Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe privat Autozubehör (Radkappen und Reifen) an eine Person verkauft, die Ankäufe und Verkäufe derartiger Artikel gewerbsmäßig betreibt.
Der Käufer erwähnte, dass er eine Quittung von mir unterschrieben haben möchte, da er sonst Probleme mit dem Finanzamt bekommt. Die Ware hat er inzwischen bekommen, das vereinbarte Geld hat er mir übergeben. An dem Tag hatte er jedoch sein Quittungsbuch nicht dabei und drängt nun nachträglich auf die Unterschrift.
Da er allerdings polizelich bekannt ist für Warenbetrug usw., möchte ich nicht unterschreiben - ggf. schreibt er nach meiner Unterschrift weitere Artikel auf die Quittung, oder er missbraucht meine Unterschrift anderweitig.
Er droht nun damit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ich ihm keine Quittung unterschreibe.
Nun ist die Frage, was ich machen kann / soll.
Lt. BGB §368 hat er Anspruch auf eine Quittung - aber gilt dieser Paragraph überhaupt, da er ja offensichtlich nicht als Privat gekauft hat? Kann er vom Vertrag zurücktreten? Kann er darauf bestehen, dass ich einen seiner nummerierten Vordrucke (angeblich verlangt das Finanzamt es so) unterschreibe, oder habe ich als Privat die Möglichkeit bzw. das Recht, ihm selber eine eigene Quittung zu erstellen?
Liebe Grüße
Alfarette
Händler besteht auf Quittung
30. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. November 2017 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler besteht auf Quittung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 30. November 2017 | 15:42
Von
Status: Gelehrter (10476 Beiträge, 4159x hilfreich)
Zitat(angeblich verlangt das Finanzamt es so) :
So ist es.
Wo ist denn das Problem eine Quittung zu unterschreiben?
Lassen Sie sich den Durchschlag / Kopie geben und gut ist, dass was der Händler danach mit der Quittung macht kann ihnen egal sein.
#2
Antwort vom 30. November 2017 | 16:28
Von
Status: Weiser (16155 Beiträge, 5767x hilfreich)
Macht nix, dieser § ist nicht auf private Käufer/Verkäufer beschränkt.Zitataber gilt dieser Paragraph überhaupt, da er ja offensichtlich nicht als Privat gekauft hat? :
Quittung unterschreiben!ZitatNun ist die Frage, was ich machen kann / soll. :
Und weiter??? Wurdest du betrogen? Wenn nein=> Quittung unterschreiben!ZitatDa er allerdings polizelich bekannt ist für Warenbetrug usw :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. November 2017 | 23:45
Von
Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3075x hilfreich)
Mögliche Hinzufügung kann man mit einem Strich quer über die freien Artikel- oder Textzeilen verhindern. Und natürlich mit dem Doppel der Quittung ggf beweisen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.461
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten