Ich habe ein kleines Problem. Habe mir vor einem Monat ein Motorrad bei einem Motorradhändler gekauft, der ca 700 km von mir entfernt seinen Sitz hat. Ich hingefahren(wollte ja nicht Katze im Sack kaufen) , genau angeschaut, Probefahrt gemacht und relativ zufrieden gewesen.
Die Sachen die mich störten habe ich mit ihm besprochen und im Kaufvertrag schriftlich festgehalten. Es sollten 2 neue Reifen montiert werden , eine Leistungsreduzierung eingebaut werden und die Windscheibe erneuert werden. Dafür habe ich auf den originalen Kaufpreis 200,- extra bezahlt. Die Maschine sollte mit einer Spedition geliefert werden (auf meine Kosten), was auch passierte ,nach dem der Händler innerhalb von 2 Wochen alles fertig gemacht hat
Jetzt kommt es!
An Stelle neuer Reifen wurden andere Reifen montiert,mit einem Profil kurz vor Verschleißgrenze, Windschild wurde nicht erneuert, und die Bescheinigung für die Leistungsreduzierung ist auch nicht dabei.
Jetzt kann ich also die Maschine nicht mit 72kw anmelden. Ich beim Händler angerufen und ihn auf die Mängel hingewiesen und die ihm auch schriftlich angezeigt und eine Frist gesetzt. Er sagte , dass wir von neuwertigen Reifen gesprochen haben und die habe er montiert. Das Windschild wurde falsch geliefert und auf die Papiere für den Drosselsatz wartet er noch und schickt mir alles zusammen nach , wenn alle Teile da sind. Nach mehrfachen Nachfragen sagte mir der Händler, dass er alles abgeschickt hat am 05.11.2009. Heute ist der 16.11.2009. Ich angerufen und den Einsendebeleg für das Paket verlangt.Er sagte , er hat es als Päckchen aufgegeben und da gibt es keinen Beleg. Ich glaub der will mich abziehen!! Schaden Reifen ca 300,- Drosselsatz 200,- Scheibe 200,- Werkstattkosten ca 300,-.
Ich glaub da muss der Anwalt ran , oder hat jemand andere Erfahrungen?
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Händler hält Vertrag nicht ein
16. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2009 | 20:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Händler hält Vertrag nicht ein
#1
Antwort vom 16. November 2009 | 22:00
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:
Ich glaub da muss der Anwalt ran , oder hat jemand andere Erfahrungen?
Soweit ich den Sachverhalt überblicken kann, sehe ich keine Probleme, es wurde alles schriftlich im Kaufvertrag fixiert, der Verkäufer hat seinen Vertrag nicht erfüllt, er wurde in Verzug gesetzt, die Sache mit dem Päckchen wird eine Ausrede sein, vollkommen unbeachtlich.
Erst wenn der Käufer die vereinbarten Sachen in den Händen hält, ist der Vertrag erfüllt. Also Anwalt einschalten, ist auch begründet, die Kosten für den Anwalt sind als Verzugsschaden vom Verkäufer zu erstatten.
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-- Editiert am 16.11.2009 22:00
#2
Antwort vom 16. November 2009 | 22:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Bin ich ja beruhigt! Wie sieht es eigentlich mit dem entstandenen Nutzungsausfall aus. Kann es ja nicht kaufvertragsgemäß mit 72 kw anmelden, sondern nur mit voller Leistung, oder ich drossle auf eigene Kosten die Leistung. Aber wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus. Hab bis jetzt noch nichts angerührt weil ich mir da unsicher bin. Sieht da jemand eine Möglichkeit? Ist ja schliesslich ganz schön frech was der Händler dort betreibt.
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#3
Antwort vom 16. November 2009 | 23:50
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:
Hab bis jetzt noch nichts angerührt weil ich mir da unsicher bin
So ist es richtig, keine eigenmächtige Selbstvornahme, warte ab, was der Anwalt erreicht.
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#4
Antwort vom 17. November 2009 | 06:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann ich für die Zeit des Nutzungsausfalls eine Entschädigung geltend machen , und wenn ja , wie hoch fällt diese bei einem Motorrad mit 72kw aus?
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