Händler verweigert Widerruf nach 3 Wochen

20. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
herku55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert Widerruf nach 3 Wochen

Hallo,

wichtig können evtl. Zeitangaben sein!!!!!!!

Am 04.11.2014 habe ich in einer Online Apotheke eine Bestellung aufgegeben.

Der Versandhändler hat sich erstmal totgestellt, ich habe nachgefragt wieso meine Bestellung nicht versendet wird und erhielt am 13.11.2014 die Antwort, dass ein Produkt nicht lieferbar ist.

Ich bat um Versand ohne den fehlenden Artikel.

Laut Sendungsverfolgung nachweisbar wurde die Bestellung am 13.11.2014 versendet und am 20.11.2014 zugestellt.

Am 13.12.2014 habe ich einen Artikel (auf meine Kosten) an den Händler zurückgesendet und bat um eine Gutschrift.

Am 19.12.2014 schrieb mir der Händler, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen hätte erfolgen müssen und meine Rücksendung nicht akzeptiert wird, Nachweis siehe folgende eMail (siehe Link):




Ich bin kein Wettbewerber und habe keine Möglichkeit den Händler per Anwalt abzumahnen. Meine Möglichkeiten als Verbraucher sind begrenzt.

Bitte gebt mir Tipps, wie ich mein Recht durchsetzen kann.

Übrigens: Ja ich weiß Bescheid, dass Händler nach EU-Gesetz ein 1 monatiges Widerrufsrecht gewähren müssen und ja der Händler hat den Firmensitz in Deutschland und ist ebenfalls von der Regelung betroffen. Ich möchte nicht wissen wer im Recht ist, sondern wie ich strategisch mein Recht durchsetzen kann. Beispiel: Fristsetzung und mit Anwalt drohen > Anwalt teuer bezahlen > hoffen dass Anwalt wirklich arbeitet > Händler sendet Produkt wieder an mich zurück und behauptet, dass Gegenleistung bereits erbracht > per Mahnbescheid Kosten einfordern > Richter würfelt wer gewinnt > Ausgang mir unbekannt

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Bitte gebt mir Tipps, wie ich mein Recht durchsetzen kann.


Hat denn die Online Apotheke eine Widerrufsfrist von einen Monat?
Wahrscheinlich eher nicht und daher wirst du jetzt noch einmal Porto zahlen müssen, um den von dir zurückgesendeten Artikel wieder zu erhalten.
Falls der Artikelpreis niedriger ist als die Portokosten, sollte man eher darauf verzichten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ich nehme mal an, Sie wurden bei Vertragsschluss auch rechtzeitig über das Widerrufsrecht belehrt?

Wichtig wäre noch zu wissen, ob das fehlende Produkt von der Apotheke gar nicht mehr geliefert werden kann oder dieses noch geliefert werden soll? Wenn zweiteres zutrifft, könnte man hier nämlich davon ausgehen, dass es sich um eine Teillieferung handelt und die Widerrufsfrist somit erst dann zu laufen beginnt, wenn Sie schließlich die komplette Lieferung erhalten haben.

Gruß
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Möglichkeiten als Verbraucher sind begrenzt.<hr size=1 noshade>

Genauso wie Dein Wissen ...



quote:<hr size=1 noshade>Ja ich weiß Bescheid, dass Händler nach EU-Gesetz ein 1 monatiges Widerrufsrecht gewähren müssen <hr size=1 noshade>

1. es gibt kein "EU-Gesetz" (sofern mit EU die Europäische Union gemeint ist.)
2. es gibt kein generelles 1 monatiges Widerrufsrecht
3. in Deutschland gelten Deutsche Gesetze, in dem Falle das BGB, da steht (mit Ausnahmen) ein Widerruf von 14 Tagen drin



quote:<hr size=1 noshade>sondern wie ich strategisch mein Recht durchsetzen kann. <hr size=1 noshade>

Ein nicht existentes Recht kann man nicht durchsetzen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 21.12.2014 21:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Es gibt allerdings tatsächlich seit Juni 2014 ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen in der ganzen EU, jedoch keinen Monat.

-- Editiert pro_forma am 22.12.2014 02:32

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Ich vermute mal, der TE hat die alte Rechtslage mißverstanden:
http://www.ebay.de/gds/Widerrufsfrist-1-Monat-statt-2-Wochen-Erweiterung-/10000000004679667/g.html (der Artikel ist von 2007).



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