Händler schließt Sachmängelgewährleistung aus - Kauf sei formalrechtlich Privatverkauf

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Teufelchen_666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler schließt Sachmängelgewährleistung aus - Kauf sei formalrechtlich Privatverkauf

Hallo,

ein Händler bietet bei ebay Kleinanzeigen gebrauchte Fototechnik zum Kauf an. Er tritt eindeutig als gewerblicher Händler auf.

Bei zwei Anzeigen schließt er die Sachmängelgewährleistung aus, weil er die beiden Kameras im Auftrag eines Kunden verkauft:

Zitat: "Die beiden EOS 1DX Mark II werden im Auftrag eines Stammkunden veräußert, daher gilt hier: Geprüfte Ware vom Fachhändler, 14 Tage Widerrufsrecht, aber keine weitergehende Sachmangelhaftung/Garantie, da formalrechtlich Privatverkauf!"

Ist das o.g. rechtlich zulässig? Er verkauft die Ware als gewerblicher Händler. Man kann mit der Argumentation alles im Auftrag verkaufen und so formalrechtlich ein Privatkauf generieren.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Teufelchen_666):
Ist das o.g. rechtlich zulässig?

Durchaus.



Zitat (von Teufelchen_666):
Er verkauft die Ware als gewerblicher Händler.

Nein, eben nicht. Er vermittelt nur.



Zitat (von Teufelchen_666):
Man kann mit der Argumentation alles im Auftrag verkaufen und so formalrechtlich ein Privatkauf generieren.

Ich kenne einen Betreiber eines "Autohauses" der macht Mio. "Umsatz" mit Neu und Gebrauchtwagen - verkauft aber selber kein einziges Auto - ganz legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Teufelchen_666):

Ist das o.g. rechtlich zulässig?

Mal sehr, sehr vereinfacht gesagt:

es ist zulässig, sofern das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs allein beim Eigentümer liegt, der den Händler mit dem Verkauf beauftragt hat. Außerdem ist es nicht möglich, in so einem Fall die Sachmängelhaftung ("Gewährleistungspflicht") für den Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln wirksam auszuschließen.

Bei der Frage, bei wem im konkreten Einzelfall tatsächlich das wirtschaftliche Risiko liegt, hat der eine oder andere gewerbliche Händler dann bei einem Streit vor Gericht schon blöd aus der Wäsche geguckt. (Weil sie es nicht geschafft hatten, das rechtlich sauber so zu gestalten.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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