Händler hält sich nicht an Gewährleistung

15. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Deathless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Händler hält sich nicht an Gewährleistung

Hallo,
ich erwarb im März 2014 einen Monitor bei einem Händler auf Ebay.
Der Monitor lief nach 3 Monaten nicht mehr korrekt.
Daraufhin kontaktierte ich den Händler, welcher direkt versuchte, mich an den Hersteller abzuwimmeln.
Ich wies darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, mir zu helfen. Als Antwort kam dann plötzlich, dass der Betrieb nun im Urlaub sei und ich mich in 3 Wochen wieder melden soll.
Den Monitor habe ich dann zum Hersteller geschickt, weil ich nicht so lange warten wollte.
Nach 4 Wochen (Anfang August 2014) bekam ich dann die Meldung, dass der Monitor nicht reparabel und nicht austauschbar ist.
Der Hersteller schickte mir den Monitor unrepariert zurück und schrieb, dass ich mich an den Händler wenden soll.
Dies tat ich dann auch. Ich weiß, dass der Händler die Versandkosten der Rücksendung tragen muss, dies lehnte er allerdings ab. Hinterher meinte er dann, dass ich den Versand erstmal selbst bezahlen soll und er mir die Kosten erstatten wird.
Da der Monitor nicht reparabel ist (laut Hersteller) bat ich um einen Austausch und setzte dem Händler eine Frist von 10 Tagen für den Austausch. Der Händler hat übrigens laut Ebay mehrere Monitore des Modelles auf Lager.
Die Frist läuft morgen ab und bisher habe ich weder die Versandkosten noch einen Monitor erhalten.
Der Verkäufer schrieb, dass er sich an die "gesetzliche Gewährleistungsfrist" hält und dass meine Fristsetzung keine Bedeutung hat.
Er erwähnte jetzt sogar, dass er den Monitor nochmals zum Hersteller schicken will, um ihn dort reparieren zu lassen. Das alles, obwohl der Hersteller selbst schrieb, dass eine Reparatur nicht möglich sei.
Angeblich hat der Anwalt des Händlers ihm bestätigt, dass ich kein Recht habe, ihn eine Frist von 10 Tagen für den Austausch zu setzen.

Nun meine Frage an euch: Was kann ich tun und wer hat hier Recht?

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-- Editiert Deathless am 15.08.2014 00:03




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

die Frist von 10Tagen ist in der Tat zu kurtz! Eine Ordentliche Frist beträgt mindestens 14 Tage! Deine 10 Tage-Frist ist somit wertlos!

Hat der Händler denn schon den alten Monitor? Wenn nein, dann muss er diesen erstmal zurückbekommen, da ihm ja auch die Chance gewährt werden muss zu reparieren, auch wenn der Hersteller dir schon sagte, geht nicht...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage an euch: Was kann ich tun und wer hat hier Recht?



10 Tage Frist sind bei der Sachlage allemal ausreichend.

Wenn der Händler an den Hersteller verweist, muss er sich dessen Reparatur, bzw. Ablehnung der Reparatur wie eigenes Verhalten i.R. der Sachmängelhaftung zurechnen lassen.

Es ist dein gutes Recht kostenlos ein neues Ersatzgerät zu fordern. 10 Tage sind dafür allemal ausreichend.

Mit Fristablauf ist der Verkäufer im Verzug. Das hilft dir aber zunächst nicht, zaubern kann man nicht, wenn der Händler weiter mauert bliebe nur der langwierige Gang zum Anwalt, dessen Kosten der Händler aber als Verzugsschaden übernehmen müsste.

Damit du schnell zu einem neuen Monitor kommst, könntest du nach Fristablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Dann könntest du selbst ein neues Ersatzgerät kaufen, der Händler müsste den Kaufpreis und alle Kosten zurückzahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deathless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja, den Rücktritt vom Kaufvertrag könnte ich ihm erklären, allerdings wäre ihm das wahrscheinlich auch egal.
Er ist ja fest davon überzeugt, dass er im Recht ist.

1 Mal schrieb er, dass ich Ende nächster Woche einen neuen Monitor bekomme, dann hieß es plötzlich, dass er den Monitor zum Hersteller zur Reparatur schickt und dann wieder, dass er sich an die "gesetzliche Frist" hält.
Auf die Frage, wann ich die Versandkosten erstattet bekomme, kam nie eine Antwort.
Er antwortet öfter nicht auf E-Mails und bei der hinterlegten "Kundenhotline" konnte ich noch nie jemanden erreichen.

Wenn ich Montag zum Anwalt gehen würde, wie würde der dann vorgehen? Klage? Mahnschreiben? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, müsste ja also alles selbst bezahlen, oder?
Würden alle aufkommenden Kosten des Anwaltes als Verzugsschaden angesehen werden, oder wie sieht das aus?



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-- Editiert Deathless am 15.08.2014 13:59

-- Editiert Deathless am 15.08.2014 14:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Naja, den Rücktritt vom Kaufvertrag könnte ich ihm erklären, allerdings wäre ihm das wahrscheinlich auch egal.
Er ist ja fest davon überzeugt, dass er im Recht ist.



Das ist eben die Frage, wie lange du ohne Monitor da stehen möchtest. Das kann sich ja monatelang hinziehen.

Deshalb die Idee mit dem Rücktritt, dann könntest du sofort den neuen Monitor kaufen, dein Geld mit 5% verzinst zurückfordern und dann in aller Ruhe den Streit abwickeln, dann herrschen klare Verhältnisse.

quote:
Wenn ich Montag zum Anwalt gehen würde, was würde das dann passieren? Klage? Mahnschreiben? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, müsste ja also alles selbst bezahlen, oder?
Würden alle aufkommenden Kosten des Anwaltes als Verzugsschaden angerechnet werden?



Das dauert eben alles. Zur Klage muss es nicht kommen, oft knickt der Counterpart auf ein Anwaltsschreiben ein.

Die Kosten sind auf jeden Fall als Verzugsschaden zu erstatten, das treibt ggf. der Anwalt bei.

Vorfinanzieren musst du das aber, das lässt sich nicht ändern.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deathless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber da ist ja das Problem.
Der Verkäufer muss mir ja nach dem Rücktritt, den Kaufpreis erstatten, aber er denkt ja, dass er im Recht ist.

Wenn ich ihm jetzt den Rücktritt erklären würde, würde er ihn wahrscheinlich einfach ignorieren.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Deine 10 Tage-Frist ist somit wertlos!


Eine zu kurze Frist setzt eine angemessene in Gang. Wertlos ist es damit also auch dann nicht, wenn eine "angemessene" Frist hier 14 oder 30 Tage wären, die Frist wäre damit immerhin auf letzteren Wert wirksam gesetzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer muss mir ja nach dem Rücktritt, den Kaufpreis erstatten, aber er denkt ja, dass er im Recht ist. <hr size=1 noshade>

Da klärt ihn dann spätestens ein Richter kostenpflichtig über die Rechtslage auf. Aber das muss nicht Dein Problem sein.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich ihm jetzt den Rücktritt erklären würde, würde er ihn wahrscheinlich einfach ignorieren. <hr size=1 noshade>

Das ist unerhblich. Man muss nur dafür sorgen, das man den Zugang gerichtsfest (mindestens Einschreiben) beweisen kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Deathless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe ihm jetzt noch mal geschrieben.
Auf die letzte Mail kam ja keine Antwort.

Wenn er sich bis Montag nicht meldet, sollte ich dann zu einem Anwalt gehen, den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben verschicken, oder was soll ich eurer Meinung nach tun?

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-- Editiert Deathless am 17.08.2014 01:40

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Wenn er sich bis Montag nicht meldet, sollte ich dann zu einem Anwalt gehen, den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben verschicken, oder was soll ich eurer Meinung nach tun?



Erst mal musst du dich doch entscheiden, was nun geltend gemacht werden soll. Weiter Nacherfüllung/Reparatur oder Rücktritt/Kaufpreis zurück.

Das geht doch jetzt seit Juni, wie lange willst du noch ohne Monitor da stehen? Den braucht man doch tagtäglich.

Den Rücktritt mit Rück-Zahlungsfrist (auch Rück-VSK) Zug um Zug gegen Rücksendung des Monitors müsstest du doch auch erst mal selber hinbekommen, dabei mit dem Anwalt drohen. Es kostet doch auch wieder Zeit und Mühe einen Anwalt zu finden und der hat dann nicht nur deinen Fall auf dem Tisch. Falls der Händler tatsächlich stur bleibt, kannst du das immer noch machen.

Dein Geld wird dir immerhin mit 5% verzinst, das ist im Moment gar nicht schlecht.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 563x hilfreich)

Gewährleistung bedeutet das der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden od. zumindest angelegt war. Gewährleistung heißt nicht das der Monitor in der Gewährleistungszeit nicht kaputt gehen darf!
In den ersten 6 Monaten muss der Händler zwar nachweisen das der Mangel noch nicht vorhanden od. zumindest angelegt war, aber je nach "defekt" könnte es sein das der Händler nachweisen kann das der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war... z.B. "Kein Bild" aber es sind dutzende Stunden als Betriebszeit hinterlegt" od. der Kunde schreibt (dem Händler od. dem Hersteller) "Der Monitor lief die ersten 3 Monate perfekt u. seit dem xx.xx.xxxx tritt der Fehler xyz auf".

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>z.B. "Kein Bild" aber es sind dutzende Stunden als Betriebszeit hinterlegt" od. der Kunde schreibt (dem Händler od. dem Hersteller) "Der Monitor lief die ersten 3 Monate perfekt u. seit dem xx.xx.xxxx tritt der Fehler xyz auf".
<hr size=1 noshade>

Beides sind keine gerichtsfesten Beweise, das der Mangel nicht zumindest latent bei Übergabe angelegt war.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Deathless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Händler hat mir wieder mit demselben Mist geantwortet:

"wir halten uns an die gesetzliche Frist für die Nachbesserung. Sie bekommen den Monitor innerhalb der gesetzlichen Frist zugeschickt. Eine gesetzliche Frist für die Nachbesserung wurde uns gerade von unserem Anwalt bestätigt."

Mittlerweile bin ich über 5 Wochen ohne Monitor.
Der Monitor lag ja fast 4 Wochen bei Acer rum und jetzt schon seit 11 Tagen beim "Händler".

Naja, er weiß wohl ganz genau, dass ich keine Lust habe, zum Anwalt zu rennen. Das kostet und dauert ja noch mehr als wenn ich einfach warten würde.



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