Händler nach Insolvenz übernommen - nach Stornierung Zahlung zurückbuchen?

5. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler nach Insolvenz übernommen - nach Stornierung Zahlung zurückbuchen?

Hallo zusammen,
am 24.02. habe ich etwas im Online-Shop bei ATELCO bestellt und es per Kreditkarte bezahlt. Inzwischen wurde ATELCO im Rahmen des Insolvenzverfahrens von K&M Computer übernommen, der sich um noch offene Bestellungen kümmert.
Mir dauert der ganze Prozess aber zu lange und ich möchte nun gerne die Bestellung stornieren und mein Geld zurück haben - die Bestellung wurde ja noch nicht bearbeitet, es wurde also noch kein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen, wenn ich das richtig verstehe.

Ich habe nun sowohl K&M Computer als auch die Insolvenzverwalter per E-Mail über mein Vorhaben informiert, dass ich die Bestellung widerrufen/stornieren möchte. Was mache ich, wenn keine Rückmeldung kommt, oder wenn das Geld aufgrund der ATELCO-Insolvenz nicht zurück überwiesen werden kann?
"Darf" ich die Kreditkartenzahlung über mein Kreditinstitut stornieren/zurückbuchen lassen? Oder würde das dann rechtliche Konsequenzen für mich haben?


Folgendes habe ich im Internet gefunden:
"Laut Gesetz erfolgt die Zahlung erst bei Lieferung der Ware - und nicht früher. Zahlt der Kunde vorab, ist das Geld bei einer Insolvenz des Verkäufers in der Regel weg."

Ist mein Geld also weg, wenn ich die Ware nicht haben möchte? Kann ich nicht dennoch die Zahlung zurückbuchen lassen?

-- Editier von ujellyx am 05.03.2016 20:28

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
warum nutzt man eine Kreditkarte ohne sich mit deren Funktion und Möglichkeiten auseinander zu setzen?
Wenn der Kaufvertrag
ungültig ist und hierzu bedarfs es des einfachen Widerrufs und dennoch bereits der Betrag abgebucht wurde kann dies Gegenüber der Bank als unrechtmäßige Abbuchung Widerspruch erheben. Es muss allerdings beachtet werden dass hierfür entsprechende Fristen eingehalten werden

Dass es bei einer Kreditkarte möglich ist, weiß ich. Nur ob ich hier in dem bestimmten Fall durch die Insolvenz etc. den Kaufvertrag in der Form anfechten kann, ist mir nicht klar.

In den AGBs stand folgender Paragraph:
"§ 2.3 Bei Zahlung per Vorkasse, Paypal, Kreditkarte, Onlineüberweisung und Checkout by Amazon kommt der Vertrag in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung bei dem Zahlungsdiensteanbieter zustande. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird."

Würde das bedeuten, dass der Vertrag hier auch bereits vor Versand der Ware abgeschlossen ist? Reicht dann eine einfache Stornierung bzw. ein Widerruf des Vertrages aus, um die Kreditkartenzahlung zwecks "unrechtmäßiger Abbuchung" zurück zu buchen? Oder wäre die Zahlung damit rechtmäßig und nicht widerrufbar?

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
die Bestellung wurde ja noch nicht bearbeitet, es wurde also noch kein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen, wenn ich das richtig verstehe.

Verstehst Du falsch. Spätestens mit der Zahlung gibt es einen Kaufvertrag - oder zahlst Du den Betrag einfach ohne dass die Gegenseite eine Vertrag eingegangen ist?
Dazu braucht es keine spezielle AGB Regelung und selbst wenn in den AGB etwas anderes stünde, wäre es immer noch so.

Zitat (von ujellyx):
"Darf" ich die Kreditkartenzahlung über mein Kreditinstitut stornieren/zurückbuchen lassen? Oder würde das dann rechtliche Konsequenzen für mich haben?

Zuerst mal einen Widerruf schicken, den in nachweisbarer Form (Einwurfeinschreiben, Fax). Wenn nach 14 Tagen keine Rückzahlung erfolgt ist, dann ist der Händler in Verzug und man könnte sich das Geld zurückholen. Dabei aber gegenüber der Kreiditkartengesellschaft keine falschen Angaben machen.

Das Problem könnte sein, dass das von Dir bezahlte Geld in die Insolvenzmasse gewandert ist und nicht von der Rechtsnachfolge vom K&M erfasst ist (die haben einzelne Filialen übernommen). Dann wird sich der Insolvenzverwalter bei Dir melden und das Geld - völlig rechtens - wieder einfordern.

-- Editiert von JogyB am 06.03.2016 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Das Problem könnte sein, dass das von Dir bezahlte Geld in die Insolvenzmasse gewandert ist und nicht von der Rechtsnachfolge vom K&M erfasst ist (die haben einzelne Filialen übernommen). Dann wird sich der Insolvenzverwalter bei Dir melden und das Geld - völlig rechtens - wieder einfordern.

Und mit dem Geld in der Insolvenzmasse stehen die Chancen, dass ich das Geld komplett wieder bekomme, eher schlecht, oder?
Dann wäre ich wahrscheinlich besser bedient, wenn ich die Bestellung weiter von K&M bearbeiten lasse...
Kann ich meine per E-Mail verfasste Stornierungsanfrage einfach wieder per E-Mail rückgängig machen? Ansonsten rufe ich morgen dort in der Service-Hotline mal an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
Und mit dem Geld in der Insolvenzmasse stehen die Chancen, dass ich das Geld komplett wieder bekomme, eher schlecht, oder?

Exakt. Da wird vermutlich so ziemlich exakt gar nichts herauskommen.

Zitat (von ujellyx):
Dann wäre ich wahrscheinlich besser bedient, wenn ich die Bestellung weiter von K&M bearbeiten lasse...

Wenn K&M das weiter bearbeitet, dann ist Deine Zahlung auch nicht (mehr) Teil der Insolvenzmasse. Sonst könnten sie das gar nicht bearbeiten, da sie das Geld aus der Bestellung bei der Übernahme nicht erhalten hätten.

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