Händler oder Hersteller zuständig?

29. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Händler oder Hersteller zuständig?

Ich habe mir einen neuen Computer gekauft, angestellt und festgestellt, dass er sich selbst gesperrt hat. Nach Recherchen ist es einProblem mit dem neuen Betriebssystem, welches ich nicht selbst beheben kann und will. Das Gerät ist nagelneu und keine 5 min gelaufen.

Kann ich den Computer zurück zum Händler bringen und muss er für Abhilfe sorgen oder kann er mich auf den Hersteller verweisen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Für Gewährleistungsfragen ist der Händler zuständig


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 290x hilfreich)

Hallo,

das kommt natürlich darauf an, was "selbst gesperrt" in dem Fall bedeutet. Ich kann damit jetzt persönlich nichts anfangen, da mein Computer von alleine gar nichts macht. Wenn Sie für die Sperrung des Rechners verantwortlich sind, dann ist das keine Gewährleistungssache.

pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 30.12.2012 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

Selbst gesperrt bedeutet, dass das neue Betriebssystem eines bekannten Herstellers noch mit Kinderkrankheiten zu kämpfen hat, und mir, sowie tausend anderen Nutzern auch, den Zugang zum Rechner komplett verweigert. Das steht bereits oben im Eingangspost - bitte etwas sorgfaeltiger lesen, bevor sie sich unpassend aeussern. Das entzieht sich komplett meiner Verantwortung, es ist aber immer wieder ein praktischer Zug, den Nutzer als senilen, unwissenden Dummkopf hinzustellen, um sich bequem aus der Affäre zu ziehen.

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

in diesem forum sollte es eher um rechtlichem als tehnischen "support" gehen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1390x hilfreich)

quote:
Das entzieht sich komplett meiner Verantwortung, es ist aber immer wieder ein praktischer Zug, den Nutzer als senilen, unwissenden Dummkopf hinzustellen, um sich bequem aus der Affäre zu ziehen.



Dafür, dass du hier als Fragesteller auftritts hast du aber eine ganz schön große Klappe!

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