Händler versucht sich um Gewährleistung zu drücken

28. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
vader2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler versucht sich um Gewährleistung zu drücken

Hallo,
Hab vor etwa 2-3 Wochen für meinen Sohn bei einem Internetshop einen 512MB Ramriegel gekauft und ihn an meine Sohn schicken lassen. (Er wohnt bei der Mutter)
Der erste Riegel lief nicht fehlerfrei, wurde reklamiert und auch umgetauscht, Der zweite machte ebenfalls Problewme, mehr noch, beim Letzten Versuch, den zu benutzen schmorte plötzlich was beim einschalten, so dass nur ein sofortiges Ausschalten half. Es waren 2 pINs weggebrannt.

Nach dem erneuten Reklamieren schickten wir nach Aufforderung den Riegel zur Überprüfung zurück an den Händler, daraufhin kam ein paar Tage später ein Schreiben, in dem bestätigt wurde, dass "2 PINS durchgebrannt" seien .
Dazu wurden die 3 Wahlmöglichkeiten genannt:

1. Einsendung an den Hersteller, um auf eine Kulanz zu hoffen,
2.Entsorgung
3. kostenpflichtige Rücksendung des defekten Teiles
Also in jedem Fall sollen wir die Arschkarte haben ?
Das ist doch eigentlich Quatsch,oder?
Normalerweise ist das immer noch ein Fall zwischen Händler und Kunde und auch ein Gewährleistungsfall ?
Oder seh ich das falsch ?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Händler wird sich auf den Standpunkt stellen das Pins an einem Speicher nur abbrennen wenn der Speicher nicht ordnungsgemäss eingebaut wurde, nehme ich an.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"IKEA" -Klausel §§ BGB .

Allerdings dürfte Recht bekommen ungleich schwerer werden als Recht haben in diesem Falle.

- der Händler muß die einwandfreie Beschaffenheit des versandten Riegels objektiv beweisen . I.d.R. unmöglich - > Ersatz .

- natürlich ist der zweimalige Defekt der Riegel auffällig , ebenso das "Durchschmoren" : nur beweisen tut das auch i.d.R. nichts . Läuft das Board weiterhin o.Probl. mit den ursprünglichen Riegeln ?

Auch ein eventueller Einbaufehler muß durch den Händler bewiesen werden , wobei ihm das dank "IKEA" - Klausel auch nichts nützt :

Oder hat er Ihnen eine detaillierte Einbaueinleitung mitgeschickt?...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@pder Händler muß die einwandfreie Beschaffenheit des versandten Riegels objektiv beweisen . I.d.R. unmöglich - > Ersatz .sst: "

Wenn der Händler den Wareneingang sowie den Warenausgang im Vier Augen Prinzip durchführt, oder das behauptet, kann er dieses sehr wohl, ausserdem kann es sich an seinen Lieferanten wenden und von dem eine eidesstattliche bekommen das der Speicher bei Verkauf an den HÄndler in Ordnung war. Ich würde das Kunden Board verlangen um dieses zu überprüfen.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Das zu beweisen ist relativ einfach, wenn das die Spuren einer zu hohen Spannung sind."

Außer den verschmorten Pins läßt sich ja vermutlich nichts erkennen - wie auch . Ich gebe ja auch zu , daß der Verdacht naheliegt . Nur ob dies letztendlich als "Beweis" ausreicht um der 6Monatsfrist zu entgehen , sei einmal dahingestellt.

Bleibt daneben das Problem von § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB .

1. Vereinbarung einer Beschaffenheit, § 434 I 1? (-)
2. Eignung zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, § 434 I 2 Nr. 1? (-)
3. Sachmangel durch fehlende Montageanleitung, § 434 II 2? (als lex specialis vor der üblichen
Beschaffenheit geprüft) Der Ram-Baustein ist „zur Montage bestimmt“, da für den be-
stimmungsgemäßen Gebrauch der Zusammenbau, der Einbau, eine Aufstellung oder ein
Anschluss erforderlich ist (vgl. Palandt-Putzo § 434 Rn 47) – hier dürfte man wohl sogar
den Einbau selbst als bestimmungsgemäßen Gebrauch ansehen. Mangelhaft ist
die Montageanleitung, wenn sie nicht den überwiegenden Teil der Käufer auf Anhieb zur
Montage befähigt (Palandt-Putzo § 434 Rn 49). Hier fehlt die Anleitung ganz, so dass der
überwiegende Teil der (potenziellen) Käufer (dieses Ram-Bausteins) nicht zum Einbau
befähigt sein dürfte. (Unterabwandlung: Kein Mangel liegt (logischerweise) vor, wenn dem
Käufer trotz Mangel der Anleitung der Zusammenbau gelingt.
4. Damit liegt ein Mangel vor.

Das das auf amerikanische Verhältnisse hinausläuft ist deutlich :

Kaffeebecher nicht während der Fahrt zwischen die Beine stellen : Kaffee ist heiß ;) .

Analog RAM nicht außerhalb der Spezifikation betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Empfehle mal einen Blick
HIER:
http://www.dau-alarm.de/g_ram.html
Viel Spass
knopfdruck

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Es gibt keine Einbauanleitung für Speicher.
Nur DAUS die meinen Sie könnten diesen einbauen,aber wie man hier sehen kann ist dies nicht so leicht wie die Herren der Schöpfung denken.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen