Händler stellt sich bei Reklamation tot

21. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
teilhalt@gmx.net
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler stellt sich bei Reklamation tot

Hallo zusammen, folgender Fall:

Online im Dez 22 eine Maus gekauft, diese ist defekt (scrollt zwischendrin rauf anstatt runter), Herstellersupport sagt "kann man nichts machen, bitte über den Händler austauschen". Händler angeschrieben und keine Antwort über die Vorgehensweise erhalten.
Frage 1: Kann die Maus nun einfach so samt Fehlerbeschreibung an den Händler geschickt werden? Also ja, das ich das machen _kann_ ist mir klar. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Frage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro? Falls nicht, welche Möglichkeiten hat der Käufer dann noch?

Danke für eure Einschätzungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8361 Beiträge, 4026x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Händler angeschrieben und keine Antwort über die Vorgehensweise erhalten.
Lass mich mal raten, bestimmt via Mail oder dergleichen?

Dann hat er die Nachricht nie bekommen ;)

Du kannst die Maus auch direkt an ihn senden mit Aufforderung zur Nachbesserung, ja das geht.

Zitat:
Frage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro?
Klar macht da ein Anwalt auch was, aber wieso möchtest du dafür unnötig Geld ausgeben? Bis jetzt müsstest nämlich du die Kosten für den Anwalt zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111109 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von teilhalt@gmx.net):
Frage 1: Kann die Maus nun einfach so samt Fehlerbeschreibung an den Händler geschickt werden?

Idealerweise fügt man noch das Schreiben des Herstellers bei und erklärt das man die Rechte aus der gesetzlichen Mängelhaftung in Anspruch nimmt.



Zitat (von teilhalt@gmx.net):
Frage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro?

Naja, da kommen dann nur so um 80 - 100 EUR bei rum ... könnte schwer werden einen dafür zu begeistern.



Zitat (von teilhalt@gmx.net):
Falls nicht, welche Möglichkeiten hat der Käufer dann noch?

a) dem Anwalt ein auskömmliches Einkommen bieten
b) die rechtlichen Kenntnisse selber aneignen
c) Händler wahrheitsgemäß bewerten
d) Verbraucherschutz einschalten
e) neue Maus kaufen
f) sinnvolle Kombination aus a) - e)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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