Händler drückt sich vor Garantie

7. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Japel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler drückt sich vor Garantie

Achtung, bevor das jemand falsch versteht und denkt ich ändere meine Story ab. Das hier ist ein komplett anderer Fall, der nichts mit meinem vorherigen Beitrag zu tun hat. Es geht weder um die selbe Ware, noch um den selben Händler. Tatsächlich ist das andere ein "ärgerlich, aber vertretbar" und der Fall hier schon ne ganz andere Hausnummer..

Ich habe vor einem Monat eine Waschmaschine gekauft, diese wurde leider mit einer defekten Tür geliefert. Ich habe das direkt reklamiert, der Händler forderte weitere Informationen ein. Die habe ich geliefert, er forderte wieder andere Informationen ein (zum Teil abstruss, Bilder von der Unterseite der Waschmaschine und so ein Spaß, obwohl der Schaden sehr genau zu bestimmen war an der Tür und ich den genau dokumentiert hatte. Ich meine, wie soll ich en Waschmaschine anheben?)

Nachdem ich eine Frist gesetzt habe, hat man mir mitgeteilt es würde am schnellsten gehen wenn ich den Reparaturservice selbst kontaktiere, weil sie gerade soo überlastet sind. Als netter Mensch habe ich mich darauf eingelassen... großer Fehler.. Dies habe ich getan, dort erneut scheibchenweise meine Informationen geliefert bis mir dann mitgeteilt wurde, dass das Ersatzteil 5-6 Wochen dauert.

Also habe ich dem Händler wieder eine Email geschrieben, dieses Mal mit Fristsetzung für eine Neugeräte-Lieferung inklusive geltungmachung meines Schadensersatzes (jedes Wochenende mal locker 100km fahren hin und zurück um meine Wäsche bei einem Bekannten zu waschen).

Daraufhin antwortete der Händler ganz verwundert, man hätte ja alles übernommen mit der Organistation der Reparatur, aber ich hätte darauf bestanden alles selbst zu regeln (nachweisebarer Unsinn, ich war nur so blöd auf den Rat zu hören mich selbst um die Reparatur zu kümmern)

Außerdem wollte man wieder irgendwelche sinnlosen Informationen haben und das man ohne die nicht handeln kann.

Gestern habe ich dann über einen anderen Weg erfahren dass der Händler dann am Tag danach die Ersatzteile bestellt hat (also hatte er doch alle Informationen), mit dem Hinweis das der Kunde eben so lange warten muss.

Jetzt meine Frage:
1.) Kann ich die Fahrtkosten als Schadensersatz überhaupt geltend machen (0.30 Cent pro Kilometer) oder würden im Zweifelsfall nur die Kosten für den Waschsalon gelten (die ich ja nicht habe)
2.) Die Frist bis zur Neulieferung läuft nächste Woche Mittwoch ab. Ich habe bereits angekündigt, dass ich danach einen Deckungskauf vornehmen werde. (und hier sehe ich den wirklich berechtigt). Problem ist einfach, ich kann schlecht ne Waschmaschine in meiner Wohnung lagern. Reichen dann 7 Tage als Abholfrist aus, bevor ich das Ding auf seine Kosten einlagern lasse?

3.) Habe ich alle meine Pflichten erfüllt (mehr Informationen geliefert als nötig, die Frist für das Neugerät gesetzt) oder gibt es in meiner Denkkette Fehler?
4.) Aufgrund der letzten Informationen, dass man hinter meinem Rücken die Ersatzteile plötzlich doch bestellen konnte, frage ich mich ob das alles nicht von Anfang an eine bewusste Täuschung war so zu tun als bräuchte man noch mehr Infos. Ich will ehrlich gesagt auch kein Ersatzgerät mehr von denen, wer weiß was die mir dann für einen Mist liefern. Die Frage die ich mir stelle ist aber, wenn ich (sollten sie mir das anbieten) die Lieferung eines Ersatzgerätes ablehne, vom Kauf zurück trete usw. verwirke ich dann meine (sollte ich die überhaupt haben) Ansprüche? IUnd wie lange müsste ich die Waschmaschine dann bereit halten?
5.) Die 30 Tage Rückgaberecht sind ja inzwischen abgelaufen, andererseits hatte ich ja nie eine funktionierende Waschmaschine und es ist nicht so dass es an mir liegt dass die nicht repariert werden konnte.
6.) Habe ich noch was wichtiges vergessen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

zu 1: Kannst du machen, wird erfolglos enden. Waschsalons gibt es im Zweifel in der Nähe.
zu 2: Keine Ahnung, was der Händler antwortet.
zu 3: Keine Ahnung, ich lese nur Bruchstücke.
zu 4: Ganz sicher hat man nicht hinter deinem Rücken Ersatzteile bestellt. Ich sehe weder Täuschung noch xy. Da ist beim Transport offenbar die Tür beschädigt worden. Aufbewahrung wahrscheinlich, bis der Fall ---geklärt--- ist.
zu 5: Die 30 Tage spielen mE keine Rolle mehr.

Meine Fragen:
-Wer ist der Händler, wer der Transporteur und wer hat die WM ausgepackt und angeschlossen?
-Hat irgend jemand außer dir vor 1 Monat die beschädigte Tür gesehen?
-Was für eine WM ist denn dein jetziger *Händlermist*?
-Welche Garantie gab der Händler?

-- Editiert von User am 7. Mai 2026 19:41

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130026 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Japel):
Ich habe vor einem Monat eine Waschmaschine gekauft, diese wurde leider mit einer defekten Tür geliefert. Ich habe das direkt reklamiert

Was bedeutet "direkt" in Zeit? Bei wem reklamiert? Warum hat man das kaputte Teil überhaupt angenommen?



Zitat (von Japel):
Nachdem ich eine Frist gesetzt habe, hat man mir mitgeteilt es würde am schnellsten gehen wenn ich den Reparaturservice selbst kontaktiere, weil sie gerade soo überlastet sind.

Das aktive verweisen auf den Garantieservice würde dazu führen das der Garantieservice als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers gilt, womit sämtliche Handlungen und Unterlassungen dem Verkäufer zur Last fallen. Wenn sich das verweisen gerichtsfest beweisen lässt ...



Zitat (von Japel):
1.) Kann ich die Fahrtkosten als Schadensersatz überhaupt geltend machen (0.30 Cent pro Kilometer) oder würden im Zweifelsfall nur die Kosten für den Waschsalon gelten (die ich ja nicht habe)

100 km Fahrt bis zur nächsten Waschmaschine wird wohl kein Gericht durchwinken. Da wird man schon sehr granular begründen müssen, weshalb alle anderen Alternativen unzumutbar bzw. undurchführbar waren.



Zitat (von Japel):
2.) Die Frist bis zur Neulieferung läuft nächste Woche Mittwoch ab.

Hat man überhaupt einen gerichtsfesten Zustellnachweis über die Zustellung des Schreibens und wurde die Fristsetzung gerichtsfest formuliert? Falls nicht, ist diese Frist quasi nicht existent.



Zitat (von Japel):
Ich habe bereits angekündigt, dass ich danach einen Deckungskauf vornehmen werde. (und hier sehe ich den wirklich berechtigt).

Das sehen Gesetzgeber und Gerichte dummerweise ganz anders - die Bedingungen für einen Deckungskauf liegen nicht vor.



Zitat (von Japel):
Reichen dann 7 Tage als Abholfrist aus, bevor ich das Ding auf seine Kosten einlagern lasse?

Eine angemessene Frist beträgt in der Regel 14 Tage.



Zitat (von Japel):
3.) Habe ich alle meine Pflichten erfüllt (mehr Informationen geliefert als nötig, die Frist für das Neugerät gesetzt) oder gibt es in meiner Denkkette Fehler?

Da niemand hier die Kommunikation kennt, ist das nicht seriös zu beurteilen.



Zitat (von Japel):
5.) Die 30 Tage Rückgaberecht sind ja inzwischen abgelaufen, andererseits hatte ich ja nie eine funktionierende Waschmaschine und es ist nicht so dass es an mir liegt dass die nicht repariert werden konnte.

Und?




-- Editiert von User am 7. Mai 2026 23:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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