Händler stellt keinen Nachforschungsauftrag

15. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
andre29bln
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler stellt keinen Nachforschungsauftrag


Bugatti Mako-Satin Bettwäsche 135/200 oder 155/220 cm neue Kollektion (5176)2x inclusive extra kissen.

gekauft bei ebay am 01.03.2013

lt dhl geliefert am
Sendungsnummer 164763029828
Produkt / Service DHL PAKET
Status vom Mi, 06.03.2013 16:44 Uhr
Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.
Zugestellt an Bevollmächtigter

dieser bevollmächtigte hat aber meine sendung nicht bzw will sie nicht herrausgeben.
ein garagen oder ablage vertrag liegt nicht vor.

der händler weigert sich einen nachforschungsantrag zu stellen

mit der begründung:

Sehr geehrter XXXXX!

Wir haben Ihnen bereits angezeigt, wohin die Ware geliefert wurde – setzen Sie sich also mit dem Empfänger der Ware in Verbindung.

Wir brauchen hierzu keinen Nachforschungsantrag zu stellen, wenn eindeutig ist, wo die Ware liegt, bzw. wer im Besitz der Lieferung ist – dies ist online zu ersehen und wurde Ihnen mitgeteilt.
Zudem wurde uns von DHL mitgeteilt, dass sehr wohl eine Abstellgenehmigung vorliegt. Woher Sie wissen wollen, dass wir dies nicht von DHL übermittelt bekommen haben, wissen wir nicht. Dies kann in jedem Fall KEIN Mitarbeiter an einer "Hotline"-Nummer erkennen.

Wenn Sie sich um die Abholung der Ware kümmern, wissen wir nicht, was Sie von uns möchten.


Weitere Drohungen dürfen Sie unterlassen – hierauf werden wir nicht mehr reagieren!

Mfg
XXXX




was bitte kann ich gegen diesen händler tun?
mfg



ich koche :-)


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-- Editiert andre29bln am 15.04.2013 19:01

-- Editiert Moderator am 17.04.2013 14:28

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ein gewerblicher Händler ist dafür zuständig, dass du die Ware erhältst, wenn sie jemand anderes hat, ist das sei Problem und nicht deines.


Frage: Hast du mit Paypal bezahlt?

Übrigens, du solltest deinen Namen rauseditieren.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
dieser bevollmächtigte hat aber meine sendung nicht bzw will sie nicht herrausgeben.
Was denn nun?
Ein richtiger Bevollmächtigter gilt als dein rechtlicher Vertreter und das ist dann so wie eine persönliche Zustellung.
Eine Nachbarschaftsabgabe ist was anderes. Dann ist das Paket nicht unbedingt zugestellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
der händler weigert sich einen nachforschungsantrag zu stellen

Muss er ja auch nicht. Ist sein Problem wenn er das nicht macht und Ware dann doppelt versenden muss.

Er muss nur dafür sorgen, das die Ware in deinen Machtbereich gelangt.



quote:
dieser bevollmächtigte hat aber meine sendung nicht bzw will sie nicht herrausgeben.

Wenn derjenige tatsächlich Bevollmächtigt ist, dann wäre das so, als wäre Dir die Ware zugegangen.
Wie Du sie dann bekommt ist nicht mehr das Problem des Händlers.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
andre29bln
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo danke erst mal für die antworten,der aufhänger ist der bevollmächtigte-nein es gibt keinen es nennt sich nachbarschafts zustellung - die dhl gliedert das gerne als bevollmächtigten ein.


was kann ich tun er verbietet mir mittlerweile ihn anzuschreiben per email-
er droht und droht und droht.ich möchte nicht wirklich seine geschäftsgebahren hier posten.
mit welchen mitteln kann ich ihn zwingen mir meine ware zu zu stellen
auf welcher rechtlichen grundlage bgb §§ etc kann ich ihn festnageln?
ich denke mal einschreiben mit rückantwort und die herrausgabe der ware verlangen mit frist.
nur mir fehlen die fakten,wie ich diesen redegewandten händler festnageln kann.

danke euch erstmal

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Erstmal solltest du mit Punkt und Komma schreiben und die Groß- und Kleinschreibung nicht so konsequent missachten.

Ich stelle meine Frage auch nocheinmal: Hast du mit Paypal bezahlt?


Außerdem kann er dir das berechtigte Kontaktieren zur Durchsetzung eines tatsächlich bestehenden Anspruches nicht verbieten.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
andre29bln
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

NEIN,KEIN PAYPAL


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich würde auf jedenfall Anzeige gegen den Nachbarn stellen.
Vielleicht genügt das und dieser besagte Nachbarn rückt dann dein Paket raus.
Wäre evtl. der einfachste Weg.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der einfachste Weg ist, den Händler auf Vertragserfüllung zu verklagen. Erstens weil dort vermutet werden kann, dass er die Sache problemlos nochmals zuschicken kann, zweitens geht man damit einem Nachbarschaftsstreit aus dem Weg und drittens zwingt man damit den Händler, selbst gegen den Nachbarn vorzugehen. Da kann man sich raushalten.
Und viertens (und wichtigstens): Man hat einen Vertrag mit dem Händler. Dieser hat ihn zu erfüllen. Gegen den nachbar vorzugehen ist unnötig kompliziert, obgleich natürlich auf den ersten Weg das die kürzeste Variante ist.

Ich würde nur in den Raum werfen, dass der Händler bereits deutlich und unmissverständlich die Vertragserfüllung/Nachbesserung verweigert hat. Eine Fristsetzung ist insofern ggf. bedeutungslos. Kann man machen, in meinen Augen muss man das aber nicht. Man könnte auch direkt Klage erheben (ggf. mit Hilfe eines Anwalts).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.04.2013 11:41

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann eine Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Nicht-Erfüllung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die von RrKOrtmann ausgegrabene BGH-Urteils Leiche ist schlicht nicht mehr relevant, da der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage geändert hat.


Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist seit 2008 die tatsächliche Ablieferung an den Kunden selbst relevant nicht die Übergabe an irgendeine Person X.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 17.04.2013 19:52

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
andre29bln
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

gut,also nehme ich deine texte und werde dann diese, so an den besagten Händler schicken.
Fax ,Einschreiben und E-Schreiben mit Rückschein.
Ich wollte Hauptsächlich wissen ob ich im recht bin.
Wissen das eine Klage Erfolg hat.
Diverse Texte,die er mir schickte,ich würde ihn um seine Ware betrügen,stelle ich vorläufig erstmal nicht ein.
Aber man soll docvh auch mal öffentlich wissen,was das für ein WICHTIGER HàNDLER ist.

Danke euch erstmal


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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
gut,also nehme ich deine texte und werde dann diese, so an den besagten Händler schicken.

Die solltest Du schon anpassen an Deine Situation.





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