Händler besteht auf Quittung

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alfarette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler besteht auf Quittung

Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe privat Autozubehör (Radkappen und Reifen) an eine Person verkauft, die Ankäufe und Verkäufe derartiger Artikel gewerbsmäßig betreibt.
Der Käufer erwähnte, dass er eine Quittung von mir unterschrieben haben möchte, da er sonst Probleme mit dem Finanzamt bekommt. Die Ware hat er inzwischen bekommen, das vereinbarte Geld hat er mir übergeben. An dem Tag hatte er jedoch sein Quittungsbuch nicht dabei und drängt nun nachträglich auf die Unterschrift.
Da er allerdings polizelich bekannt ist für Warenbetrug usw., möchte ich nicht unterschreiben - ggf. schreibt er nach meiner Unterschrift weitere Artikel auf die Quittung, oder er missbraucht meine Unterschrift anderweitig.
Er droht nun damit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ich ihm keine Quittung unterschreibe.
Nun ist die Frage, was ich machen kann / soll.
Lt. BGB §368 hat er Anspruch auf eine Quittung - aber gilt dieser Paragraph überhaupt, da er ja offensichtlich nicht als Privat gekauft hat? Kann er vom Vertrag zurücktreten? Kann er darauf bestehen, dass ich einen seiner nummerierten Vordrucke (angeblich verlangt das Finanzamt es so) unterschreibe, oder habe ich als Privat die Möglichkeit bzw. das Recht, ihm selber eine eigene Quittung zu erstellen?

Liebe Grüße
Alfarette

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Alfarette):
(angeblich verlangt das Finanzamt es so)


So ist es.

Wo ist denn das Problem eine Quittung zu unterschreiben?
Lassen Sie sich den Durchschlag / Kopie geben und gut ist, dass was der Händler danach mit der Quittung macht kann ihnen egal sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Alfarette):
aber gilt dieser Paragraph überhaupt, da er ja offensichtlich nicht als Privat gekauft hat?
Macht nix, dieser § ist nicht auf private Käufer/Verkäufer beschränkt.

Zitat (von Alfarette):
Nun ist die Frage, was ich machen kann / soll.
Quittung unterschreiben!

Zitat (von Alfarette):
Da er allerdings polizelich bekannt ist für Warenbetrug usw
Und weiter??? Wurdest du betrogen? Wenn nein=> Quittung unterschreiben!

Signatur:

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Mögliche Hinzufügung kann man mit einem Strich quer über die freien Artikel- oder Textzeilen verhindern. Und natürlich mit dem Doppel der Quittung ggf beweisen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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