Händler braucht mehrere Tage für Antworten - ich muss aus Zeitmangel woanders kaufen

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 19:15:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler braucht mehrere Tage für Antworten - ich muss aus Zeitmangel woanders kaufen

Hallo,

mein Auto ist durch die Hauptuntersuchung durchgefallen. Da es ein altes und kaum vorzufindendes Auto ist, ist die Ersatzteilbeschaffung schwierig. Ich habe am Tag der HU (Mittwoch, 16.05.) sofort den einzigen Händler angeschrieben, der die benötigten Teile angeboten hat und gesagt, wann ich spätestens die Nachprüfung habe. Er hat einen Internetshop und einen Verkaufsladen.

Dieser Händler arbeitet nur Mo-Fr. Meine Anfrage sendete ich am besagten Mittwoch nachts ab. Am darauffolgenden Dienstag (Montag war Pfingstmontag) kam eine Antwort. Donnerstags habe ich nach den Preisen gefragt, Freitag kam die Antwort und dann habe ich am Freitag nachts meine Bestellung getätigt. In der Mail habe ich die gewünschten Teile aufgelistet, meine Versandadresse und nach der gewünschten Zahlungsart gefragt.

Bis heute kam keine Antwort mehr, obwohl er laut Öffnungszeiten drei Tage lang offen hatte. Gestern Abend habe ich gefragt, ob ich per PayPal zahlen kann, damit das Paket schneller rausgeht, weil ich mir keine langen Wartezeiten mehr erlauben kann und die Teile dringend brauche.
Keine Reaktion. An der Telefonnummer geht nur der Anrufbeantworter ran und auf meine gesprochene Nachricht kommt keine Reaktion.


Mein Problem ist, dass ich das Paket spätestens nächstes Wochenende in meinen Händen halten muss. Sonst schaffe ich es nicht mehr zur Nachprüfung. Das heißt für mich, dass das Auto stillsteht und wieder eine vollständige HU mit vollem Preis (über 100€ ) ansteht.
Ich würde nun gerne woanders kaufen, weil der Kontakt zu lange dauert und ich befürchte, dass sich der Versand ebenfalls in die Länge zieht.


ABER:
Ich habe am Freitag mit der Mail eine Bestellung getätigt und somit ist ein Kaufvertrag entstanden.
Was kann ich eurer Meinung nach nun tun? Den Freitag warte ich noch ab. Wenn er bis dahin nicht mehr antwortet, bestelle ich nachmittags bei einem anderen Händler, damit die Teile rechtzeitig ankommen.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder muss ich dann auch bei ihm bezahlen? Es geht um Teile für etwa 80€.

Ich bin kein ungeduldiger Mensch. Aber ich kann nicht tagelang auf die Antworten eines Händlers warten und dann die Nachprüfung verpassen.

Gruß

-- Editiert von Cede am 30.05.2018 18:55

-- Editiert von Cede am 30.05.2018 18:56

-- Editiert von Cede am 30.05.2018 18:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Deine Zeitprobleme müssen den Händler nicht interessieren. Es gibt auch keine Fristen innerhalb der der Verkäufer antworten müsste.


Allerdings besteht je nach dem was wo wie bestellt wurde ein Widerrufsrecht. Müsste man prüfen, ob das hier auch gilt, dann wäre man die vertragliche Bindung recht einfach wieder los.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 19:15:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Mit ist bewusst, dass dem Händler meine Zeitprobleme egal sein können. Es macht jedoch keinen guten Eindruck, wenn ein Händler mehrere Tage braucht um zu antworten.

Das Widerrufsrecht habe ich gefunden. Innerhalbt von 14 Tagen darf ich ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Da sich der Händler aber nun endlich gemeldet hat, hat sich das alles hoffentlich erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Cede):
Es macht jedoch keinen guten Eindruck, wenn ein Händler mehrere Tage braucht um zu antworten.

Stimmt.
Nur ist "kein guter Eindruck" halt juristisch nicht greifbar.



Zitat (von Cede):
Da sich der Händler aber nun endlich gemeldet hat, hat sich das alles hoffentlich erledigt.

Dann drücken wir mal die Daumen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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