Händler storniert Bestellungen nur teilweise

6. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
matrix91
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Händler storniert Bestellungen nur teilweise

Hallo,

wie verhält sich das im Kaufrecht, wenn ein Händler wegen eines Preisfehlers etwas über mehrere Stunden verkauft, dann einen Teil der Käufe wegen des Preisfehlers storniert und einen anderen Teil der Bestellungen an Personen ausliefert.

Darf der Händler frei wählen, wem er was mit der Begründung "Preisfehler" storniert oder erklärt er sich automatisch für alle Bestellungen bereit auszuliefern, wenn er den Kaufvertrag bei einem Großteil anderer Kunden annimmt.

Es handelt sich übrigens immer um denselben Preis.

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-- Editiert matrix91 am 06.10.2014 12:40

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf der Händler frei wählen, wem er was mit der Begründung "Preisfehler" storniert <hr size=1 noshade>

Ja, das darf er.



Bei Irrtümern ist ein Vertragspartner berechtigt den Vertrag anzufechten. Dies muss aber unverzüglich geschehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
matrix91
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich habe das Gerät um 09:50 Uhr bestellt und die Stornierung bzw. die Anfechtung kam um 20:03. Kann man das noch "unverzüglich" nennen?

Das der Händler also haufenweise Geräte zu dem angefochten Preis versendet hat, ist dann also egal?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ja, das ist unverzüglich - das "unverzüglich" beginnt ab der Kenntnis des Irrtums. Da müssen schon ein paar Tage vergehen, damit Zweifel an der Unverzüglichkeit der Irrtumserklärung aufkommen.

Und ja, er kann selbstverständlich an andere ausliefern. Der Irrtum berechtigt, verpflichtet aber nicht zur Anfechtung.

Allerdings kommen dann schon Zweifel auf, ob es wirklich ein Irrtum war. Das wäre vielleicht am ehesten die Kerbe, in die ich schlagen würde.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du hast also Morgens bestellt, hast du denn dann schon überhaupt einen gültigen KV mit dem Händler gehabt?

Die Bestellung alleine ist noch kein gültiger KV, der kommt meisst erst mit dem Versenden zustande. Was steht denn bei dem Händledr seinen AGB ab wann ein gültiger KV entsteht?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matrix91
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich hatte natürlich keinen gültigen KV, die Ware wurde ja nicht ausgeliefert.

Da der Händler aber extrem groß und international bekannt ist bzw. agiert, dachte ich an einer PR-Aktion mit "absichtlichen" Preisfehler. Es wurde ja auch wie oben schon beschrieben, eine große Menge der Geräte versendet.

Der Händler ließ den Preisfehler ja auch ungewöhnlich lange, über mehrere Stunden bestehen und stornierte dann erst so spät.

Das klingt für mich doch irgendwie alles geplant. Wenn wir mal ehrlich sind, dann ist so eine Vorgehensweise meiner Meinung nach auch nicht richtig. Hier sollte man dann im Gesetz doch etwas nachbessern. Es kann doch nicht sein, dass der Händler schön eine riesige Menge versendet und einen anderen Teil wegen eines "Preisfehlers" storniert. Hier sollte man schon irgendwie grenzen setzen.

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-- Editiert matrix91 am 07.10.2014 10:29

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
ich hatte natürlich keinen gültigen KV
Dann ist das Ganze hier doch recht sinnlos oder?

quote:
dachte ich an einer PR-Aktion mit "absichtlichen" Preisfehler.
Sorry aber das ist eher unglaubwürdig, viel eher würde ich glauben, dass du den Preisfehler erkenenn musstest und dann wäre so oder so alles nichtig gewesen. Oder hat es in der Vergangenheit schonmal eine solche PR Aktion gegeben?

quote:
Hier sollte man schon irgendwie grenzen setzen.
Und wie sollten die deiner Meinung nach aussehen, ohne dabei dem Händler das Recht zu beschneiden selber zu entscheiden mit wem er Verträge eingehen will oder nicht? Oder siehst du hier in irgend einer Weise eine Diskriminierung deinerseits?

quote:
Der Händler ließ den Preisfehler ja auch ungewöhnlich lange, über mehrere Stunden bestehen
Mehrere Tage wären ungewöhnlich, aber mehrere Stunden sicher nicht!

quote:
Es wurde ja auch wie oben schon beschrieben, eine große Menge der Geräte versendet.
Nur mal so aus reinem Interesse, woher weisst du das eigentlich?
Und selbst wenn, kann der Händler den KV in den nächsten 14Tagen immer noch wegen Irrtum anfechten! In der Regel sehen deutsche Gerichte 14Tage als angemessen an, sprich der Händler kann immer noch agieren wenn er will.

Wie schon gesagt der Händler darf sich immer noch aussuchen an wen er verkaufen will, daran ist halt nichts zu ändern unddas ist auch gut so...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Es wäre ja auch möglich, das nur ein gewisses Kontingent zu geringerem EK erworben wurde und es ein internes Informationsdefizit diesbezüglich gab?

Das wäre auch ein Grund, das nur ein Teil ausgeliefert wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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