Hallo zusammen, folgender Fall:
Online im Dez 22 eine Maus gekauft, diese ist defekt (scrollt zwischendrin rauf anstatt runter), Herstellersupport sagt "kann man nichts machen, bitte über den Händler austauschen". Händler angeschrieben und keine Antwort über die Vorgehensweise erhalten.
Frage 1: Kann die Maus nun einfach so samt Fehlerbeschreibung an den Händler geschickt werden? Also ja, das ich das machen _kann_ ist mir klar. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Frage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro? Falls nicht, welche Möglichkeiten hat der Käufer dann noch?
Danke für eure Einschätzungen.
Händler stellt sich bei Reklamation tot
21. Februar 2023
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Frage vom 21. Februar 2023 | 18:52
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler stellt sich bei Reklamation tot
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2023 | 23:04
Von
Status: Richter (8361 Beiträge, 4026x hilfreich)
Hallo,
Lass mich mal raten, bestimmt via Mail oder dergleichen?Zitat:Händler angeschrieben und keine Antwort über die Vorgehensweise erhalten.
Dann hat er die Nachricht nie bekommen

Du kannst die Maus auch direkt an ihn senden mit Aufforderung zur Nachbesserung, ja das geht.
Klar macht da ein Anwalt auch was, aber wieso möchtest du dafür unnötig Geld ausgeben? Bis jetzt müsstest nämlich du die Kosten für den Anwalt zahlen...Zitat:Frage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro?
#2
Antwort vom 22. Februar 2023 | 02:29
Von
Status: Unbeschreiblich (111109 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatFrage 1: Kann die Maus nun einfach so samt Fehlerbeschreibung an den Händler geschickt werden? :
Idealerweise fügt man noch das Schreiben des Herstellers bei und erklärt das man die Rechte aus der gesetzlichen Mängelhaftung in Anspruch nimmt.
ZitatFrage 2: Arbeitet überhaupt ein Anwalt für einen Kaufpreis von 60 Euro? :
Naja, da kommen dann nur so um 80 - 100 EUR bei rum ... könnte schwer werden einen dafür zu begeistern.
ZitatFalls nicht, welche Möglichkeiten hat der Käufer dann noch? :
a) dem Anwalt ein auskömmliches Einkommen bieten
b) die rechtlichen Kenntnisse selber aneignen
c) Händler wahrheitsgemäß bewerten
d) Verbraucherschutz einschalten
e) neue Maus kaufen
f) sinnvolle Kombination aus a) - e)
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