Guten Abend,
ich bräuchte echt mal einen Rat.
Kurz die Vorgeschichte, wer nicht unbedingt mag, kann sie ja überspringen zum nächsten Absatz:
Ich habe mir am 04.10.2013 eine Grafikkarte bei einem Onlinehändler bestellt. Im Februar 2014 stellte ich einen Teildefekt fest. Ein typischer Fehler bei diesem Modell, wie eine Internetrecherche zum Vorschein brachte. Ich schrieb darauf den Händler an und machte auf den Fehler aufmerksam. Zudem verlinkte ich Beweisvideos, die ich hochgeladen habe. Ich erklärte dem Händler, dass ich auf die Grafikkarte aufgrund meines Studiums unmöglich verzichten kann (3D-CAD-Software) und fragte nach einem Ersatzmodell. Dieses wurde mir verweigert. Also behielt ich die Grafikkarte und schrieb dem Händler im Juni nochmals an, erklärte, dass ich die Grafikkarte immer noch bräuchte und fragte, ob ich rechtliche Nachteile hätte, wenn ich die Karte erst ab August einschicken würde. Dies wurde verneint. Also schickte ich die Grafikkarte vor Ablauf des ersten Jahres nach Kauf zur Reparatur ein.
Nun zum Eigentlichen. Wenige Tage nach dem Einschicken erhielt ich eine Nachricht vom Händler, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt (6 Monate angeblich überschritten) und man die Grafikkarte aus Kulanz an den Vorlieferanten weiterschickt. Etwas verdutzt begann ich also zu warten. Nach 6 Wochen Wartezeit erlaubte ich mir mal nachzufragen, wie es um meine Grafikkarte aussieht, man vertröstete mich. Nach über 8 Wochen fragte ich erneut nach. Nun kam als Antwort ohne eine andere Reaktion eine Gutschrift (Zeitwertgutschrift), die weit unter 2/3 des Kaufpreises lag. Ich fragte nach, wo meine Grafikkarte ist und dass ich keine Zeitwertgutschrift will, sondern meine Grafikkarte. Man erklärte mir, die Grafikkarte wurde schon vernichtet.
Jetzt frage ich euch, darf der Händler das? Ohne meine Einvernehmen den Gegenstand des immernoch gültigen Kaufvertrages einfach vernichten? Ich habe die Grafikkarte ja schließlich gekauft und bekomme nun für die angebotene Zeitwertgutschrift kein Modell mit annähernd gleichguten Leistungsdaten.
Da ich rechtschutzversichert bin, würde ich gerne zum Anwalt gehen, bin ich im Recht?
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen lieben Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian
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-- Editiert ya403636-77 am 10.12.2014 16:26
-- Editiert ya403636-77 am 10.12.2014 17:33
-- Editiert ya403636-77 am 10.12.2014 17:34
-- Editiert ya403636-77 am 10.12.2014 17:36
Händler vernichtet Gegenstand des Kaufvertrages!
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Es ist irrelevant, wann die Karte eingeschickt wurde, sondern wann der Fehler auftrat. Dieser ist natürlich schnellstmöglich zu melden, was wohl auch geschehen ist (hoffentlich nachweisbar). Die geforderte Art der Nacherfüllung (Neulieferung) wurde verweigert. Damit hat man als Käufer erst einmal alle Notwendige getan, auch wenn die darauf folgende Wartezeit (auch bis zur nächsten Kommunikation mit dem Verkäufer) arg lang war. Aus meiner Sicht kann er sich nicht darauf berufen, dass die Beweislastumkehr nicht mehr greift.
Wenn man sich nun auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag geeinigt hätte, dann wären 2/3 des Kaufpreises ok. Diese Einigung gab es aber nicht und der Händler kann nicht einfach den Rücktritt erklären, dafür gibt es keine rechtliche Handhabe.
Du solltest dem Händler also nochmals mit Fristsetzung (nach Datum, mind. 14 Tage) schreiben, dass Du auf eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung bestehst (mit Hinweis auf die Meldung des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate). Diese kann jetzt nur noch in einer Neulieferung bestehen. Wenn er die verweigert, dann kannst Du den Rücktritt erklären, allerdings gleich mit Verweis darauf, dass - da der Händler die Karte vernichtet hat - die Pflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Nr. 2 BGB
entfallen ist und der komplette Kaufpreis zu erstatten ist.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 10.12.2014 17:37
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin erstmal froh, dass nicht nur ich so sehe, dass dort etwas nicht stimmt.
Ja, ich habe den EMail-Verkehr gespeichert, ich habe 4 Monate nach Kauf den Teildefekt gemeldet, 2 Beweisvideos von mir verlinkt und erklärt, dass ich die Karte für mein Studium brauche und nicht über Wochen einschicken kann. (Der Fehler tritt nur bei grafiklastigen Spielen auf, vermutlich VRam) Ich habe die Karte dann also 11 Monate nach Kauf eingeschickt, als ich mit meinen Studienprojekten fertig war.
Wieso ist das mit den 6 Monaten eig. überhaupt so wichtig? Man hat doch 24 Monate Gewährleistung und auch Herstellergarantie, selbst wäre der Schaden erst nach 11 Monaten gemeldet worden, hätte ich da garkeine Ansprüche mehr? Wozu gibt es dann die Herstellergarantie?
Liebe Grüße
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-- Editiert ya403636-77 am 10.12.2014 17:54
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NAch 6 Monaten muss man beweisen, das der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Meist unmöglich ohne (teures) Gutachten mit ungewissem Ausgang.
Von daher hat man realistischerwesie nur 6 Monate Gewährleistung.
quote:<hr size=1 noshade>Wozu gibt es dann die Herstellergarantie? <hr size=1 noshade>
Eine Garantie kann recht frei vereinbart werden und stellt den Käufer in der Regel besser als diegesetzlichen Regelungen.
Welche Bedingungen gelten würden, muss man dann der keweiligen Garantierklärung entnehmen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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