Händler verweigert Gewährleistung bei PKW

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Carabinieri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert Gewährleistung bei PKW

Hallo!

Ich schonwieder ein rechtliches Problem, von dem ich leider keine Ahnung habe.


Ende Novermber habe ich mir bei einem Autohändler einen PKW (Baujahr 1995) gekauft. Er hat die gesetztlich festgeschriebene Garantie von 2 Jahren auf ein Jahr verkürzt. Das ist ihm laut Gestzt erlaubt.

Vor zwei Wochen (also innerhalb der ersten 6 Monate) fing mein PKW an heiß zu werden und im Innenraum zu qualmen.
NAIch habe dann den ADAC angerufen, der in seinem Pannenbericht Folgendes eintrug:

"Überdruck im Kühlsystem, Heizungstauscher undicht, vermutlich Zylinderkopfdichtung n.i.O."

Ich habe auf Anraten des ADAC dem Händler einen Brief per Einschreiben mit Rückbeleg zuschicken lassen, indem ich ihn auf die Mängel hingeweisen habe und ihn bat diese Mängel zu beheben.
Gem. BGH ist es so, dass der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht steht und mir beweisen muss, dass ich den Mangel verursacht habe. Dies gilt wohl nicht bei typischen Verschleißteilen. Laut ADAC würde die Zylinderkopfdichtung allerdings nicht unter diesen Begriff fallen und müsste somit von ihm ersetzt werden.
Ein paar Tage später bekam ich einen Anruf von dem Händler, der mir ohne Beanstandung zusagte, dass er die Mängel auf seine Kosten beheben lassen würde, ich aber Sorge tragen müsste, dass der PKW zu ihm kommt.
Der PKW ist aber nicht mehr fahrbereit. Ich wusste zwar, dass er auch in der Pflicht steht den Wagen abzuholen, aber ich habe aus Kulanzgründen zugesagt, dass ich mich drum kümmere. Nachdem ich den ADAC gefragt habe, ob die mich nach W´tal schleppen würden und die zusagten, gab ihm das telefonisch durch.
Als dann der ADAC ein parr Tage später kam, stellte sich Dieser plötzlich quer und schleppte mich nicht nach W´tal. Das habe ich dem Händler auch sofort telefonisch mitgeteilt. Dieser sagte mir dann zu, dass er einen Schlapper gesorgen würde und sich am nächsten Tag bei mir melden würde.
Das tat er dann auch. Allerdings teilte er mir mit, dass er "zufällig" mit seinem Anwalt gesprochen hätte, der ihm sagte, dass eine Zylinderkpfdichtung (obwohl Diese nur "vermutlich" n.i.O. ist) ein Verschleißteil wäre und nicht unter die Gewährleistungspflicht stehen würde. Im nächsten Satz bot er mir dann an, dass er den Schaden beheben lassen würde und wir uns die Kosten teilen könnten (*komisch!*). Das lehnte ich allerdings ab. Daraufhin sgate er, dass das dann mächtigere Männer entscheiden sollen und stellte mir in Aussicht, dass siese Sache, da es sich um einen Wert unter 1000€ handle nur vor das Schiedsgericht gehen würde. Das würde dann eh nur sagen, dass wir uns einigen sollen.

Ich stelle mir natürlich jetzt die Frage, ob eine Zylinderkopfdichtung unter die Gewährleistungspflicht fällt oder ob sie nur ein normales Verschleißteil ist. (Zu beachten ist aber, dass noch garnicht 100% festgestellt worden ist, dass Diese auch wirklich defekt ist)
Die Sache kommt mir ziemlich spanisch vor und mcih würde natürlich interessieren, ob ihm Recht bin.


Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Natürlich ist eine Zylinderkopfdichtung ein Verschleißteil. Das ist praktisch jedes Teil an jeder Ware, die man kauft, denn 'irgendwann ist alles hin'. :)

Entscheidend und daher zu prüfen wäre aber, ob dieser Defekt für ein Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung normal ist, sodaß man berechtigterweise von - nicht abgedecktem - Verschleiß sprechen kann, oder ob es ein Schaden 'außer der Reihe' ist, der unter die Gewährleistungspflichten des VK fällt.

-- Editiert von Mareike am 27.04.2006 16:35:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

schonmal in die garanitebedinungen geschaut was dort als "verschleißteil" aufgeführt ist?

bei meinem ford fiesta jh1 (erstzulassung 2002) ist die zylinderkopfdichtung mit abgedeckt, die ölwannendichtung jedoch nicht!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Moment mal, hier muss doch zuerst zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Der Mangel ist erst nach dem Gefahrenübergang aufgetreten, also keine Gewährleistung. Ob die Kopfdichtung durch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist, muss man nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also, wir sind wg. dr selben Sache vor Gericht gegangen und haben die Reperatur vom Händler dann bezahlt bekommen, nachdem der Richter ihn auf die Gewährleistung hingewiesen hat.

Es wäre interessant zu erfahren, wann der letzte Kundendienst mit Austausch der Dichtung erfolgt ist.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Mangel ist erst nach dem Gefahrenübergang aufgetreten, also keine Gewährleistung.

Watt? Er hat sich innert der ersten 6 Monate gezeigt, was dank der Beweislastumkehr bedeutet, der VK müßte beweisen, daß er nicht schon bei Übergabe vorlag.

Herr Lorenz hat aber recht mit seinem Hinweis, daß zunächst der K beweisen muß, daß es sich überhaupt um einen Mangel (und nicht normalen Verschleiß) handelt, vgl. mein erstes Posting. Erst dann könnte er sich auf die o.a. Beweislastumkehr berufen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Der Mangel ist erst nach dem Gefahrenübergang aufgetreten, also keine Gewährleistung.

Watt? Er hat sich innert der ersten 6 Monate gezeigt, was dank der Beweislastumkehr bedeutet, der VK müßte beweisen, daß er nicht schon bei Übergabe vorlag.




Eine Zylinderkopfdichtung hält dicht, oder eben auch nicht, aber eine defekte Dichtung die noch 5 Monate funktioniert, da fehlt mir der Glaube. Das eine 11 Jahre alte Dichtung den Geist aufgibt, ist so ungewöhnlich nicht, wobei die der Hersteller auch anders dimensionieren könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ CPS

Es liegt aber am VK zu beweisen, daß KEIN Vorschaden (also kleiner Riss evtl.) bei Übergabe vorhanden war. Daher hatte ich auch nachgefragt, wie alt denn die Dichtung ist.

Bei 110 000 km Laufleistung würde ich sagen Verschleiß, da bei 120 tsd ja meist ein Wechsel vorgenommen wird.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen