Ich habe einen Fernseher für 5.000 Euro gekauft. Nach knapp 30 Tagen hat er sich plötzlich in unregelmäßigen Abständen automatisch ausgeschaltet. Ich ging natürlich von einem Defekt aus und reklamierte direkt beim Händler. Der Händler meinte zunächst, ich solle erst einmal die Settings überprüfen und wenn das nichts bringe, könne ich das Gerät zurückgeben. Das habe ich auch gemacht, aber leider haben die Settings nicht geholfen.
Dann habe ich dem Händler erklärt, dass sein Vorschlag nichts gebracht hat und ich deshalb mein Geld zurück haben möchte, wie er es mir versprochen hat. Diesmal sagte er mir, dass er gerne einen Elektriker zu mir schicken würde, aber auch, dass ich den Fernseher direkt in den Laden zurückbringen könne, wenn ich die Lösung mit dem Elektriker nicht akzeptiere. Ich gab ihm noch eine Chance und ging auf seinen Vorschlag ein.
Als der Elektriker bei mir war, stellten wir fest, dass nicht der Fernseher das Problem war, sondern meine alte Wohnung, in der ständig die Sicherung rausfliegt, weil ich zu viele Geräte im Wohnzimmer habe. Aber da ich an der Wohnung nichts ändern kann, habe ich den Händler noch einmal höflich angeschrieben, weil er mir immerhin versprochen hatte, den Fernseher zurückzunehmen, wenn die Einstellungen nichts bringen. Das ist jetzt immer noch der Fall. Das Problem wurde nicht behoben und der Fernseher ist für mich immer noch unbrauchbar.
Jetzt lehnt er meine Reklamation aber komplett ab mit der Begründung, dass der Fernseher nicht defekt sei, dass ich falsch reklamiert habe und mein Anspruch daher nicht bestehe.
Stimmt das, obwohl er bei meiner ersten Reklamation nicht ausdrücklich gesagt hat, dass der Fernseher defekt sein muss, damit ich ihn zurückgeben kann?
-- Editiert von User am 30. März 2023 20:02
Händler hat Rückerstattung versprochen und später wieder verweigert
30. März 2023
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Frage vom 30. März 2023 | 20:01
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler hat Rückerstattung versprochen und später wieder verweigert
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#1
Antwort vom 30. März 2023 | 20:23
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 20x hilfreich)
wenn der tv nicht defekt ist liegt kein reklamationsgrund vor
das stichwort wäre gewesen vom widerrufsrecht gebrauch zu machen, dies gilt allerdings nur 14tage
#2
Antwort vom 30. März 2023 | 20:32
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Unsinn. Gerät beim Händler gekauft = kein gesetzliches Widerrufsrecht.Zitat:das stichwort wäre gewesen vom widerrufsrecht gebrauch zu machen, dies gilt allerdings nur 14tage
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#3
Antwort vom 30. März 2023 | 20:34
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 20x hilfreich)
ZitatUnsinn. Gerät beim Händler gekauft = kein gesetzliches Widerrufsrecht. :
Ok ich bin jetzt von einer online bestellung ausgegangen
#4
Antwort vom 30. März 2023 | 20:37
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwenn der tv nicht defekt ist liegt kein reklamationsgrund vor :
Als Händler kann man aber auch Kulanz gewähren, oder? Bei meiner Reklamation hat der Händler auch nicht vorher geprüft, ob der Fernseher wirklich defekt ist, sondern direkt eine Rückerstattung angeboten. Kann man hier nicht sagen, dass er mir die Rückerstattung bereits aus Kulanz zugesagt hat?
#5
Antwort vom 30. März 2023 | 20:43
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 20x hilfreich)
ZitatAls Händler kann man aber auch Kulanz gewähren, oder? Bei meiner Reklamation hat der Händler auch nicht vorher geprüft, ob der Fernseher wirklich defekt ist, sondern direkt eine Rückerstattung angeboten. Kann man hier nicht sagen, dass er mir die Rückerstattung bereits aus Kulanz zugesagt hat? :
dann hätten sie ihn exakt zu diesem zeitpunkt als er ihnen die rücknahme angeboten hatte darauf festnageln müssen ohne weitere diskussionen / reparaturversuche
aus kulanz bleibt dem händler natürlich alles offen, er könnte ihnen den fernseher auch schenken
#6
Antwort vom 30. März 2023 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatDer Händler meinte zunächst, ich solle erst einmal die Settings überprüfen und wenn das nichts bringe, könne ich das Gerät zurückgeben. :
Der konkrete Wortlaut war welcher?
Und beweisen könnte man das Ganze wie genau?
#7
Antwort vom 30. März 2023 | 21:41
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer konkrete Wortlaut war welcher? :
"Bitte folgen Sie den Anweisungen zur (...). Sollten die beschriebenen Einstellungen das Problem nicht beheben, können Sie das Gerät gerne in der Originalverpackung in unser Geschäft zurückbringen. Das retournierte Gerät wird anschließend von uns begutachtet. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert."
ZitatUnd beweisen könnte man das Ganze wie genau? :
Wir haben uns über WhatsApp schriftlich kommuniziert.
#8
Antwort vom 30. März 2023 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitat"Bitte folgen Sie den Anweisungen zur ... :
Ich meinte den Teil mit
Zitatich deshalb mein Geld zurück haben möchte, wie er es mir versprochen hat. :
ZitatWir haben uns über WhatsApp schriftlich kommuniziert. :
Über WhatsApp kann man nicht schriftlich kommunizieren, nur textlich.
#9
Antwort vom 30. März 2023 | 23:12
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch meinte den Teil mit :
Zitat (von go630722-68):
ich deshalb mein Geld zurück haben möchte, wie er es mir versprochen hat.
Wenn er meint, dass er die Rückgabe akzeptiert, dann gehe ich wohl davon aus, dass er auch das Geld erstattet? Er darf doch nicht einfach beides behalten.
-- Editiert von User am 30. März 2023 23:15
#10
Antwort vom 30. März 2023 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatWenn er meint, dass er die Rückgabe akzeptiert :
Und da war der konkrete Wortlaut welcher?
#11
Antwort vom 30. März 2023 | 23:20
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd da war der konkrete Wortlaut welcher? :
"Sollten die beschriebenen Einstellungen das Problem nicht beheben, können Sie das Gerät gerne in der Originalverpackung in unser Geschäft zurückbringen. "
Hier hat er doch wortwörtlich geschrieben, dass ich den Fernseher zurückbringen kann. Oder wie kann man es sonst interpretieren?
#12
Antwort vom 30. März 2023 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatHier hat er doch wortwörtlich geschrieben, dass ich den Fernseher zurückbringen kann. :
Richtig.
Und?
Das beinhaltet doch weder eine Akzeptanz der Rückgabe noch das man irgendwie Geld zurückbekommt.
#13
Antwort vom 30. März 2023 | 23:37
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas beinhaltet doch weder eine Akzeptanz der Rückgabe noch das man irgendwie Geld zurückbekommt. :
Er lässt mich den Fernseher zurückbringen aber akzeptiert es nicht wenn ich das wirklich tue?
Oder was passiert eigentlich wenn ich den Fernseher zurückgebe und er beim Gutachten festgestellt, dass der Fernseher nicht defekt ist?
#14
Antwort vom 31. März 2023 | 00:18
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitat:
Oder was passiert eigentlich wenn ich den Fernseher zurückgebe und er beim Gutachten festgestellt, dass der Fernseher nicht defekt ist?
wieso überhaupt noch reklamieren wenn der fernseher nicht defekt ist ?
verkaufen sie den fernseher doch einfach wieder mit einem kleinen verlust / oder fragen den händler ob er ihnen im austausch den fernseher mit anderen (handlicheren) produkten verrechnet, die sie vielleicht besser verkaufen können oder im idealfall gebrauchen können
-- Editiert von User am 31. März 2023 00:22
#15
Antwort vom 31. März 2023 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatEr lässt mich den Fernseher zurückbringen aber akzeptiert es nicht wenn ich das wirklich tue? :
Nö, das "zurückbringen" ist nicht mehr existent. Die Bedingungen liegen doch gar nicht mehr vor.
ZitatOder was passiert eigentlich wenn ich den Fernseher zurückgebe :
Es gibt keine Rückgabe mehr...
Zitatund er beim Gutachten festgestellt, dass der Fernseher nicht defekt ist? :
Das Gutachten mit genau dieser Feststellung gibt es doch bereits. Warum sollte er ein zweites anfertigen lassen.
#16
Antwort vom 31. März 2023 | 02:57
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo
Zitat:ollten die beschriebenen Einstellungen das Problem nicht beheben, können Sie das Gerät gerne in der Originalverpackung in unser Geschäft zurückbringen. Das retournierte Gerät wird anschließend von uns begutachtet. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert."
Der Händler hat doch hier ganz eindeutig und sogar UNMISSVERSTÄNDLICH gesagt, du kannst das Gerät zur BEGUTACHTUNG zurückbringen, sollte der Elektriker am Gerät nichts feststellen.
Der Händler hat hier NIRGENDS was von einer Rücknahme gesagt. Ich kann auch gar nicht verstehen, wie man das so auffassen kann, das der Händler das Gerät zurücknimmt...
#17
Antwort vom 31. März 2023 | 07:17
Von
Status: Lehrling (1036 Beiträge, 114x hilfreich)
ZitatJetzt lehnt er meine Reklamation aber komplett ab mit der Begründung, dass der Fernseher nicht defekt sei, dass ich falsch reklamiert habe und mein Anspruch daher nicht bestehe. :
Völlig in Ordnung, denn letzten Endes liegt hier ja gar keine Reklamation vor, sondern es geht um einen Umtausch(wunsch). Den Wunsch kann man haben, er muss aber vom Händler nicht erfüllt werden...
Zitat:Stimmt das, obwohl er bei meiner ersten Reklamation nicht ausdrücklich gesagt hat, dass der Fernseher defekt sein muss, damit ich ihn zurückgeben kann?
Das musste er auch nicht ausdrücklich sagen, weil es selbstverständlich ist.
ZitatAls Händler kann man aber auch Kulanz gewähren, oder? :
Kann man, muss man aber nicht.
Würde ich in diesem Fall übrigens auch nicht machen.
ZitatBei meiner Reklamation hat der Händler auch nicht vorher geprüft, ob der Fernseher wirklich defekt ist, sondern direkt eine Rückerstattung angeboten. Kann man hier nicht sagen, dass er mir die Rückerstattung bereits aus Kulanz zugesagt hat? :
Nein, so oder so nicht...und schon erst recht nicht, weil:
ZitatDas retournierte Gerät wird anschließend von uns begutachtet. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert." :
Das kann man doch unmöglich so missverstehen, wie du es gerade tust?
-- Editiert von User am 31. März 2023 10:10
#18
Antwort vom 31. März 2023 | 10:27
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Der Händler hätte anscheinend eine Rückgabe aufgrund eines Mangels akzeptiert. Da kein Mangel existiert ist er auch nicht an sein Mangel-Rücknahmeversprechen gebunden.
Ich sehe hier keinerlei Anrecht des Fragestellers darauf, das Gerät zurückgeben zu können.
#19
Antwort vom 31. März 2023 | 15:24
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 359x hilfreich)
ZitatAls der Elektriker bei mir war, stellten wir fest, dass nicht der Fernseher das Problem war, sondern meine alte Wohnung, in der ständig die Sicherung rausfliegt, weil ich zu viele Geräte im Wohnzimmer habe. :
Wenn das jetzt nicht gerade ein Gerät ist, was 2 kW an Strom zieht (und daher ohnehin schon an eine einzeln abgesicherte Steckdose gehört), was spricht dagegen, einige der anderen Großverbraucher im Wohnzimmer abzuschalten, während der TV in Betrieb ist?
Üblicherweise sind Stromleitungen mit 3,6 kW abgesichert...wenn man jetzt nicht gerade Wasserkocher, Backofen und Mikrowelle an der gleichen Sicherung gleichzeitig betreibt, wird es schon arg schwer das überhaupt komplett auszulasten.
Evtl. könnte auch ein Defekt an der Sicherung vorliegen (in dem Sinne, dass sie übermäßig oft auslöst).
Und warum schreibt man zuerst, dass regelmäßig der Fernseher ausgeht wenn es doch die Sicherung ist und damit eben nicht nur der Fernseher sondern das ganze Wohnzimmer ausgeht?
#20
Antwort vom 3. April 2023 | 23:25
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwieso überhaupt noch reklamieren wenn der fernseher nicht defekt ist ? :
...weil der Fernseher für mich immer noch unbrauchbar ist. Streng genommen ist er nicht defekt, aber ich bin ja auch nicht daran schuld, dass es nicht funktioniert. Ich konnte doch nicht wissen, dass die Sicherung erst nach einer Monat springen würde, und der Verkäufer hat mich nicht davor gewarnt. Hätte ich das schon beim Kauf gewusst dann hätte ich es schon gar nicht gekauft.
ZitatUnd warum schreibt man zuerst, dass regelmäßig der Fernseher ausgeht :
Bei den anderen Geräten merkt man's nicht sofort wenn die Sicherung springt, vor allem weil die Sicherung sich immer automatisch wieder einschaltet, sodass man's nicht manuell machen muss.
Ich habe nicht mit Absicht "falsch" reklamiert, aber selbst wenn ich es wüsste, hätte ich noch versucht (wie jetzt), den Fernseher zurückzugeben.
#21
Antwort vom 3. April 2023 | 23:36
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Händler hat doch hier ganz eindeutig und sogar UNMISSVERSTÄNDLICH gesagt, du kannst das Gerät zur BEGUTACHTUNG zurückbringen :
Aber er hat mir nicht erklärt, was nach dem Gutachten passiert. Kann man wirklich von einem Käufer erwarten, dass er weiß wie das ganze abläuft?
Gibt es wirklich nichts, was ich noch machen kann bzw. womit ich argumentieren kann?
Klar, kann ich den Fernseher weiterverkaufen, aber ich kann schlecht damit leben, dass ICH den Verlust machen muss, obwohl ich nichts falsch gemacht habe.
#22
Antwort vom 4. April 2023 | 01:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119481 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitatund der Verkäufer hat mich nicht davor gewarnt. :
Die wenigsten Verkäufer sind nebenberuflich Hellseher ...
ZitatKann man wirklich von einem Käufer erwarten, dass er weiß wie das ganze abläuft? :
Ja, das nennt sich "Allgemeinwissen".
Wobei das hier nicht ein mal notwendig ist, denn der Verkäufer schrieb ja unmissverständlich wie das ganze abläuft.
ZitatGibt es wirklich nichts, was ich noch machen kann :
Doch.
Das Problem in Deiner Stromversorgung beseitigen (lassen).
Entweder hängen da zu viele Verbraucher an einer Sicherung. Oder die Sicherung ist defekt und schaltet zu früh ab.
#23
Antwort vom 4. April 2023 | 08:40
Von
Status: Lehrling (1036 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitat...weil der Fernseher für mich immer noch unbrauchbar ist. :
Verkaufen...vom Rumstehen wird er weder schöner, noch steigert das seinen Wert.
ZitatStreng genommen ist er nicht defekt, :
Er ist nicht nur streng genommen nicht defekt, sondern er ist definitiv nicht defekt.
Zitataber ich bin ja auch nicht daran schuld, dass es nicht funktioniert. :
Der Verkäufer auch nicht.
ZitatIch konnte doch nicht wissen, dass die Sicherung erst nach einer Monat springen würde, und der Verkäufer hat mich nicht davor gewarnt. :
Wie kommt man auf das schmale Brett, dass der Verkäufer einen vor einer so gut wie nie auftretenden Eventualität hätte warnen müssen?
#24
Antwort vom 4. April 2023 | 10:40
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Doch.ZitatStreng genommen ist er nicht defekt, aber ich bin ja auch nicht daran schuld, dass es nicht funktioniert. :
Es gibt zwar solche "Wiederanlaufmechanismen" ... aber garantiert nicht in einer Wohnung. Du solltest wohl mal einen Fachmann zur Begutachtung der Elektroinstallation beauftragen.ZitatBei den anderen Geräten merkt man's nicht sofort wenn die Sicherung springt, vor allem weil die Sicherung sich immer automatisch wieder einschaltet, sodass man's nicht manuell machen muss. :
Der Fehler liegt doch bei Dir!ZitatKlar, kann ich den Fernseher weiterverkaufen, aber ich kann schlecht damit leben, dass ICH den Verlust machen muss, obwohl ich nichts falsch gemacht habe. :
#25
Antwort vom 4. April 2023 | 14:20
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Auf jedem Gerät steht verpflichtend dessen Leistungsaufnahme. Wenn man nicht in den technischen Daten nachsieht, dann ist man selber schuld. Der Verkäufer hat hier keine Aufklärungspflicht.Zitatund der Verkäufer hat mich nicht davor gewarnt. :
Der Verkäufer aber auch nicht, der ist kein Hellseher der deine Installation und angeschlossene andere Verbraucher kennt.ZitatIch konnte doch nicht wissen, dass die Sicherung erst nach einer Monat springen würde, :
Ähm...... ernsthaft?ZitatKann man wirklich von einem Käufer erwarten, dass er weiß wie das ganze abläuft? :
Doch, du bist der Einzige der etwas falsch gemacht hat! Du bist derjenige der nicht überprüft hat ob deine elektrische Installation für diesen Fernseher geeignet ist.Zitataber ich kann schlecht damit leben, dass ICH den Verlust machen muss, obwohl ich nichts falsch gemacht habe. :
Wie bitte??? Was ist das denn für eine Installation??? Reden wir hier von einer normalen Wohnung???Zitateil die Sicherung sich immer automatisch wieder einschaltet, :
#26
Antwort vom 5. April 2023 | 08:30
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 359x hilfreich)
Zitatvor allem weil die Sicherung sich immer automatisch wieder einschaltet :
Reden wir bei der Sicherung (wie bei dem unspezifizisch geäußerten Begriff üblich) über einen Leitungsschutzschalter im Sicherungskasten oder um einen im Gerät integrierten Überspannungsschutz?
Wenn ersteres, dann dürfte in DE die Elektroinstallation mangelhaft sein. Ein Leitungsschutzschalter darf sich nicht automatisch wieder einschalten.
Wenn letzteres, dann ist ebenfalls ein Problem in der Elektroinstallation in der Form, dass da zu hohe Spannung anliegt.
Oder eben die andere Möglichkeit: Die anspringende Sicherung ist defekt.
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