Händler erstattet nicht den vollen Kaufpreis.

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)
Händler erstattet nicht den vollen Kaufpreis.

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie ihr folgende Situation bewerten würdet.

Kunde (K) kauft über das Internet bei Händler (H) eine überholte Einspritzpumpe mfür sein Fahrzeug. Kaufpreis 255Euro und Altteilepfand (100Euro) werden an H gezahlt.

K verbaut fachgerecht die Einspritzpumpe und der Motor läuft damit im Stand. Jedoch haben sich gewisse Umstande ergeben, und aufgrund dieser baut K die Einspritzpumpe wieder aus und sendet sie innerhalb der Rückgabefrsit an H zurück.

H erhält die Einspritzpumpe, macht aber geltend, dass diese ja schonmal genutzt wurde und verlangt somit Eertersatz. Die Pumpe müsste neu geprüft werden etc. Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab.

Mich würde mal interessieren, wie ihr die Situation einschätzt...

-- Editier von lesen-denken-handeln am 04.08.2016 16:40

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24 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Jedoch haben sich gewisse Umstande ergeben, und aufgrund dieser baut K die Einspritzpumpe wieder aus und sendet sie innerhalb der Rückgabefrsit an H zurück.



Das heisst, die Pumpe hatte keinen Mangel!?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Korrekt, die Pumpe wurde Mangelfrei wieder zurückgesendet, nur halt getestet, mehr nicht.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn Sie mir den Laden zeigen, in dem sie eine neue Einspritzpumpe in Ihrem Fahrzeug testen dürfen...

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Ein gewisser Wertersatz soll ja ok, sein, aber mehr als 50%? Bei einem Artikel der kein Hygeneartikel oder dergleichen ist. Bestimmungsgemässer gebrauch kann in dem Fall (Ein Artikel für mehrere hunderttausend KM)

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#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Eertersatz. Die Pumpe müsste neu geprüft werden etc. Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Mich würde mal interessieren, wie ihr die Situation einschätzt...

Völlig okay.
Die Arbeit, die für die Prüfung anfällt muss ja schließlich bezahlt werden.
Dass das jetzt 50% des Warenwerts sind, hängt natürlich vom Wert der Pumpe ab. Aber dafür kann der Händler ja nix.
Wenn die Pumpe 1500 Euro gekostet hätte, würden Sie sich ja nicht über die 150,- Euro beschweren.

Was veranlasste Sie, eine funktionierende Pumpe wieder zurückzugeben?
Vergleichsartikel irgendwo billiger gefunden?

Ich empfehle mich.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Was veranlasste Sie, eine funktionierende Pumpe wieder zurückzugeben?
Ein Defekt der aufgetreten ist /zumindest erst nach Pumpenwechsel bemerkt wurde, dessen Reparatur sämtliche Grenzen der Wirtschaftlichkeit übersteigen würde bei einem Auto, welches schon knapp 600TKm hinter sich hat...

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#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ein Defekt der aufgetreten ist /zumindest erst nach Pumpenwechsel bemerkt wurde, dessen Reparatur sämtliche Grenzen der Wirtschaftlichkeit übersteigen würde bei einem Auto, welches schon knapp 600TKm hinter sich hat...

Jut, okay.. Das ist dann natürlich nachvollziehbar.
Trotzdem ist es auch nachvollziehbar, dass der Händler die Zeit, die er für die Überprüfung der Pumpe benötigt, in Rechnung stellt.

Auf den ersten Blick sind 150,- Euro viel Geld, klingt aber alles in allem plausibel und akzeptabel.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Mich würde mal interessieren, wie ihr die Situation einschätzt...




Also wenn man § 346 BGB wörtlich nimmt, dann.......



(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1.
die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2.
er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3.
der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Mich würde mal interessieren, wie ihr die Situation einschätzt...

Als viel zu hohen Abzug. Ich sehe hier nicht was einen Wertersatz rechtfertigen, Die Pumpe war vorher gebraucht und ist es immer noch. Woraus sollte sich ein Wertersatz ergeben wenn sich der Zustand nicht geändert hat?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
sendet sie innerhalb der Rückgabefrsit an H zurück.

Auf Basis des gesetzlichen Wiederrufsrechtes?

Dann würde ich das so sehen:
Zitat (von lesen-denken-handeln):
und verlangt somit Eertersatz.

Das sit sei gutes Recht.
Die volle Beweislast der behaupteten Verschlechterung obliegt ihm



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Pumpe müsste neu geprüft werden etc.

Ein erneutes prüfen fällt nicht unter den Wertersatz. Selbst wenn wären 150 EUR zu viel.

Was genau verbirgt sich hinter dem "etc."?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hier mal die Nachricht von H:


Guten Tag, wir haben die Einspritzpumpe Heute erhalten. Die Pumpe wurde aber bereits gebraucht, da unsere Pumpen mit Prüföl befüllt sind und diese bereits Diesel enthielt, die Pumpe ist so nicht mehr verkaufsfähig. Wir müssen die Pumpe erneut zerlegen, reinigen, abdichten und auf dem Prüfstand neu justieren. Dieser Vorgang kostet uns 150€, welche wir ihnen leider in Rechnung stellen müssen. Wir werden ihnen den Kaufpreis inkl. der Kaution abzgl. der Wiederaufbereitungskosten in höhe von 150€ erstatten.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

O.k., das lässt die Sache in anderem Licht erscheinen. Ich stimme dem Händler zu, dass die erneute Reinigung und Abstimmung zu deinen Lasten geht. Ich würde vermuten, dass dieser Aufwand ca. 1Stunde Zeit beansprucht. Der Wertersatz sollte den Wert betragen den der Händler tatsächlich hat um die Pumpe erneut zu überholen. Ausser der Zeit und dem Öl dürfte nichts weiter anfallen. Ich würde den Wertersatz somit auf maximal 50€ schätzen. 150€ halte ich immer noch für zu hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
da unsere Pumpen mit Prüföl befüllt sind und diese bereits Diesel enthielt,

Ist das ein übliches Verfahren oder eine "Spezialität" diese Händlers?



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wir müssen die Pumpe erneut zerlegen, reinigen, abdichten und auf dem Prüfstand neu justieren.

Warum sollte man die Pumpe erneut zerlegen und reingen müssen? Was ist der Grund dafür?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das ein übliches Verfahren oder eine "Spezialität" diese Händlers?

Es ist ein übliches Verfahren von Aufbereitern die aufbereiteten Teile mit Öl zu konservieren.
Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte man die Pumpe erneut zerlegen und reingen müssen? Was ist der Grund dafür?

Um die Pumpe erneut konservieren zu können. Das verhindert Ablagerungen und beugt Schäden durch eine längere Lagerung vor. Die Pumpe wird bei der Lieferung wohl auch eingeschweisst in einer Plastiktüte und/oder mit Stopfen auf den Anschlüssen geliefert worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Korrekt, da waren Platickstöpsel aug den ganzen Anschlüssen.

Gegen einen angemessenen Wertersatz habe ich auch nichts einzuwenden, aber er muss halt angemessen sein...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 05.08.2016 16:09

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#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Wie man sieht, sind auch Autoprofis hier, die das Ganze auch dann nachvollziehen können...

@ micbu
Wie kommst du auf € 50,-? Werkstätten verlangen mitunter € 100,- netto die Stunde.

Was ich nicht ok finde, dass man das Ganze nun zu Lasten des Verkäufers abstellt. Zumal für den auch nicht ersichtlich ist, ob tatsächlich nur der Motor gestartet wurde, oder sogar damit gefahren wurde. Denn dadurch sinkt nochmal der Wert.

Das könnte der Händler nämlich auch nochmals in Rechnung stellen. Dann sind wir mehr oder weniger bei den besagten € 150,-. Wegen am Ende € 50,- sich zu streiten, macht wohl wenig Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wie kommst du auf € 50,-?

Einzelkosten

Zitat (von asd1971):
Werkstätten verlangen mitunter € 100,- netto die Stunde.

Das ist ein Verkaufspreis und deckt alle Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) und beinhaltet Risiko und Gewinnzuschläge.
Der Händler darf hier aber meiner Meinung nach nur seine Kosten in Rechnung stellen. Hier darf er keine Risiko- und Gewinnzuschläge verrechnen und auch Gemeinkostenzuschläge würde ich für fragwürdig erachten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#18
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hinzuzufügen wäre noch, dass es -ungeachtet der Angemessenheit von Maßnahme und Preis- angebracht wäre, wenn der Händler direkt innerhalb der Onlinepräsentation des Produkts auf diese Kosten im Falle von Rückgabe / Widerruf hinweisen würde. In den AGBs wäre mir das nicht richtig aufgehoben, da m.E. dann eine versteckte Klausel zu rügen ist. Oder wurde doch darauf hingewiesen (in Produktnähe)?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Guten Tag, wir haben die Einspritzpumpe Heute erhalten. Die Pumpe wurde aber bereits gebraucht, da unsere Pumpen mit Prüföl befüllt sind und diese bereits Diesel enthielt, die Pumpe ist so nicht mehr verkaufsfähig. Wir müssen die Pumpe erneut zerlegen, reinigen, abdichten und auf dem Prüfstand neu justieren. Dieser Vorgang kostet uns 150€, welche wir ihnen leider in Rechnung stellen müssen. Wir werden ihnen den Kaufpreis inkl. der Kaution abzgl. der Wiederaufbereitungskosten in höhe von 150€ erstatten.

Ich finde den Preis nicht zu hoch.
Lohnkosten gehen bei ca. 100,- Euro netto / Stunde los. Dazu kommt noch das Öl.
Wer sagt, dass die für die Reinigung nur 1 Stunde benötigen.
Auf den ersten Blick scheinen 150,- Euro etwas viel, kommt aber relativ schnell zusammen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Lohnkosten gehen bei ca. 100,- Euro netto / Stunde los. Dazu kommt noch das Öl.

Diese Lohnkosten dürfen aber nicht angesetzt werden!
Der VK kann seinen Aufwand nur als Schadenersatz geltend machen und das sind nur seine direkten Kosten! Er darf nicht das ansetzen was er normalerweise als Stundensatz ansetzen würde um Gewinn zu machen sondern nur das was ihm dadurch wirklich selbst an Kosten entsteht. Würde er die normalen Stundensätze ansetzen wollen, so müsste er nachweisen, dass seine Leute zu 100% ausgelastet waren und ihm dadurch ein weiterer Schaden z.B. in Form eines verlorenen anderen Auftrages, entstanden ist.
Eine Wertminderung des Turboladers sehe ich hier nicht, ich sehe hier nur den Schaden der dem VK entstanden ist. Nur dieser ist auszugleichen.


-- Editiert von micbu am 08.08.2016 10:33

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
H erhält die Einspritzpumpe, macht aber geltend, dass diese ja schonmal genutzt wurde und verlangt somit Eertersatz. Die Pumpe müsste neu geprüft werden etc. Hierfür verlangt H 150Euro und zieht diese vom Kaufpreis ab


Ich sehe hier wie gesagt keinen Wertersatz.
Höchtens Schadensersatz und den müsste er nachweisen.

Einspritzpumpen sind Präzisionbauteile und können nur auf entsprechenden Prüfständen
geprüft und eingestellt werden und die findet man in der Regel bei den Herstellern oder
vielleicht noch beim Bosch-Dienst.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Wollte Euch nur mal mitteilen, wie sich die Sache jetzt geregelt hat.

Ich habe dem VK letzten Donnerstag ein Einschreiben gesendet, welches er am Freitag erhalten hat, noch am Freitag Abend wurde mir dann eine Rückerstattung angeboten abzüglich 50Euro Wertersatz (so wie es die meissten hier ja auch schon vorgeschlagen hatten). Auch habe ich die Rückerstattung schon bei mir gutgeschrieben bekommen. Das Ganze gieng jetzt dann doch schneller als erwartet :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wollte Euch nur mal mitteilen, wie sich die Sache jetzt geregelt hat.
Nice to know :love:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wollte Euch nur mal mitteilen, wie sich die Sache jetzt geregelt hat.

Dann ist die Sache ja noch mal gut ausgegangen und mit den 50 Euro Abzug kannst du bestimmt gut leben!

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

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