitigt wurde. Nach der Reparatur habe ich für die reparierte Couch eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer über 0 Euro erhalten. Es ist auf der Rechnung nicht vermerkt, das überhaupt etwas repariert wurde, nur das ich die Couch erhalten habe. Diese Rechnung ist auf den 05.01.15 datiert. Nun ist ein anderer Defekt aufgetreten, eine Feder drückt beim sitzen ganz extrem, sodass ein Sitzen an dieser Stelle sehr unbequem ist. Nun meine Frage, entsteht durch die neue Rechnung eine neue Gewährleistungspflicht für den Händler? Eine Garantie gibt der Händler nicht. Und das ich beweisen kann, dass der Mangel von Anfang an bestand, ist doch sehr zweifelhaft. Desweiteren hat der Händler auch keine AGB.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 9574x hilfreich)

Die 6-Monatsfrist beginnt gemäß §476 BGB mit dem Gefahrenübergang.
Gefahrenübergang bei einem Verbrauchsgüterkauf ist die Ankunft der Ware beim Käufer.
Es kommt also nicht auf Rechnungsdatum an, sondern allein auf das Lieferdatum.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3149x hilfreich)

Ein Neubeginn der Gewährleistungsfrist kommt nur bei einer Neulieferung in Frage, dies ist hier wohl nicht gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

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