Händler verweigert Gewährleistung - Lagerschaden am Getriebe

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zwiebeljack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Händler verweigert Gewährleistung - Lagerschaden am Getriebe

Angenommen ein Käufer K kauft bei einem Gebrauchtwarenhändler G ein Kfz (125.000km, 7000€) und stellt nach ca. 3-4 Monaten = 4000km fest, dass ein Lagerschaden am Getriebe vorliegt, welches auch von einer freie Werkstatt vermutet wird. Der Schaden äußert sich zu diesem Zeitpunkt in einem surrenden Geräusch während der Fahrt.

Der Händler G bestätigt die Geräuschentwicklung und gibt ein Additiv in das Getriebeöl, welches das Geräusch ein wenig dämpft. Damit bekämpft er die Symptome, nicht die Ursache. Das Geräusch ist aber immer noch wahrnehmbar.

K möchte jedoch im Rahmen der Gewährleistung, die der Händler gegeben hat, eine Reparatur des Schadens, da der weitere Schadensverlauf nicht absehbar ist, und sich der Wert des Autos dadurch stark mindert. G verweigert dies, da seiner Meinung nach die Funktion des Getriebes (=Schalten) noch gewährleistet ist.

Kann K eine Reparatur durchsetzen und wie sollte er dazu vorgehen (die ersten 6 Monate der Gewährleistung laufen in 3 Wochen ab!) ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

kann K denn genau sagen, dass ein solcher Lagerschaden auf keinen Fall Verschleiss darstellt? Die Frage der Reparatur wird sich aus der Frage des verschliesses ergeben. Sollte dieser Sdchaden allgemein als Verschleiss angesehen werden, hat K kein Anrecht auf Reparatur, sollte es jedoch nicht alls allgemeiner Verschleiss angesehen werden, kann K die Reparatur verlangen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zwiebeljack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Getriebe wird soweit ich weiß nicht als Verschleißteil gesehen. Aber entscheidender ist für mich die Differenz von nur 4000km nach Kauf des Kfz, nach der der Schaden auftrat.

Weiß jemand, wie man rechtlich korrekt vorgehen muss? Es muss doch sicherlich ein unabhängiger Gutachter den Schaden feststellen. Leider läuft die erste Hälfte der Gewährleistung in 3 Wochen ab (Stichwort: Beweislastumkehr).

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